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"Das geht schon an die Nieren"

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jetzt.de: Was macht man als Schöffe?  
Bernhard Goodwin: Wir haben genau dieselbe Entscheidungskompetenz wie ein hauptberuflicher Richter. Das heißt, wir sitzen in den Verfahren vorne im Gerichtssaal, können auch Fragen stellen, wobei der Richter da schon besser weiß, welche Fragen angebracht sind. Wir hören uns die Aussagen an und ziehen uns anschließend mit den Richtern zur Beratung zurück. Es geht nicht nur um die Frage „Schuldig oder Unschuldig?“, sondern bei einem Schuldspruch auch darum, wie hoch das Strafmaß sein soll.  

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert



Wie zeitintensiv ist das?  
Das ist ganz unterschiedlich. Ich bekomme eine Liste mit zwölf Terminen pro Jahr, die ich mir frei halten soll. Ich kann aber nur eingesetzt werden, wenn an einem dieser Tage ein neues Verfahren an dem entsprechenden Gericht beginnt. Es kann dann natürlich auch sein, dass es sich um große Verfahren handelt, die auch mal 20 Tage dauern können – da muss man die ganze Zeit anwesend sein. Ich habe das Glück, dass mein Arbeitgeber sagt, dass ich das machen darf, ohne unbezahlten Urlaub dafür zu nehmen. Falls ich das aber doch machen müsste, dann zahlt das Gericht das Gehalt. Im Grundgesetz steht, dass jeder Bürger ein Recht auf den gesetzlichen Richter hat, und das ist eben der zugeloste Richter – der bin ich. Ich kann da nicht einfach sagen „Ne, mach ich nicht.“

Mussten Sie schon mal länger im Verfahren bleiben?
Ich saß einmal in einem Fall mit schwerer Körperverletzung, der eigentlich sehr eindeutig war. Allerdings kam der Angeklagte jedes Mal mit einer neuen Räuberpistole. Und so war es schwierig, den Prozess zu Ende zu bringen. Irgendwann hat es einem Leid getan, weil es schon so weit war: Wenn der Kerl gesteht, geht er nicht ins Gefängnis. Aber dazu war er zu stolz. Da hat man auch schlaflose Nächte, wenn man einen Familienvater ins Gefängnis stecken soll, nur, weil er zu stolz für ein Geständnis ist. Aber gleichzeitig ist das auch keine Entschuldigung. Deswegen ist man froh, wenn es dann doch gut ausgeht.

Ist das für jemanden nicht eine sehr starke Belastung, der den Alltag im Gericht nicht gewohnt ist?
Mir geht das schon an die Nieren. Ich trage ja Verantwortung. Aber das ist auch gut an diesem Amt: Schöffen sind keine Leute, die jeden Tag im Gericht sitzen und schon abgestumpft sind: „Haja, so ist das halt mit dieser Sorte von Kriminellen.“ Man kommt unvoreingenommen ins Gericht. Ich bekomme bevor ich den Gerichtssaal betrete keinerlei Information darüber, um was es geht, um wen es sich handelt. Ich gehe mit der Einstellung rein: Der Angeklagte ist unschuldig, weil ich nichts weiß und keine Akteneinsicht habe.   

Man braucht also auch kein juristisches Vorwissen? 
Soweit ich weiß, dürfen Volljuristen das gar nicht machen. Ich habe zwar Jura im Nebenfach studiert, aber kein Strafrecht gehabt. Ich habe einen grundsätzlichen Sachverstand und kann mitreden. Ich weiß, dass Barbara Salesch nicht die reale Welt widerspiegelt.  

Fühlt man sich da als Schöffe nicht manchmal dem hauptamtlichen Richter unterlegen?    
Nein, wir sind genauso wichtig. Ich habe manchmal das Gefühl, dass die Leute aus der Verwaltung und den Behörden viel stärker eine bürokratische Sichtweise vertreten. Ganz praktischer Fall: Ein Arbeitsloser hat vergessen, seine Arbeitsmeldung schnell genug einzuschicken. Er hat aber nicht schwarz gearbeitet, sondern sich ganz normal sozialversicherungspflichtig gemeldet, sodass es dem Arbeitsamt gemeldet wurde. Anscheinend hat das Arbeitsamt die Politik, solche Menschen anzuzeigen und die Staatsanwaltschaft die Politik, das zu verfolgen. Da greife ich mir als normaler Bürger an den Kopf. Welcher Schaden ist denn da für die Gesellschaft entstanden? Wenn er jetzt vorbestraft ist und nie wieder arbeiten kann, ist das doch viel schlimmer. Ich komme aus der Wissenschaft, hier war selten jemand noch nicht arbeitslos. Ganz ehrlich: Ganz sicher bin ich mir nicht, ob mir so was nicht auch mal hätte passieren können.  

Sollte man seine eigene Meinung manchmal zurückstecken?
Wir sind alle mit einem sehr großen Ernst bei der Sache. Ich finde es sehr gut, dass dieser Schöffe in Norwegen ausgeschlossen worden ist. Man darf nie, wenn man an einem Verfahren beteiligt ist, seine Meinung zum Ausgang so öffentlich herausposaunen. Es kann natürlich auch sein, dass er gar keine Lust hatte 50 Tage mit so einem Arsch zu verbringen und das eigene Geschäft zu vernachlässigen. In Deutschland würde man aber ziemlich Probleme damit kriegen: Man beeinträchtigt den Prozess. Und wenn der deswegen platzt, kann es auch ich sein, dass der die Kosten des Verfahrens tragen muss. Deswegen würde ich das gleich schon zweimal nicht tun.    

Bereuen Sie manchmal die Entscheidung gefällt zu haben, Schöffe zu sein?  
Manchmal nervt es schon sehr, wenn man an Tagen ins Gericht muss, an denen man wirklich nicht kann. Ich kann mir Urlaub nehmen und das vorher dem Gericht mitteilen. Wenn ich aber aus beruflichen Gründen nicht kann, interessiert das niemanden. Ich muss trotzdem zu Gericht erscheinen. Ich bin ein Akademiker, aufgewachsen in einem angenehmen Elternhaus. Ich habe sonst keinen Kontakt mit Leuten, die sich mit Verbrechen über Wasser halten. Das erdet und erinnert mich daran, dass in der Gesellschaft nicht alles easy Sonnenschein ist.


Text: andrea-wieczorek - Foto: Philipp Walulis

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