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11.10.2007 - 20:00 Uhr

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Terrorverdächtiger darf Moschee nicht kaufen

Die höchsten EU-Richter haben einem Terrorverdächtigen den Kauf einer Moschee in Berlin verboten. Wer auf der Terrorliste der EU stehe, dürfe keine Grundstücke erwerben, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gemeinschaftsrecht gebiete ein Einfrieren aller Mittel von Personen, die wegen Verbindungen zu Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk oder den Taliban auf der Terrorliste stehen.

Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.


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