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Wie kann ich mich an der Uni einklagen?

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Du weißt genau, was du studieren willst, aber dein Abischnitt ist nicht gut genug und du bekommst keinen Platz? Für diesen Fall gibt es zwei Szenarien, in denen du dich relativ leicht in dein Traumstudium einklagen kannst: Wenn du unbedingt ein bestimmtes Fach studieren willst, das aber einen sehr hohen NC hat, dann musst du mehrere Unis verklagen. Wenn du hingegen mit deinem gewählten Fach nur an deiner Lieblingsuni nicht genommen wirst, so brauchst du nur gegen diese eine Uni vorzugehen.

Die Klage und das Verfahren sind in beiden Fällen gleich. Ihr Kernstück ist der Vorwurf, dass die Uni ihre Kapazitäten nicht ausgeschöpft hat, dass sie also weniger Studienplätze vergeben hat, als sie könnte. Dagegen kannst du klagen, weil die Hochschulen verpflichtet sind, so viele Studenten aufzunehmen, wie sie können. Und eigentlich müssen sie das jährlich neu berechnen. Weil die Kapazität in der Praxis aber sehr schwer zu bemessen ist und sich ständig ändert, ist es clever, an dieser Stelle anzusetzen.

Der erste Schritt ist deshalb immer ein Antrag an die Uni, der besagt, man wolle außerhalb der von der Hochschule festgelegten Kapazitäten zugelassen werden. Katja Kiebs ist Anwältin und spezialisiert auf Studienplatzklagen, sie erklärt: Wer zum Sommersemester studieren will, müsse diesen „Antrag auf außerkapazitäre Zulassung“ bis zum 15. Januar eingereicht haben, für einen Studienbeginn zum Wintersemester genüge der 15. Juli. In der Regel schickt man diesen Antrag direkt mit der regulären Bewerbung mit.

Dann lässt man einige Zeit verstreichen – vielleicht kommt ja noch eine reguläre Zusage. Kommt auf den außerkapazitären Antrag eine Absage, kann man eine Klage schreiben, in der man sagt, die Uni habe einen nicht zugelassen, obwohl man davon ausgehe, dass sie noch Kapazitäten habe. „Kurz vor Semesterbeginn stellt man dann immer einen zweiten Antrag: auf einstweilige Anordnung an das Verwaltungsgericht“, sagt Kiebs. Das ist ein Eilantrag, der die Klage beschleunigt. Er sagt quasi vor Gericht, „Uni XYZ hat mich nicht angenommen, obwohl sie noch Plätze hat“. 

In den allermeisten Fällen kommt es dann zu einem sogenannten Vergleich – einem Deal. Die Uni bietet einen Studiumsplatz an, der Kläger muss seine Klage und den Eilantrag zurücknehmen – in diesem Fall zahle der Kläger meistens die Kosten, sagt Kiebs. Bis es zu so einem Deal kommt, ist meistens schon die Hälfte des Semesters verstrichen. Kommt es nicht zu dem Tauschhandel, sondern zu einem Beschluss vor Gericht, so muss der Bewerber länger warten. Meistens kommt diese Entscheidung nach dem ersten Semester. Kiebs sagt: "Es kann aber auch mal ein Jahr dauern.“  

Wenn das nicht funktioniert, kann man versuchen, sich in ein höheres Fachsemester einzuklagen, da stehen die Chancen oft sehr gut. Dafür muss man jedoch zeigen, dass man auf dem Stand des jeweiligen Semesters ist. Das kann theoretisch schaffen, wer sich in ein anderes Fach einschreibt und dann schon einmal wichtige Veranstaltungen besucht. Allerdings ist das zunehmend schwerer geworden, man bekommt die Scheine für die Leistungen nicht mehr so gut wie noch vor einigen Jahren. In der Regel sind Klagen in höhere Semester deshalb nur für Medizinstudenten relevant, die zum Beispiel in Ungarn oder Rumänien angefangen haben und so nachweisen können, dass sie die erforderlichen Kenntnisse haben.  

Die Kosten für ein Verfahren hängen von vielen Faktoren ab: Wie viele Unis man verklagt, ob es zu einem Vergleich oder einem Beschluss des Gerichts kommt, ob die Hochschule einen Anwalt beauftragt und ob man sich selbst von einem Anwalt vertreten lässt. Von grob 1000 bis 1250 Euro pro Klage geht der Anwalt Andreas Jakubietz aus – inklusive Anwaltskosten. Für Medizin empfiehlt er zehn bis zwölf Klagen, für Psychologie sechs, bei anderen beliebten Studiengängen genüge zumeist eine. Interessanterweise kann man gar nicht unbedingt viel sparen, wenn man auf den eigenen Anwalt verzichtet. Der macht laut Jakubietz zwischen 350 und 500 Euro aus. Die anderen Kosten fallen sowieso an.

