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"Als Anwältin würde ich keinem raten, Whistleblowing zu betreiben"

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Diana Imbach, 34, arbeitet als Rechtsanwältin in der Nähe von Basel in der Schweiz. Sie beschäftigt sich seit sechs Jahren mit Whistleblowing. Das Phänomen faszinierte sie schon lange bevor Bradley Manning verhaftet wurde, weil er Wikileaks unter anderem ein Video zugespielt haben soll, in dem US-Kampfhubschrauber in Bagdad vorsätzlich zwölf Zivilisten töteten. Ende 2011 hat sie ihre Doktorarbeit über Whistleblowing publiziert. Im Interview erklärt sie, warum Menschen wie Bradley Manning und der "Prism"-Whistleblower Edward Snowden wichtig für die Gesellschaft sind und warum man interne Meldestellen ausbauen muss.  

jetzt.de: Diana, wie hast du die Berichterstattung über den Whistleblower Edward Snowden verfolgt?
Diana Imbach: Vor allem über die Tagespresse. Ich musste natürlich an meine Doktorarbeit denken und die Fälle, die mir bei meinen Recherchen begegnet sind. Snowden hat aber nicht in einem Unternehmen Interna ausgeplaudert, sondern Amtsgeheimnisse. Viele Schutzbestimmungen zielen primär auf Whistleblowing in Unternehmen ab und lassen sich in seinem Fall nicht anwenden.   

Warum ging er mit seinen Informationen über das Überwachungsprogramm "Prism" gleich an die Medien und nicht über eine Plattform wie WikiLeaks?
Für die rechtlichen Konsequenzen spielt es keine Rolle, denn wenn ich mit einer internen geheimen Information an die Öffentlichkeit gehe, verletze ich grundsätzlich das Amtsgeheimnis beziehungsweise die Treue- und Loyalitätspflicht. Die Aufmerksamkeit wäre auf WikiLeaks wohl ähnlich gewesen, wenn dort etwas Brisantes veröffentlicht wird, ist es einen Tag später in allen Zeitungen. Aber in dem Video-Interview konnte er sich viel präziser ausdrücken.   

Braucht es Plattformen wie WikiLeaks nicht mehr?
Mit solchen Plattformen kann man viele Leute auf einmal erreichen. Ich halte sie für gefährlich, weil nicht immer klar ist, ob an den Hinweisen etwas dran ist. Für Whistleblower sind sie ebenfalls riskant. Ein Hinweis ist schnell abgeschickt, viele sind sich nicht bewusst, dass sie arbeits- und strafrechtlich verfolgt werden können. Als erstes muss man auf jeden Fall intern melden. Ich gehe aber davon aus, dass das im Fall von Edward Snowden keine Option war.    

Wie geht "internes Whistleblowing"?
Man meldet einen Missstand innerhalb der eigenen Firma oder Organisation, jedoch nicht über den normalen Dienstweg. Das bedeutet, dass man an eine interne Stelle geht, zum Verwaltungsrat oder Geschäftsführer oder zu einer von der eigenen Firma oder Organisation bezeichneten externen Meldestelle.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Diana Imbach, Whistleblower-Expertin

Bringt das ohne den Druck von außen überhaupt etwas?
Wenn sich Unternehmen darauf einlassen, schon. In der Vergangenheit hat es aber auch schon oft nichts gebracht. In Japan gab es Fälle von Sicherheitsverstößen in Autofabriken oder Hygieneproblemen in Molkereien, die Arbeiter und Verbraucher gefährdeten. Intern wurden die Mängel gemeldet, passiert ist aber erst etwas, als ein Whistleblower damit an die Öffentlichkeit ging. Die Raumfähre "Challenger" explodierte, weil Dichtungsringe nicht sicher waren, obwohl die Mängel intern bei der NASA gemeldet waren. In solchen Fällen wäre es gerechtfertigt, an die Öffentlichkeit zu gehen. Noch besser wäre es, wenn bereits die interne Meldung Wirkung zeigt. Für das Unternehmen, weil sein Ruf nicht geschädigt wird und es kein Geld in Form von Bußen oder sinkenden Aktienkursen verliert. Für den Whistleblower, weil er seine Stelle nicht verliert oder anderweitig sanktioniert wird. Die Unternehmen sollten sich klar werden, dass interne Whistleblower keine Verräter sind, sondern oft Leute, die langfristig im Unternehmen bleiben und Missstände beheben möchten. Wichtig ist in jedem Fall, dass die Meldung rechtmäßig ist.

Was bedeutet das?
In der Schweiz und in vielen Ländern in Kontinentaleuropa muss man zuerst intern melden, danach zur zuständigen Behörde und darf erst dann an die Öffentlichkeit gehen. Der Whistleblower muss beweisen, dass er sich daran gehalten hat. An die Öffentlichkeit zu gehen ist nur gerechtfertigt, wenn ein höherwertiges Interesse Dritter oder der Öffentlichkeit das verlangt, wenn das Leben oder die Gesundheit von Menschen oder die Umwelt in Gefahr ist.

Der deutsche Bundestag hat vor ein paar Tagen den gesetzlichen Schutz von Whistleblowern abgelehnt. Was tut sich anderswo in der Gesetzgebung für Whistleblower?
In Kontinentaleuropa gibt es in den meisten Ländern gar keine gesetzliche Regelung. In den Common-Law-Staaten wie den USA oder Australien gibt es schon länger erste Schutzbestimmungen. Dort ist die Gesellschaft viel offener für die Thematik.   

