Dr. Fehler
Die Ministerin ist bereits gestraft. Ist der Entzug des Titels noch nötig?
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Schon jetzt ist die Ministerin mit einem beschädigten Ruf gestraft, ihr Doktortitel weitgehend entwertet.[...]Auch wissenschaftliche Fehler dürfen irgendwann verblassen.
merkwürdige auffassung.
entweder es gibt regeln, nach denen ein doktortitel verliehen bzw. entzogen wird, oder es gibt keine. daß rufschädigung da für mildernde umstände sorgen soll, ist ja wohl eine komplette entwertung korrekter wissenschaftlicher praxis.
Der Titelentzug ist nicht nötig, damit Doktoranden künftig sauber arbeiten.
oh doch. genau das ist nötig.
Digital_Data
Jeder kleine Pennäler muss aber genauso mit den Folgen des Unterschleifs leben, wenn er sich erwischen lässt, und zwar, weil er in ein hochbürokratisches Bildungssystem eingezwängt ist, das keine Fehler verzeiht.
Nun weiß ich ja nicht, ob hier wirklich von Unterschleif die Rede sein kann, aber was sonst hieße: "Die Vorwürfe haben Substanz"?
Im Übrigen glaube ich nicht so ganz daran, dass die bekannten Fälle einen großen Abschreckungseffekt haben dürften. Den hat nicht mal die Todesstrafe, und davon sind die erwischten Politiker ja weit enfernt, ja selbst die Karriere ist damit noch lange nicht beendet:
http://www.alpensymposium.ch/deu/7803337...
wie heißt die doktorarbeit denn so?
ach so!
ja dann.
Digital_Data sagte:
Wenn man mal von der rechtlichen Seite dran geht, dann ist das Vergehen a) verjährt
Nein, bei Promotion gibt's keine Verjährung, nur bei Bachelor und Master.
Und es gibt eine Regelung in mancher Prüfungsordnung, dass, wenn man sich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung unrechtmäßig erworben hat, dieser Makel durch Bestehen der Prüfung "geheilt" ist. Aber auch das gilt eben nicht für die Promotion, vermutlich auch nicht fürs Rigorosum.
Insofern muss ich meine Aussage von vorhin relativieren: Ein paar Fehler verzeiht unser Bildungssystem schon, aber viele eben nicht.
Das mag ja sein, aber auch unser Bildungssystem muss sich im Prinzip an die gängige Rechtssprechung halten. Und wenn die Hochschule Frau Schavan die letzten 32 Jahre ein Fahrrad überlassen hätte, dann hätte sie heute Probleme damit ihr das wieder wegzunehmen. So ist das halt.
Digital_Data
Digital_Data sagte:
@eisengrau
Das mag ja sein, aber auch unser Bildungssystem muss sich im Prinzip an die gängige Rechtssprechung halten. Und wenn die Hochschule Frau Schavan die letzten 32 Jahre ein Fahrrad überlassen hätte, dann hätte sie heute Probleme damit ihr das wieder wegzunehmen. So ist das halt.
Digital_Data
Nein, das Bildungssystem ist in erster Linie mal seinen eigenen Regeln verpflichtet, und die heißen Prüfungs- und Promotionsordnung. Der Titel ist auch keine geliehene, materielle Sache, sondern eine verliehene, immaterielle. Da gibt es kein "Ersitzen"wie beim geliehenen Fahrrad.
Digital_Data sagte:
@eisengrau
Das mag ja sein, aber auch unser Bildungssystem muss sich im Prinzip an die gängige Rechtssprechung halten. Und wenn die Hochschule Frau Schavan die letzten 32 Jahre ein Fahrrad überlassen hätte, dann hätte sie heute Probleme damit ihr das wieder wegzunehmen. So ist das halt.
Digital_Data
ein minister ohne doktor ist wie ein schawan ohne fahrrad!
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23.01.2013 - 18:36 Uhr
vaus
"der fehler" liegt 33 jahre zurück. also hat sie 33 jahre den dr. zu unrecht geführt.
was soll daran bitte verblassen?
frau doktor sollte ihren titel vergessen, dann vergessen wir auch den Fehler.