Vogelfutter
Soeben füttere ich die Piepmätze in unserem Garten. Ja – ich weiß, da gibt es kontroverse Ansichten. Soll man, oder soll man nicht im Winter zu füttern. Ich gehöre zum Personenkreis derer, die es tun. Nicht übertrieben, so meine ich, aber gerade so viel, dass sich unsere gefiederten Freunde im Garten blicken lassen. Dann belagern Blau- und Kohlmeisen oder ein wildes Rudel Schwanzmeisen, die in den Bäumen und Sträuchern aufgehängten Meisenknödel.

Gerade will ich also eine Tüte mit Meisenknödel öffnen, da erblicke ich ein MHD Zeichen auf der Knisterfolie. Abgelaufen!!! So etwas? Was mache ich nur? Hänge ich die Knödel auf und riskiere einen Prozess?
In Gedanken stehe ich vor einem Vogelgericht...
Staatsanwalt Elster verliest die Anklageschrift: „Tote Vögel in Eigarlausens Garten als Folge von verdorbenem Vogelfutter! Die Staatsanwaltschaft fordert die Höchststrafe!". Der Vorsitzende, ein weiser Uhu entscheidet, dass „Jacky“, mein Wellensittich, nicht als Entlastungszeuge aufgrund von Befangenheit zugelassen wird.
So stehe ich allein vor der ganzen Vogelschar und versuche mein Verhalten zu rechtfertigen. Aber die geschwätzige Elster unterbricht mich jäh, „Auf der Packung stand außerdem, dass dieses Produkt Spuren von Nüssen enthalten kann. Uns dieses vorzusetzen überschreitet den Tatbestand des Vorsatzes.“ Aufgeregtes Geflatter im Gerichtssaal. Meine Pflichtverteidigerin, ein blindes Huhn, gackert aufgeregt dazwischen. Der Uhu hackt mit seinem Schnabel auf dem Pult herum und bittet um Ruhe. Die Beweisaufnahme soll nun stattfinden. Glücklicherweise pickten alle Zuschauer im Saal während des Tumults das komplette Vogelfutter auf,
Aus Mangel an Beweisen werde ich freigesprochen. Vor dem Gerichtssaal allerdings bekomme ich noch „Flatsch!“, einen Vogelschiss auf die Mütze.

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10.02.2012 - 12:51 Uhr
flaschenbaum
:)