 Doch bringt das alles was? Bei Medizin sind die Chancen nicht hoch. Trotz den zehn bis zwölf Klagen, die er bei Klagen für einen Medizinstudienplatz führe, liege die Chance bei "50:50", sagt Jakubietz. Aber: „Jenseits der Medizin fängt das Paradies an.“ Bei Psychologie spricht er von einer fast hundertprozentigen Erfolgsquote. Andere Fächer, die häufig angefragt werden, seien BWL oder Wirtschaftsingenieurwesen, da reiche meist eine Klage aus. Unis und Fächer, bei denen gar keine Chance auf Klageerfolg besteht, gibt es auch, die ändern sich aber immer wieder. Im Moment klage er zum Beispiel nicht für Medizinstudienplätze in Nordrhein-Westfalen. Aber selbst wenn ein Kläger recht bekommt, steht ihm nicht immer ein Platz zu. Dann werden die durch die Kapazitätsprüfung gewonnenen Plätze nämlich unter allen Klägern ausgelost. Je mehr Kläger, desto unwahrscheinlicher wird der Erfolg. Die Note spielt meistens keine Rolle.  

 Dass die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden, ist mittlerweile selten geworden, es gibt jedoch ein paar Versicherungen, die das noch anbieten. Zum Beispiel die Privatrechtsschutzversicherung von Allrecht. Drei Monate nachdem man diese abgeschlossen hat, übernimmt sie einmal im Jahr die Kosten einer Studienplatzklage. Man sollte jedoch nicht sagen, dass man die Versicherung nur wegen der Studienplatzklage abschließt – wenn doch, wird man womöglich nicht aufgenommen.  

Wer sich die Anwaltskosten sparen möchte, kann sich auch erstmal beim AStA oder der Studierendenvertretung beraten lassen. Philipp Bahrt vom AStA der FU Berlin rät dazu, das Verfahren prinzipiell mal alleine zu beginnen – vorausgesetzt, man klagt sich nur an einer Uni ein. Der AStA kann beim Verfassen der Anträge helfen und informieren. Wer sich aber bei mehreren Hochschulen einklagen muss, der sollte zum Anwalt gehen. Denn es ist schwer, den Überblick zu behalten: Die Fristen und Formen sind von Bundesland zu Bundesland und Hochschule zu Hochschule verschieden, erklärt Jakubietz. Seine Kollegin Kiebs meint, sie als Anwälte hätten Erfahrung und wüssten, an welcher Hochschule man überhaupt eine Chance habe. Außerdem, meint Jakubietz, sei die Information der Asten oft veraltet. 

Anwälte verdienen mit dem Einklagen von Studienplätzen viel Geld, meint Bahrt. Asten hingegen unterstützen die Klagen, weil sie jede Form von Bildungshürden abbauen wollen, „auch wenn Klagen sozial ungerecht sind“. Damit hat Bahrt Recht. Denn wenn festgestellt wird, dass die Uni zu wenige Plätze vergeben hat, werden schließlich nicht die zugelassen, die als nächste auf der Warteliste stehen, sondern die, die geklagt haben – also die mit Geld.      

Anne Kratzer, 23, hat eine Freundin, die wegen ihrer Studienplatzklage ein teuflisch schlechtes Gewissen hat. Deswegen hat sie sich nie getraut, auch nur über eine Klage nachzudenken – bis sie diesen Text schreiben musste. 

  Fünf Tipps zum Einklagen an der Uni 

1. Wenn du dich nur an einer Uni einklagen willst: Informiere dich beim AStA oder der Studierendenvertretung. Die Leute dort helfen dir, kostenlos Anträge zu formulieren. Einige bieten sogar eine professionelle, wenn auch eher oberflächliche Rechtsberatung.

2. Wenn dir egal ist, an welcher Uni du studierst und es dir nur darum geht, überhaupt für ein bestimmtes Fach zugelassen zu werden, geh zum Anwalt. Er weiß, wo du eine Chance hast, wie welcher Antrag auszusehen hat und bis wann er wo sein muss. Eventuell musst du dich an mehreren Hochschulen einklagen, das würdest du ohne Anwalt nicht schaffen. 

3. Die Kosten für eine Klage liegen bei 1000 bis 1250 Euro. Abhängig von der Hochschule und der Anzahl der Klagen, die du führen musst, können es mehr oder auch weniger werden. Einige Rechtsschutzversicherungen zahlen die Kosten. Zum Beispiel die Privatrechtsschutzversicherung Allrecht, sie zahlt jedoch nur eine Klage pro Jahr und das erst drei Monate nach Abschluss des Vertrags.

4. Die Chancen bei Medizin sind nicht hoch. Rechtsanwalt Andreas Jakubietz spricht von 50 Prozent. In allen anderen Fächern stehen die Chancen nach seinen Angaben gut. Eine weite Möglichkeit mit guten Erfolgsaussichten ist, sich für ein höheres Fachsemester einzuklagen und vorher zum Beispiel im Ausland zu studieren. 

5. Einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung schickst du in der Regel zusammen mit der regulären Bewerbung an die Uni. Wenn du zum Wintersemester mit dem Studium beginnen willst, schicke ihn so los, dass er zum 15. Juli bei der Uni ist, willst du zum Sommersemester beginnen, sollte er am 15. Januar bei der Uni angekommen sein.             


Text: anne-kratzer - Foto: dpa

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