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Der Mann, der das Fest in Heidenau möglich machte

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Michael, seit Sonntag bist du „der Student mit der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde“. Was war da bei Dir am Wochenende los?
Meine Geschichte beginnt eigentlich schon am Donnerstag – da verhängte der Landrat ein Versammlungsverbot in Heidenau für das gesamte Wochenende. Angeblich wegen des dort herrschenden polizeilichen Notstandes. Ich habe mich darüber geärgert – schließlich sollte am Freitag ja ein Willkommensfest für Flüchtlinge sein. Ich hatte das Gefühl, da muss man was tun. Also habe ich um Mitternacht angefangen, einen Antrag an das Verwaltungsgericht Dresden zu schreiben, in dem ich dieser Entscheidung widerspreche. Den habe ich dann morgens um sechs eingereicht.

Und dann?
Dann bin ich ins Bett gegangen (lacht). Um neun kam aus dem Faxgerät die Eingangsbestätigung des Verwaltungsgerichts – zusammen mit jeder Menge Papierkram, den der Landrat dort vorsorglich eingereicht hatte, um zu begründen, warum der polizeiliche Notstand in Heidenau gerechtfertigt ist. Da habe ich also schon geschluckt. Um 12.30 Uhr ratterte das Faxgerät erneut, heraus kam der Beschluss vom Verwaltungsgericht Dresden, der mir Recht gab und das Versammlungsverbot aufhob. Ich bin erstmal vor Freude wie ein kleiner Junge rumgehüpft. Mein Gegner war immerhin eine große Behörde, ich hatte nie damit gerechnet, dass da mein Antrag durchgeht.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Michael Fengler, 25, studiert Jura in Bonn. Parallel arbeitet er seit drei Jahren bei einer Kanzlei in Brühl. 

Jetzt sind wir ja erst beim Verwaltungsgericht – wie ging es weiter?
Am Nachmittag ratterte das Faxgerät wieder, das war dann ein Schriftsatz des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Bautzen, in dem stand, dass der Landrat bei ihnen Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt habe und dass ich bis 17.30 Uhr doch bitte Stellung nehmen solle. Da war es 17.15 Uhr.

Klingt nicht machbar.
Ja, rückblickend ist aber das Kurioseste, dass man für Stellungnahme vor dem Oberverwaltungsgericht einen Anwalt braucht – ich habe aber keine Anwaltszulassung. Theoretisch hätte ich mir also erstmal einen Anwalt suchen müssen, der für mich dann einen Antrag auf Fristverlängerung stellt.
Zu dem Zeitpunkt war mir das zum Glück gar nicht bewusst, ich habe eine Stellungnahme geschrieben und die um 17.40 Uhr zurückgeschickt. Um 18.30 Uhr kam dann ein Fax mit dem Beschluss, dass das Willkommensfest genehmigt sei, das zu dem Zeitpunkt ja bereits lief, alle anderen Versammlungen an diesem Wochenende aber nicht.

Außerdem hat mir das Oberverwaltungsgericht einen Großteil der Kosten für das Verfahren auferlegt – ungefähr 1000 Euro. Da fielen mir dann schon die Augen aus dem Gesicht. Ich habe mit meinem Chef gesprochen und dann kamen wir gemeinsam auf die Idee, das Verfassungsgericht einzuschalten. Um halb elf Freitagabend haben wir das alles hingefaxt, das Bundesverfassungsgericht hat für solche Fälle bis ein Uhr nachts einen Notdienst.

Das Bundesverfassungsgericht ist ja aber nur zuständig, wenn jemand in seinen Grundrechten beschnitten wird. Wie hast du da argumentiert?
Ich wurde in meinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit verletzt, an dem Wochenende in Heidenau durfte sich ja niemand mehr spontan versammeln und es sollte noch andere Veranstaltungen außer dem Willkommensfest geben. Außerdem in meinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, denn wenn ich mich nicht versammeln darf, darf ich auch meine Meinung nicht frei äußern. Und mein Recht auf wirksamen Rechtsschutz wurde verletzt, da das OVG mir nur 15 Minuten für meine Stellungnahme eingeräumt hat, was viel zu kurz ist.

Um 12.30 Uhr am Samstag kam dann der Beschluss des Bundesverfassungserichts per Fax, der mir in allem recht gegeben hat. Das war natürlich ein unbeschreiblich schönes Gefühl. Aber auch traurig, denn ich kann jetzt sagen: Der Freistaat Sachsen hat meine Grundrechte verletzt und eigentlich ist das ein Armutszeugnis.

Du sagst selber, dass du nicht an den Erfolg deines Antrages geglaubt hast. Warum hast du ihn dann überhaupt eingereicht?
Wenn ich es nicht tue, macht es ja keiner! Ich dachte, die Gegenseite würde Argumente liefern, von denen ich noch nie gehört habe, dem war aber nicht so. Daraus kann man die Erkenntnis ziehen: Jeder hat die Möglichkeit, vor dem Bundesverfassungsgericht Recht zu bekommen.

Was wurde aus den 1000 Euro Prozesskosten?
Sigmar Gabriel rief am Samstagmorgen um neun Uhr bei mir an. Ich lag noch im Bett, da es am Abend zuvor durch den Antrag an das Bundesverfassungsgericht ziemlich spät geworden war. Er gratulierte mir zu meinem juristischen Erfolg und dankte mir dafür, dass ich das Willkommensfest am Freitag ermöglicht hatte. Außerdem sagte er mir zu, dass er die 1000 Euro Verfahrenskosten übernehmen will. Schlussendlich ist das aber nicht mehr notwendig gewesen, da durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts drei Stunden später der Beschluss des OVG Sachsen aufgehoben wurde. Heißt: der Freistaat Sachsen muss meine Auslagen tragen.

Letzte Frage: Warum, zum Teufel, hast du ein privates Faxgerät?
Tja, vielleicht für genau solche Fälle? Irgendwann kommt der Punkt im Leben, an dem man diese veraltete Technologie nochmal braucht, ich sag es euch!

Text: charlotte-haunhorst - Foto: dpa

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