Zum Geburtstag ausgebürgert
Ein fragwürdiges Gesetz zwingt Doppelstaatler sich für einen Pass zu entscheiden - nun verlieren die ersten ihre deutsche Staatsbürgerschaft
Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.- Die große Müllküche 22.05.2013
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JoergAuch sagte:
Wilberforce sagte:
Jaja, in Westberlin kamen keine Feldjäger. Deswegen gilt der Einberufungsbescheid aber trotzdem. Galt.
Nix "jaja". leute mit Wohnsitz Westberlin bekamen überhaupt keinen Einberufungsbescheid und konnten sich ansonsten auch in Westdeutschland frei bewegen. Aber man musste natürlich rechtzeitig vor der Einberufung nach Berlin.
Wieso haben das nicht viel mehr Leute (also so gut wie alle) gemacht damals? Das war doch ein offenes Geheimnis...
04.02.2013 - 23:34 Uhr
soylentyellow
Begunje62 sagte:
Meine Kinder haben jeweils 4 Staatsbürgerschaften durch das sogenannte Blutrecht (jus sanguinis). Da gibt es teils absurde Sitationen... und niemand wird sie ihnen je streitig machen können...
Absurde Situationen? Ich kenne jemanden de kommt aus Australien, kann kein Wort Deutsch, hat aber einen deutschen Großvater. Hat sich dann einen deutschen Pass ausstellen lassen damit er als EU Bürger (Schengen sei Dank) in Dänemark arbeiten kann. Praktisch, oder?
soylentyellow sagte:
Wieso haben das nicht viel mehr Leute (also so gut wie alle) gemacht damals? Das war doch ein offenes Geheimnis...
Es wollte eben nicht jeder in Berlin leben. Man hätte ungefähr von 18 bis 30 dort gemeldet sein müssen. Wär ganz schön voll in der Stadt geworden, wenn das alle gemacht hätten.
JoergAuch sagte:
Wilberforce sagte:
Jaja, in Westberlin kamen keine Feldjäger. Deswegen gilt der Einberufungsbescheid aber trotzdem. Galt.
Nix "jaja". leute mit Wohnsitz Westberlin bekamen überhaupt keinen Einberufungsbescheid und konnten sich ansonsten auch in Westdeutschland frei bewegen. Aber man musste natürlich rechtzeitig vor der Einberufung nach Berlin.
klar. wer aber mal im westen gemustert war, konnte nicht mehr aus berlin raus. das meinte ich.
Wilberforce sagte:
klar. wer aber mal im westen gemustert war, konnte nicht mehr aus berlin raus. das meinte ich.
Die Musterung war nicht der Punkt sondern die Einberufung. Ich kenne ein paar, die das tatsächlich so gemacht haben. War aber auch nicht so einfach, weil man die Einberufung oft schon vorm Abi im Briefkasten hatte.
JoergAuch sagte:
Wilberforce sagte:
klar. wer aber mal im westen gemustert war, konnte nicht mehr aus berlin raus. das meinte ich.
Die Musterung war nicht der Punkt sondern die Einberufung. Ich kenne ein paar, die das tatsächlich so gemacht haben. War aber auch nicht so einfach, weil man die Einberufung oft schon vorm Abi im Briefkasten hatte.
Beischeid, nicht Musterung, stimmt. Der Bescheid kam vor dem Abi, klar. Man mußte ja bis spätestens Oktober einrücken, wenn man zum nächsten Wintersemester an die Uni wollte. Und nach Berlin wurden keine Bescheide verschickt.
Jetzt hab ichd as noch einmal nachgefragt. Sie hat in Deutschland sogar einen Erstwohnsitz, da man die Deutschland keinen nur Zweitwohnsitz haben kann. Dies obwohl sie einen festen Wohnsitz in Prag hat (dort gibt es nur fest und vorrübergehend). Mit diesem Erstwohnsitz kann sie aber überall mitwählen, wo Staatangehörigkeit nicht notwendig ist, z.B. Komunal und Bürgerentscheide. Und das in beiden Ländern.
Digital_Data
Digital_Data sagte:
@Begunje62
Jetzt hab ichd as noch einmal nachgefragt. Sie hat in Deutschland sogar einen Erstwohnsitz, da man die Deutschland keinen nur Zweitwohnsitz haben kann. Dies obwohl sie einen festen Wohnsitz in Prag hat (dort gibt es nur fest und vorrübergehend). Mit diesem Erstwohnsitz kann sie aber überall mitwählen, wo Staatangehörigkeit nicht notwendig ist, z.B. Komunal und Bürgerentscheide. Und das in beiden Ländern.
Digital_Data
Sehr interessant... hier ist das wohl trotzdem ein wenig anders. Ich kann "nur" komunal und EU wählen.
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04.02.2013 - 22:37 Uhr
alcofribas
Das Wahlrecht in Berlin oder Bayern ist aber nicht an eine Berliner oder bayerische Staatsangehörigkeit gebunden. ich will an dem Ort mitreden, an dem ich wohne und Steuern zahle. Wieso das aktuell bei EU-Bürgern für die kommunale Ebene geht und für andere oder auf regionaler oder nationaler Ebene nicht, erschließt sich mir nicht.