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Was darf ich dem Vermieter verschweigen?

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Vermieter in Großstädten sind in einer komfortablen Position. Jeder ist geil auf ihre Wohnungen, und sie können sich die Mieter frei aussuchen. Das bewegt viele dazu, indiskrete Fragen zu stellen. Eine Kollegin  berichtet, sogar schon nach Geschlechtskrankheiten gefragt worden zu sein. Andere erzählen von Verhören über Alkohol- und Drogenmissbrauch. In solchen Situationen wissen viele nicht, wie sie auf solche Fragen reagieren sollen. Auf welche Informationen hat der Vermieter ein Recht? Was darf und sollte man verschweigen?

Grundsätzlich gilt: Private Dinge gehen den Vermieter nichts an, denn der ist keine öffentliche Stelle und unterliegt deshalb den Regelungen des Bundesdatenschutzgeseztes (BDSG). Weil er mit dem Mietvertrag ein Geschäft abschließen will, darf er allerdings alles erfragen, woran er ein berechtigtes, nachvollziehbares und sachbezogenes Interesse hat und was für die Entscheidung, wer den Mietvertrag bekommt, relevant ist. Er kann also zum Beispiel nach dem Job, dem Arbeitgeber und dem Einkommen fragen und dafür auch einen Nachweis verlangen. Das ist alles legitim, denn der Vermieter hat ein Recht darauf, zu erfahren, ob du die Miete auch bezahlen kannst. Auf die Frage, wie viele Personen in die Wohnung einziehen, musst du ebenfalls ehrlich antworten. Auch Kinder zählen hier. Dietmar Wall, Mietrechtsexperte beim Deutschen Mieterbund, sagt allerdings: „Es ist jederzeit möglich, weitere Angehörige bei sich aufzunehmen.“  

Bei manchen Dingen ist es besser, dem Vermieter nachzugeben, auch wenn er eigentlich nicht danach fragen darf. Eine Schufa-Auskunft zum Beispiel muss der Mieter nicht mitbringen. Wer da nicht allzu viel zu verbergen hat und die Wohnung wirklich will, sollte das allerdings trotzdem tun, da sich der Vermieter sonst wahrscheinlich eher einen gefügigeren Mieter sucht. „Auch Auskünfte von bisherigen Vermietern müssen nicht unbedingt vorgelegt werden", sagt Dietmar Wall. "Das hat der BGH entschieden, weil nicht jeder Vorvermieter bereit ist, eine solche Auskunft zu geben.“ Falls der Vermieter das trotzdem verlangt, empfiehlt es sich, nicht auf seinem Recht zu beharren. Stattdessen lieber behaupten, der Vorvermieter stehe nicht für Auskunft zur Verfügung. Es sei denn, der Vorvermieter sagt garantiert nur Gutes über dich.

Beim Rauchen ist die Gesetzeslage eher kompliziert. Sofern im Mietvertrag nichts anderes ausgehandelt ist, ist das Rauchen in der Wohnung erlaubt. Der Vermieter ist also nicht verpflichtet, wahrheitsgemäß zu antworten, wenn nach Rauchgewohnheiten gefragt wird. Wer angibt, nur gelegentlich zu rauchen, dann aber Kettenraucher wird, kann immer noch angeben, sein Verhalten nachträglich geändert zu haben. Wall sagt: „Der Vermieter kann einem keinen Strick daraus drehen.“  

Wie lange man in der Wohnung bleiben will, geht den Vermieter im Prinzip auch nichts an. Wobei es ihm frei steht, eine Mietdauer vertraglich festzulegen, an die man sich dann wiederum zu halten hätte. Das gilt allerdings nicht für Studenten. „Die dürfen laut Gesetz nicht langfristig vertraglich gebunden werden“ sagt Wall. Der Gesetzgeber unterstützt hier deren unsteten Lebenswandel. Ein Student könnte demnach sogar einen Mietvertrag über zwei Jahre nach ein paar Monaten kündigen, weil die Dauer von vorneherein ungültig war.

Andere Dinge wiederum haben den Vermieter überhaupt nicht zu interessieren. Informationen über die Zukunftsplanung muss der Mieter zum Beispiel nicht wahrheitsgemäß angeben. Denn es kann jeder Zeit sein, dass sich ein Plan ändert. Das gilt zum Beispiel für Kinderwünsche, Schwangerschaften oder Fragen nach dem Gesundheitszustand, Hobbies oder den sexuellen Neigungen. All das ist natürlich tabu. Der Vermieter hat daran kein berechtigtes Interesse und die Infos sind privat. Man kann also lügen, bis die Balken brechen, beziehungsweise „nicht wahrheitsgemäß antworten“. Selbst wenn der Vermieter das irgendwann rausfindet, hat er keine Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Es ist also egal, wie dreist der Vermieter nach Privatem bohrt, man ist nicht verpflichtet, darauf zu antworten. Egal ob man gerne Schlagzeug spielt oder Swingerparties schmeißt.

Piet van Riesenbeck, 22, findet's klasse, dass man mal lügen darf und freut sich auf die nächste Wohnungssuche.
5 Tipps gegen neugierige Vermieter  

Der Vermieter darf keine SCHUFA-Auskunft verlangen. 
Den Vermieter gehen persönliche Informationen, wie Religion, Gesundheit, Schwangerschaft, Sexualität, Herkunft usw. nichts an. Du musst darauf nicht ehrlich antworten.   Verhaltensweisen können sich ändern. Was du dem Vermieter gestern darüber gesagt hast, kannst du morgen geändert haben.   Langfristige Mietverträge für Studenten sind ungültig.   Infos über Einkommen und Arbeit darf der Vermieter erfragen. Hier solltest du ehrlich sein, sonst droht die fristlose Kündigung.

Text: piet-vanriesenbeck - Cover: yellowbird / photocase.com

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