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Welche Rechte habe ich als Praktikant?

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Der Mann, den ich heimlich „den Fußballproll“ nannte, sah mich an, zog die Augenbrauen hoch, und dann lachte er. „Klar, nen Tag am See, davon träumen wir hier alle“, und mit seinem in hellen Jeansstoff verpackten Arm zeigte der sogenannte Kulturredakteur in die Runde, den Newsdesk der Tageszeitung, bei der ich seit 10 Wochen Praktikantin war. Er fügte dann noch irgend etwas von Ponyhof und Studentenleben an, das ich längst nicht mehr hörte, weil meine Wut ein lautes Rauschen in meinen Ohren verursacht hatte. 10 Wochen zogen an mir vorbei. Sommerwochen, deren Wochenenden mit Umfragen auf Sportfesten und deren Abende mit Sommerfesten von Krankenkassenverbänden gefüllt waren. Wochen, in denen meine Mitbewohnerin die besten Flohmärkte der neuen Stadt durchstreunt. Denn alles, was ich verbrochen hatte, war die Bitte um einen freien Tag.

Praktikant sein, vor allem, wenn es nicht das erste Mal war, war schrecklicher denn je zuvor. Von Aufmachertexten und großen Reportagen hatte ich geträumt, von einem netten Team und jemandem, der mit mir in Ruhe meine Texte redigiert. Naiv, aber ein eigentlich gerechtfertigter Optimismus. Ein Praktikum ist zwar ein ganz normales Arbeitsverhältnis, aber „es sollte primär dem Erwerb beruflicher Kenntnisse dienen“, erläutert Sabrina Klaus-Schelletter vom Deutschen Gewerkschaftsbund. „Der Ausbildungs- und Lerneffekt sollte im Vordergrund stehen.“ Und nicht, wie es derzeit der Fall sei, die Beschaffung günstiger Arbeitskräfte für Unternehmen. Deshalb sollten – in der Theorie – Praktikanten auch nicht wie ein normaler Mitarbeiter Routinearbeiten machen, sondern vielfältige Aufgaben, bei denen sie etwas lernen. „Denn wenn ein Praktikant Routinearbeiten macht, hat er theoretisch nach Paragraph 138 BGB auch ein Recht auf normale Bezahlung.“ Ebenso wie auf einen Ansprechpartner, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und ein Zeugnis. Davon wusste ich nichts.  

Klar, denn ein Vertrag war zwar da, was da drin stand, hatte ich im freudigen Moment der Umschlagöffnung nicht so genau angeschaut. Dabei sollte man darin viele Details regeln, „damit die gegenseitigen Erwartungen von vorne herein klar sind“, wie Sabrina Klaus-Schelletter erläutert. Das wichtigste sei dabei der Ansprechpartner – als jemand, der einem etwas beibringt, der die Arbeit bewertet und einem Tipps gibt, und als derjenige, „an den man sich wenden sollte, wenn man nicht zufrieden ist“, erklärt Sabrina Klaus-Schelletter. Wenn einem einem ein Praktikum nicht gefällt und sich auch nach mehreren Gesprächen darüber nichts ändert, kann man übrigens kündigen. Das geht durch einen Vertrag, der den vorigen Vertrag aufhebt. Oder durch eine formelle Kündigung, bei der natürlich die Kündigungsfrist zu beachten ist. Laut Sabrina Klaus-Schelletter sollte das natürlich erst der letzte Schritt sein.  

Das das überhaupt geht, wusste ich damals nicht. Und bin letztendlich einfach eine Hierarchiestufe höher gegangen. „Solang Du wieder kommst“, meinte der Chef lapidar. Ob das Drohung war oder seine Art, Lob auszusprechen, weiß ich bis heute nicht.

Lea Hampel hat für diesen Text Susanne 28, aus München protokolliert. Sie war drei Praktika später sogar Gewerkschaftsmitglied.    

Fünf Tipps für ein gutes Praktikum: 

1. Schließe einen Vertrag ab, in dem Beginn, Dauer, Höhe der Bezahlung, Arbeitszeiten und Urlaub festgelegt sind. So bist Du nicht in der Situation, alles einzeln einfordern zu müssen. Unvorstellbar, aber: Praktikanten haben auch ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

2. Wenn es nicht läuft, wie Du es Dir vorstellst, sprich mit Deinem Betreuer. Außerdem gibt es in jedem größeren Unternehmen einen Mitarbeiter im Betriebsrat, der für junge Arbeitnehmer zuständig ist.

3. Mach grundsätzlich keine unbezahlten Praktika. Je mehr Leute sich weigern, ohne Bezahlung zu arbeiten, desto eher werden Arbeitgeber verstehen, dass das unanständig ist. Außerdem ist es wichtig fürs eigene Ego und die Wahrnehmung des Arbeitgebers, denn „was nichts kostet, ist auch nichts wert“.

4. Wenn Du ein Praktikum abbrechen willst, kannst Du entweder mit dem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag schließen oder formell kündigen. Bei für die Uni notwendigen Pflichtpraktika solltest Du vorher mit dem Studiensekretariat sprechen, damit Du dort keine Probleme bekommst.

5. Du hast laut BGB ein Recht auf ein Zeugnis, in dem steht, was Du gemacht hast. „... hat von … bis … ein Praktikum absolviert“ reicht nicht.

Text: lea-hampel - Cover: simonthon / photocase.com

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