Zum Geburtstag ausgebürgert
Ein fragwürdiges Gesetz zwingt Doppelstaatler sich für einen Pass zu entscheiden - nun verlieren die ersten ihre deutsche Staatsbürgerschaft
Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.- Denn was ihn nicht tötet 18.06.2013
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Die ersten Fälle tauchen jetzt auf, weil das Gesetz auch rückwirkend gilt bzw. galt:
Grob gesagt konnte nach § 40b Staatsangehörigkeitsgesetz ein Ausländer, der am 1.1.2000 noch nicht 10 Jahre alt war, bis zum 31.12.2000 die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, wenn er in Deutschland geboren wurde, und zumindest ein Elternteil bei der Geburt seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte.
Wer also später im Jahr 2000 10 Jahre alt wurde, wird dementsprechend im Jahr 2013 23 und fällt deshalb unter die Regelung.
Ernsthaft? Wir sind hier in Deutschland, wo aber auch jeder nur mögliche Mist irgendwo erfasst wird und dann weiß man sowas nicht?
soylentyellow sagte:
Faszinierend wird das Ganze ja vor allem wenn man bedenkt dass man unter Umständen eine Staatsbürgerschaft haben kann ohne sich dessen bewusst zu sein: Nehmen wir an mein Vater wäre iranischer Staatsbürger, meine Eltern hätten sich noch vor der Geburt oder in der frühen Kindheit getrennt, dann wäre ich das auch automatisch ein Bürger des Irans (zumindest aus Sicht des Irans) und damit Doppelstaatler selbst wenn ich nie dort gewesen bin und das Kind einer deutschen Mutter bin. Und wenn der deutsche Staat dass dann irgendwann mitbekommt (z.B. wenn ich 25 bin) dann dürfte ich hier plötzlich nicht mehr wohnen? Verrückt, oder?
Nein. Wer ein deutsches Elternteil hat, ist und bleibt Deutscher. Da kommst du so einfach nicht raus. ;-)
Und außerdem muß zumindest ein Elternteil auf die iranische Botschaft marschiert sein um dich anzumelden. Woher sollte in Teheran sonst irgendjemand wissen, daß du überhaupt existierst?
Ganz so ist es dann doch nicht. Die Pflicht, gegenüber den Behörden zu erklären, welche Staatsangehörigkeit man behalten will, besteht nur nach vorherigem schriftlichem und formal zugestelltem Hinweis durch entsprechende Behörde. Diese Belehrung soll nach dem 18. Geburtstag erfolgen. Hat mein ein solches Schreiben nicht bekommen (z.B. weil die Behörde gar nicht wusste, dass eine zweite Staatsangehörigkeit besteht), kann man die Entscheidung für oder gegen die deutsche Staatsangehörigkeit auch noch nach dem 23. Geburtstag nachholen.
Wilberforce sagte:
soylentyellow sagte:
Faszinierend wird das Ganze ja vor allem wenn man bedenkt dass man unter Umständen eine Staatsbürgerschaft haben kann ohne sich dessen bewusst zu sein: Nehmen wir an mein Vater wäre iranischer Staatsbürger, meine Eltern hätten sich noch vor der Geburt oder in der frühen Kindheit getrennt, dann wäre ich das auch automatisch ein Bürger des Irans (zumindest aus Sicht des Irans) und damit Doppelstaatler selbst wenn ich nie dort gewesen bin und das Kind einer deutschen Mutter bin. Und wenn der deutsche Staat dass dann irgendwann mitbekommt (z.B. wenn ich 25 bin) dann dürfte ich hier plötzlich nicht mehr wohnen? Verrückt, oder?
Nein. Wer ein deutsches Elternteil hat, ist und bleibt Deutscher. Da kommst du so einfach nicht raus. ;-)
Meine Kinder haben jeweils 4 Staatsbürgerschaften durch das sogenannte Blutrecht (jus sanguinis). Da gibt es teils absurde Sitationen... und niemand wird sie ihnen je streitig machen können...
Begunje62 sagte:
Meine Kinder haben jeweils 4 Staatsbürgerschaften durch das sogenannte Blutrecht (jus sanguinis). Da gibt es teils absurde Sitationen... und niemand wird sie ihnen je streitig machen können...
4? ui. wie geht das denn? Deutsch, Mama, Papa und in Amerika geboren? oder wie?
04.02.2013 - 15:03 Uhr
octopussy
octopussy sagte:
Ich finde das bescheuert, dass man sich für eine Staatsbürgerschaft entscheiden soll, wenn man zu beiden gehört. Ich kenne einige, die sich zu Wehrpflicht-Zeiten dann auf ihre andere Staatsbürgerschaft berufen haben, um der deutschen Wehrpflicht zu entgehen.
Das mit der Wehrpflicht ist nu aber ein schlechtes Beispiel. Man kann zu Armee und Wehrpflicht ja stehen wie man will, aber daß man sich rausmogeln kann, wenn man zufälligerweise einen zweiten Paß hat, das kanns ja nicht sein.
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-4
04.02.2013 - 06:31 Uhr
Digital_Data
Und zum Gesetz: Die Auswirkungen sind ja tatsächlich hirnrissig. Hat ja schon vom Gleichheitsgrundsatz beim Bundesverfassungsgericht keine Chance. Unsere Politiker sind ja echte Pfeiffen.
Digital_Data