ACTA: Urheberrechtsschutz oder Internet-Zensur?
Das internationale Handelsabkommen ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) hat in den letzten Tagen für viel Wirbel gesorgt. Das von den USA und Japan 2006 initiierte Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen stellt eine Ergänzung des 1994 unterzeichneten TRIPS-Abkommens dar, welches unter anderem den Schutz des geistigen Eigentums sicherstellen soll.ACTA wurde bereits im September 2011 von einigen Staaten wie Japan, Kanada und Australien unterzeichnet. Die EU-Mitgliedsstaaten schlossen sich am 26. Januar 2012 an, allerdings ist der Vertrag noch nicht ratifiziert worden.
Jetzt regt sich Widerstand in Polen, Tschechien und der Slowakei. Die drei EU-Staaten haben die Ratifizierung ausgesetzt, um einzelne Punkte des ACTA-Abkommens zu überprüfen und damit verbundene Einschränkungen in der Internetnutzung zu verhindern. Sie geben somit einer großen Protestbewegung nach, die sich im Anschluss an die Unterzeichnung gebildet hatte.
Ein enormer Kritikpunkt ist der Abschnitt 5 von ACTA. Hierbei handelt es sich um eine Regelung zum Schutz des geistigen Eigentums im Internet. Urheberrechtsinhabern soll es dadurch möglich werden, Daten wie die IP-Adresse von Providern zu erfahren, falls der Verdacht eines Verstoßes gegen das Urheberrecht besteht. Somit wird gleichzeitig deren Handlungsspielraum für die juristische Durchsetzung ihrer Ansprüche erweitert.
Auch die relativ große Interpretationsfreiheit des Abkommens kritisieren sowohl seine Befürworter als auch seine Gegner. Und das obwohl die Bundesregierung erklärte, dass ACTA zu keinerlei Veränderungen der deutschen Rechtslage führen werde.
Aus diesem Grund haben Netzaktivisten auch in Deutschland zu bundesweiten Protesten gegen ACTA aufgerufen, welche am 11.02.2012 unter anderem in Hamburg, Leipzig und Stuttgart stattfinden sollen.
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