Was darf ich als Radfahrer?
Darf ich auf dem Fahrrad mit meinem MP3-Player Musik hören? Was ist, wenn man auf dem Radweg in die falsche Richtung fährt? Darf ich noch Fahrradfahren, wenn ich ein Bier getrunken habe? Im aktuellen Beitrag zum Lexikon des guten Lebens stellen wir die wichtigsten Regeln für Fahrradfahrer vor - für eine Radlsaison ohne Beschimpfungen und Bußgelder.
Endlich kündigt der Wetterbericht wieder Höchstwerte im Plusbereich an. Nach drei Monaten, an denen ich jeden Morgen und Abend auf den Bus warten musste, schiebe ich mein Radl aus dem Fahrradkeller. Der Radweg beginnt erst an der Hauptstraße, darum fahre ich die 20 Meter immer auf dem Gehweg. Auch heute. Ich sitze noch nicht richtig auf dem Sattel, da sehe ich an der Ampel einen Polizisten und komme ins Schlenkern. Ich kann mich gerade noch abstützen und stehe wieder neben meinem Rad. Natürlich ist er auf mein Geturne aufmerksam geworden und kommt auf mich zu. "Sie wollten doch hier nicht fahren, oder?" Nach einer Frage klingt das nicht. Ich murmle kurz "nein" in meinen Schal und schiebe mein Fahrrad schnell an ihm vorbei. Erst nach der Hälfte des ganzen Wegs steige ich auf. Meinen iPod lasse ich heute lieber in der Tasche.Natürlich weiß ich, dass man auf dem Gehweg nicht fahren darf. Trotzdem bin ich meistens zu faul um zu schieben. Gleich in der Arbeit tippe ich "Fahrradfahren" und "Fußgängerweg" bei Google ein, weil ich gern wüsste, was mich meine Bequemlichkeit gekostet hätte. Meine Internetrecherche ist nicht erfolgreich, überall stehen andere Angaben zu Bußgeldern und Mahnungen. So komme ich nicht weiter.
Verkehrspolizist Christian Schlitter soll helfen. Er kommt für eine Nachhilfestunde in Verkehrserziehung in die Redaktion und gibt Auskunft. "Wenn ich Sie erwische, wie Sie auf dem Gehweg radeln, kostet das fünf Euro. Wenn Sie jemanden behindern, gefährden oder etwas beschädigen bis zu 35 Euro," erklärt er und kommt gleich zu einem anderen typischen Vergehen: "Wenn man auf dem Radweg nebeneinander herfährt und dabei jemanden behindert oder gefährdet, kostet es 15 bzw. 20 Euro Strafe."

In München sorgen nicht nur Polizisten für Ordnung auf dem Radweg, sondern auch ältere Herren, die einen gerne mal als "Geisterradler" beschimpfen. Haben die Grantler am Ende Recht? Christian Schlitter nickt: "Wer auf dem Fahrradweg, in der Einbahnstraße oder im Kreisverkehr in die falsche Richtung fährt, muss 15 Euro zahlen." Eigentlich wie beim Autofahren, auch wenn Radfahrer meist nicht ganz so hart bestraft werden. Wenn ein Radler eine rote Ampel überfährt und erwischt wird, muss er 45 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in der Flensburger Kartei, beim Autofahrer sind es 90 Euro und drei Punkte.
Auch beim Thema Alkohol sind die Regeln für Radfahrer nicht so streng wie für Autofahrer. Ab 1,6 Promille ist ein Radfahrer nicht mehr fahrtüchtig, ein Autofahrer schon ab 1,1 Promille. "Wer trotzdem fährt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe, den Entzug der Fahrerlaubnis sowie sieben Punkte", zählt Christian Schlitter auf, "Dasselbe gilt ab einem Wert von mehr als 0,3 Promille, wenn man mit alkoholtypischen Ausfallerscheinungen im Verkehr auffällt." Was viele nicht wissen: Bei Alkohol- und allen Verstößen, bei denen man Punkte bekommt, kann man den Autoführerschein auch als Radfahrer verlieren.