Wie sehen dort die Schutzbestimmungen aus?
In Australien sind Meldungen an die Aufsichtsbehörde grundsätzlich nicht verboten. Bei uns sind sie das, wenn man nicht zuerst intern meldet. In Australien und teilweise in den USA besteht ein absoluter Kündigungsschutz für Whistleblower. Bei uns kann man, wenn man zum Beispiel ein Geschäftsgeheimnis ausplaudert und das ein legitimes Whistleblowing war, trotzdem wegen der Verletzung des Geschäftsgeheimnisses strafrechtlich verfolgt werden. In Australien ist man dafür weder straf- noch zivilrechtlich verfolgbar. In Europa ist Großbritannien gewissermaßen der Musterschüler im Bereich Whistleblower-Schutz.   

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Whistleblower leben oft gefährlich.

Was ist dort anders?
In Großbritannien sind Whistleblower bei rechtmäßigen Meldungen vor jeglichen Diskriminierungen durch den Arbeitgeber geschützt und haben Anspruch auf Entschädigung. Die Arbeitgeber müssen den Whistleblower unter gewissen Umständen wieder einstellen oder ihm eine gleichwertige Stelle anbieten. Auch Japan hat als Quasi-Civil-Law-Staat relativ früh Whistleblower-Schutzbestimmungen erlassen. Dort wird man aber, wie in der Schweiz und in Deutschland, eher als Verräter angesehen, wenn man einen Missstand meldet.

In den USA dagegen werden Whistleblower oft als Helden gefeiert. Woran liegt das?
Bei uns ist die Haltung: Wenn dir was nicht passt, such dir eine neue Stelle. In den USA sagt man eher, was man denkt, und das wird auch eher akzeptiert. Dort wird Whistleblowing unter Umständen sogar mit Geld belohnt: Wenn man zum Beispiel einen Fall von Steuerhinterziehung meldet, kriegt man einen Teil der zurückgeführten Vermögenswerte, der UBS-Whistleblower Bradley Birkenfeld bekam 104 Millionen US-Dollar. Und es hängt auch mit der Berichterstattung zusammen: Die frühere Enron-Managerin Sherron Watkins deckte in ihrer Firma Unregelmäßigkeiten in der Bilanzierung auf und wurde von der New York Times als Heldin gefeiert. Bei uns wird oft primär über die Verfehlungen des Whistleblowers berichtet und erst in einem zweiten Schritt über den Missstand, den er aufdecken wollte.

Woher kommt diese Haltung?
Uns ist es viel wichtiger, was das Umfeld von einem denkt. Man petzt nicht, das lernt man schon im Kindergarten.    

Whistleblowing ist aber doch etwas anderes als Petzen.
Am Ende ist es eine Sache der Betrachtung. Der Arbeitgeber oder die Person, die den Missstand verursacht hat, wird immer der Meinung sein, dass es Verrat ist. Aber für den Whistleblower war das, was er getan hat, das einzig Richtige. In vielen Definitionen steht, dass man nur von Whistleblowing reden sollte, wenn man primär altruistische Motive hat. Meines Erachtens spielt es keine Rolle, aus welcher Intention heraus Missstände gemeldet werden. Wenn sie bestehen, müssen sie beseitigt werden.   

Was kann man von den Ländern lernen, die Whistleblower schützen?
Sich bewusst zu machen, dass es Situationen gibt, in denen eine Meldung gerechtfertigt ist. In Australien hat man 2002 gesetzliche Schutzbestimmungen erlassen und externes Whistleblowing gefördert, weil man gemerkt hat, dass es für die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität sehr wichtig ist. In den USA müssen Unternehmen, die an der Börse notiert sind, interne Meldestellen einrichten. Das ist ein Weg, den wir hier auch fördern müssten.

Wird es in Zukunft immer mehr Whistleblower geben?
Es ist einfacher geworden. Früher musste man jemandem ins Gesicht sagen, dass man etwas nicht in Ordnung findet. Heute kann man das anonym über interne Meldeplattformen tun. In unseren Breitengraden ist die Angst, seine Arbeit zu verlieren, aber noch viel zu groß. Das ist auch berechtigt, weil gesetzliche Schutzbestimmungen fehlen. Aber es gibt mittlerweile Whistleblower-Netzwerke, einen Whistleblower-Preis und Ausstellungen wie zur Zeit in Karlsruhe. Unser Bewusstsein dafür wird größer.    

Wie wird es bei Edward Snowden weitergehen?
Er hat sein Gesicht, seinen Namen der Öffentlich preisgegeben, man glaubt ihm eher, was er sagt, weil er das Risiko eingeht, bestraft zu werden. Ich glaube allerdings nicht, dass es ihn vor einer Strafverfolgung in den USA schützt, auch nicht die Tatsache, dass er in gutem Glauben gehandelt hat. Als Anwältin würde ich keinem raten, Whistleblowing zu betreiben.   

Gibt es Ausnahmen?
Nur bei höherwertigen Interessen, wenn wirklich Leib und Leben von Menschen gefährdet sind, und wenn der Whistleblower extrem gut dokumentiert hat, dass er intern gemeldet hat, an die Aufsichtsbehörde gegangen ist und dann immer noch nichts passiert ist. Dann stehen die Chancen gut, dass man vor Sanktionen geschützt ist. Seinen Job kann man trotzdem verlieren.


Text: kathrin-hollmer - Fotos: oH; kallejipp / photocase.com

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