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Wann muss ich mein Testament machen?

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Mit acht Jahren habe ich einmal mein „Testament“ gemacht. Das Nachbarhaus hatte in dieser Nacht gebrannt, meine Familie und ich verschliefen die Evakuation der umliegenden Häuser. Danach war ich von einer Angst besessen, es könnte noch einmal brennen. Also schrieb ich auf einen Zettel: „Das Sparschwein kriegen Papa und Mama, Max ist für Sabrina“, Max war ein überdimensionales Plüschschwein, Sabrina meine damalige beste Freundin. Meine Brüder erwähnte ich nicht. Der Große ärgerte mich oft, auf diesem Wege wollte ich ihn enterben. Und der kleine war ja noch ein Baby, was hätte er schon mit meinem Sparschwein anfangen können? Höchstzufrieden mit meinem Weitblick vergrub ich das „Testament“ irgendwo im Garten, wo es auch sicher niemand finden würde. Gebrannt hat es bei uns natürlich nicht nochmal und irgendwann zogen wir weg. Ich wurde älter und vergaß mein Testament.

Würde ich morgen tot umfallen, wäre jenes Kindertestament im Garten auch heute noch mein letzter Wille. Denn bis heute konnte ich mich nicht dazu aufraffen, ein richtiges Testament aufzusetzen. „Dazu bin ich noch viel zu jung“, denke ich sofort. Vielleicht auch verbunden mit dem eher albernen Gedanken, dass das Testament zu verfassen ein schlechtes Omen ist.

Dabei sollte man in dem Moment, in dem man irgendetwas zu vererben hat, auch unbedingt ein Testament machen. Jörn Vinnen, Fachanwalt für Erbrecht in Hamburg, begründet das so: „Wenn ich mir keine Gedanken über meinen Nachlass mache, regelt das Gesetz mein Erbe. Und dort stehen oft Sachen drin, die überhaupt nicht im Sinne des Toten gewesen wären." Beispielsweise haben in Deutschland unverheiratete Lebenspartner keinen Erbanspruch. Das Vermögen geht stattdessen bei einer kinderlosen Beziehung zurück an die Eltern des Verstorbenen. „In Fällen, wo man 20 Jahre zusammenlebte und dann einer unerwartet beim Autounfall ums Leben kommt, ist das erbrechtlich ein Desaster. Da kann auch ein guter Anwalt oft nicht mehr helfen“, sagt Vinnen.

Schwierig kann es auch werden, wenn man gemeinsam mit dem Partner eine Immobilie besitzt. Von Gesetz her bilden nämlich oft mehrere Personen eine „Erbengemeinschaft“, also eine Gruppe, die sich das Erbe untereinander teilen muss. Im schlechtesten Fall muss der Partner dann die Wohnung verkaufen, um alle anderen Erbberechtigten auszuzahlen.

Mit einem Testament können solche unschönen Konstellationen verhindert werden - vorausgesetzt natürlich, es ist gültig. Dafür ist es wichtig, dass das Testament handschriftlich verfasst sowie mit Datum, Ort und Unterschrift versehen wurde. Computergeschriebene Testamente sind stets ungültig. Wer aus Krankheitsgründen nicht selber schreiben kann, muss dies von einem Notar übernehmen lassen. Des Weiteren ist es wichtig, dass das Testament auch gefunden wird. Um sich dabei wirklich sicher zu sein, nehmen Amtsgerichte gegen eine geringe Gebühr Testamente in Verwahrung. Beim Tode des Erblassers wird der letzte Willen dann automatisch vom Gericht verkündet und vollstreckt.

Charlotte Haunhorst, 24, musste beim Erbrechtsanwalt feststellen, dass die von ihr mit acht Jahren geplante Enterbung ihres Bruders wirkungslos war. Enterbt werden kann nur, wer dem Erblasser nachweislich nach dem Leben trachtete. So schlimm war es dann doch nicht.
Fünf Tipps, was man beim Testament beachten sollte:

1. Ein Testament muss machen, wer etwas zu vererben hat. Ob einem dabei erst fünfstellige Geldsummen oder schon das Fahrrad vererbenswert erscheinen, ist Ermessenssache.

2. Ganz wichtig: Ein Testament muss von Hand geschrieben- und mit Datum, Ortsangabe sowie Unterschrift versehen sein. Ansonsten ist es ungültig.

3. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Wer beispielsweise unverheiratet und kinderlos stirbt, vererbt automatisch an die eigenen Eltern. Ist ein Elternteil bereits verstorben, wird sein Anteil auf die noch lebenden Kinder aufgeteilt.

4. Wer sich zutraut, sein Testament ohne juristische Hilfe zu verfassen: Das Wort „Erbe“ muss darin auf jeden Fall vorkommen. „Lucy bekommt mein Bargeld“ reicht als Aussage nicht.

5. Bei komplizierteren Familienverhältnissen sollte man immer einen Anwalt aufsuchen. Das ist meistens günstiger als der Streit der Erben nach dem Tode.

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