Und wie ist es mit Musik? Ich habe nach der Begegnung mit dem Polizisten auf meinen iPod verzichtet. Wäre das vielleicht gar nicht nötig gewesen? "Verboten ist Musikhören auf dem Fahrrad nicht, aber wenn man überlaute Musik aus Kopfhörern hört, bekommt man die Geräusche in der Umgebung nicht mehr mit", erklärt Christian Schlitter. Feststellen kann er das, wenn er die Musik noch außerhalb der Kopfhörer hört. Meistens überzeugt er dann den Radfahrer, das nicht mehr zu tun und verzichtet auf eine Verwarnung. Für meinen MP3-Player hätte ich vermutlich keinen Ärger bekommen, für meinen großzügigen Umgang mit den 20 Metern Fußgängerweg schon.
Kathrin Hollmer, 23, hat ihr Fahrrad aus dem Winterschlaf geholt – und hofft, dass sie es vor Dezember nicht mehr winterfest im Radlkeller verstauen muss.
1. Musikhören auf dem Fahrrad ist erlaubt, jedoch nur, wenn man trotz Kopfhörer die Geräusche in der Umgebung noch hört.
2. Überholen sollte man auf dem Radweg nur, wenn dieser breit genug ist. Am besten klingelt man vor dem Überholen, um den anderen zu warnen. Auf den Gehweg darf man dafür nicht ausweichen.
3. Verkehrssicher ist das Fahrrad mit dieser Ausrüstung: Schlussleuchte für rotes Licht, roter Großflächenrückstrahler, zwei gelbe Rückstrahler an jedem Pedal, Vorder- und Hinterradbremse, Klingel, Scheinwerfer für weißes Licht nach vorne, weißer Rückstrahler, der im Scheinwerfer integriert sein darf, dynamobetriebenes Licht. Batteriebetriebene Lichter sind zusätzlich erlaubt. Verkehrspolizist Christian Schlitter: „Alles, was die Erkennbarkeit erhöht, ist gut, solange man nicht damit blendet.“
4. Wenn es glatt ist, sollte man sehr vorsichtig fahren – oder am besten gar nicht. Wer wegen der Glätte stürzt und dadurch einen Unfall verursacht, kann zusätzlich bestraft werden.
5. Allgemein rät Christian Schlitter: „Wer immer so fährt, als ob er einem Kind das Radfahren beibringt, wird vermutlich weder in einen Unfall verwickelt sein noch ein Bußgeld bezahlen müssen.“
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Übrigens, die Bestimmungen für die Fahrradausrüstung für Österreich findet man auf den Seiten den ÖAMTC
Die nicht nur in München beliebten "Fixies" - vom Bahnradsport abgeleitete Räder mit nur einem Gang und ohne Freilauf - können auch über den Tretkurbeltrieb abgebremst werden und könnten so auch mit nur einer weiteren Bremse, ganz egal ob vorne oder hinten, vor dem Auge des Gesetzes bestehen.
Gruß Herbert
Bin dafür die ganzen Radwege für zweibahnradwege zu erklären (Gegenteil von Einbahnstraße = in zwei Richtungen befahrbare Straße ?)
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25.02.2012 - 11:58 Uhr
nordzucker
nicht zu vergessen: je zwei gelbe reflektoren in den speichen der raeder.
zusaetzliche reflektoren ohne pruefzeichen, andersfarbige reflektoren (folien etc. ) am fahrad sind nicht erlaubt, wohl aber an der kleidung. zusatzlicht vorne ist teilweise zweckmaessig aber nicht zulaessig auch wenn es nicht blendet. blinken duerfen lichter nie, auch nicht zusaeztliche. am held duerften blinklichter wiederum betrieben werden, wenn es keinen anderen ablenkt...
zumindest hier in meiner gegend im norden ist die polizei in der regel aber so vernuenftig, dass sie weniger darauf achten, ob jemand die verkehrsordung woertlich einhaelt oder nicht sondern eher, ob ein andere oder man selber dadurch gefaehrdet wird.
und das ist auch gut so.