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Wie viel Kirche steckt in der Uni?

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Religionswissenschaften und Theologie gehören zu den weniger beliebten Fächern an Deutschlands Universitäten. Gerade deshalb dürfte ein Artikel der taz, der gestern erschienen ist, bei vielen Studenten für Furore sorgen. "Die katholischen Bischöfe in Bayern wollen sich nicht mehr in die Unis einmischen," heißt es. Sie kündigen an, in Zukunft auf ihr Vetorecht zu verzichten. Aber Moment mal, wie viel Mitbestimmungsrecht haben die Bischöfe an deutschen Universitäten überhaupt?

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert



Seit 1817 gibt es einen Vetrag, der die Beziehung zwischen dem Vatikan und dem ehemaligen Königreich Bayern regeln soll. Damals sollten Lehrstühle, die sich mit Bildungsfragen beschäftigten, nur mit Zustimmung der Kirche besetzt werden. 1924 wurde das Konkordat abgeändert und 1974 noch einmal erneuert. Stand der Dinge ist, dass es in Bayern 21 sogenannte Konkordatslehrstühle gibt. Das heißt nicht-theologische Lehrstühle, die zwar vom Staat finanziert werden, doch bei denen die Kirche bestimmt, von wem sie besetzt werden. Für die Fächer Philosophie, Pädagogik und Gesellschaftswissenschaften wird in Bayern an sieben Unis jeweils ein Konkordatslehrstuhl garantiert. Auch in Mainz, Freiburg und Bonn gibt es diese Lehrstühle, die gesetzlich festgelegt sind.

Die Bischöfe besitzen ein Vetorecht. Wenn ihnen ein Bewerber nicht passt, können sie Einspruch einlegen. Sei es weil die Kofession nicht "richtig" ist, oder weil ein anderes Kriterium nicht erfüllt wird, das den Geistlichen wichtig erscheint.

So war es bei Ulla Wessels der Fall. Vor sechs Jahren bewarb sie sich für den Lehrstuhl für Praktische Philosophie an der Universität Erlangen und wurde abgelehnt. Weil sie keine Katholikin sei, meint sie. Als Professorin an der Universität des Saarlandes hat sie ihre Dissertation über den Paragraphen 218, der den Schwangerschaftsabbruch regelt, geschrieben. Die Universität begründete ihre Entscheidung zuerst mit rein fachlichen Argumenten. Doch wenig später erschien ein Brief, in dem die Bewerber nicht nur nach ihren bisherigen Veröffentlichungen gefragt wurden, sondern auch nach ihrer Konfession. "Da bei der Besetzung der Professur für Praktische Philosophie die Bestimmungen des Bayerischen Konkordats mit der Katholischen Kirche berücksichtigt werden müssen, bitte ich Sie, uns auch Ihre Konfession mitzuteilen“, heißt es in dem Schreiben vom 14. Februar 2008, wie die taz zitiert.
Weil sie die Absage nicht einfach hinnehmen wollte, zog Ulla im April 2012 vor das Bundesverfassungsgericht und erhob Verfassungsbeschwerde. Bisher erfolglos.

Dabei heißt es doch im Grundgesetz, Artikel drei, "Niemand darf wegen [...] seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." Ist der Konkordatsvertrag also verfassungswidrig?

So sehen es jedenfalls die sogenannten Laizisten, eine "Hochschulinitiative für einen weltanschaulich neutralen Staat", wie sie sich auf ihrer Internetseite nennen. Bereits seit 2007 beschäftigen sie sich mit dem Thema "Trennung von Staat und Religion", insbesondere in den Universitäten. Wenn es nach ihnen geht, ist "der Einfluss der Kirche auf das Hochschulwesen verfassungswidrig". Sie fordern eine Kündigung der entsprechenden Veträge und wollen, dass betroffene Gesetze und Landesverfassungen geändert werden.

Dazu organisieren sie Vorträge und Diskussionsrunden und verteilen Flyer mit ihrem Anliegen. So möchten sie die Öffentlichkeit von ihren Zielen informieren. Auch in Parteien, wie der SPD und den Grünen gibt es Arbeitskreise, die sich mit dem Laizismus beschäftigen.

Studenten der Universität Würzburg sehen das Ganze nicht so problematisch. Auch dort gibt es Konkordatslehrstühle für die Fächer Praktische Philosophie, vergleichende Politikwissenschaft und Sonderpädagogik. Der 24-Jährige Eduard Göbel studiert Mathematik im zehnten Semester und ist in der Studienvertretung tätig. "Anfangs habe ich gar nicht gewusst, dass es so etwas gibt. Aber durch meinen Eintritt in die Studienvertretung habe ich es schnell erfahren. Wir beobachten die Lehrstühle kritisch", sagt er. Doch an seiner Uni habe es bislang keine Beschwerden seitens der Studenten gegeben. "Prinzipiell sollen Bildung und Forschung aber frei von äußeren Einflüssen sein. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass die Kirche auf das Vetorecht verzichten möchte," erklärt er. Doch mit dem Verzicht würde sich nur wenig ändern. "Die Bischöfe machen von dem Vetorecht keinen Gebrauch. Ich denke, dass ist auch wegen der drohenden Klage vor dem Verfassungsgericht so," meint Eduard. Der Einfluss geschehe eher "subtil". Zum Beispiel auch dadurch, dass nur sehr wenige Frauen einen Lehrstuhl bekommen.

Anne-Katrin Masuch hat Praktische Philosophie an der selben Universität studiert. "Ich habe von dem kirchlichen Einfluss bei den Studieninhalten nie etwas gemerkt. Das kann ich mir bei Philosophie auch nicht vorstellen, schließlich sollen hier verschiedene Denkweisen gelehrt werden," sagt die 26-Jährige.

Für die Konkordatslehrstühle außerhalb Bayerns wird sich vorerst nichts ändern. Hier dürfen Bischöfe weiterhin mitentscheiden, wer als Professor oder Professorin angenommen wird. Wie viel sich innerhalb der Hochschulpolitik mit dem Veto-Verzicht tatsächlich ändern wird, ist fraglich. Schließlich bleibt der kirchliche Einfluss damit nicht ausgeschlossen.


Text: feline-gerstenberg - Foto: dpa

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