Die Sache mit der Grauzone
Seit Mittwoch, 8. Juni, ist die Streaming-Seite kino.to vom Netz. 13 mutmaßliche Betreiber wurden festgenommen. Haben jetzt auch die User strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten?

Das ist die Lage:
Wenn man sich darüber unterhält, ob es legal ist, sich Filme oder Serien im Internet anzuschauen, dann fällt dabei nicht selten der Begriff der „Grauzone“. Das bedeutet, dass die rechtliche Lage in dieser Hinsicht nicht eindeutig geklärt ist. Viele Nutzer denken deswegen, dass sie darum auch nichts zu befürchten haben. So ganz stimmt das allerdings nicht.
Fest steht: Betreiber von Seiten wie kino.to, die illegale Kopien anbieten und auch diejenigen Nutzer, welche die Filme dort uploaden, machen sich nach §106, Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) strafbar. Der reine Besuch dieser Seiten ist nicht strafbar. Bei der Frage, ob das Ansehen der Streams dort illegal ist, gehen die Meinungen tatsächlich auseinander.
Das Problem ist: Wenn du dir einen Film oder eine Serie auf einer dieser Seiten ansiehst, werden Daten an dich übertragen und zumindest kurzzeitig auf deinem PC zwischengespeichert. Diese Fälle sind laut Gesetz keine Grauzone, sondern ein Strafbestand, im Sinne von §16 Abs. 1 UrhG. Kurz: Du machst dich damit einer kurzzeitigen Vervielfältigung der Kopie strafbar.
Auch wenn es für diese Fälle bisher keine Gerichtsurteile gibt, ist eine strafrechtliche Verfolgung rein theoretisch denkbar. Trotzdem besteht kein Grund zur Panik. Wenn du dir Filme oder Serien auf kino.to angesehen hast, wurde deine IP-Adresse zwar gespeichert, aber nicht bei kino.to selbst, sondern bei den vielen verschiedenen Hostern, bei denen die Filme hinterlegt waren. Dass die Polizei diese Informationen einholen will, gilt – bei geschätzten 400.000 Nutzern täglich – als ziemlich unwahrscheinlich. Denn für sie ist es in erster Linie wichtig, an diejenigen zu kommen, die diese Filme bereitgestellt haben.
Darin liegt auch der Unterschied zwischen Seiten wie kino.to und Tauschbörsen wie bittorrent. Wer sich einen Film im Streaming-Dienst anschaut, stellt keine Inhalte für andere bereit. Das Problem liegt eher in der Tatsache, dass man sich Filmkopien ansieht, die an sich illegal sind. Damit unterscheiden sich diese Dateien auch von Filmen, die rechtmäßig ins Internet gestellt wurden, also beispielsweise Filme in der Mediathek von ARD oder ARTE.
Mit dem Ende von kino.to ist den Ermittlern ein großer Schlag gelungen. Trotzdem gibt es noch viele Alternativseiten, die ähnlich funktionieren. Ob du das Angebot dort in Zukunft wahrnehmen möchtest, bleibt dir überlassen. Aber du musst dir darüber im Klaren sein, dass diese „Grauzone“, von der alle sprechen, gleichzeitig eine Zone ist, in der du theoretisch eine Straftat begehst.
Das sagt das Netz:
„Ich habe noch nie Filme oder Musik Dritter im Netz als Download oder Stream angeboten, es sei denn, ich konnte davon ausgehen, legal zu handeln.“ (Weblog Spreeblick)
„Mir ist kino.to egal, weils für Meschen ist, denen Filme egal sind“ (Nilz Bokelberg, Blogger)
„Auf jeden Fall geht eine Ära zu Ende“ (Harry Kienzler, ganzok.com)
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ganz informativ für 'betroffene' junkies http://www.der-postillon.com/2011/06/raz...
cougarten sagte:]http://www.der-postillon.com/2011/06/raz...
dio netz besteht aus 3 leuten, hui....
ganz informativ für 'betroffene' junkies [link=http://www.der-postillon.com/2011/06/raz...
Der Postillon hat sich da mal wieder selbst übertroffen :D
Und dieses ganze Gerede vonwegen strafbar oder nicht strafbar: Ist doch vollkommen egal. Kino.to wurde von Millionen von Usern genutzt. Das sind viel zu viele, um jeden einzeln zu belangen.
Purcell sagte:
Das ist leider nicht richtig. Die Rechteinhaber können problemlos argumentieren, dass mit der kurzzeitigen Zwischenspeicherung eine Verletzung des von mir verlinkten Artikels einhergeht - was eine Straftat darstellt. So steht es auch in dem Artikel.
Die Grauzone ergibt sich aus der Tatsache, dass es hierzu keinen Präzedenzfall gibt, weil - wie du richtig anführst - die juristischen Meinungen hierzu weit auseinandergehen.
Dennoch hat das Argument, die Zwischenspeicherung sei eine Straftat, eine rechtliche Grundlage.
PS: Im von dir verlinkten Artikel der SZ steht genau dasselbe:
"Wenn man aber auf die Technik des Zwischenspeicherns abstellt und mit dem Download von Dateien vergleicht, dann macht sich der Nutzer strafbar", so der IT-Experte von der Kanzlei Graf von Westphalen. So würden auch beim Puffern der Streaming-Inhalte Daten zumindest für kurze Zeit gespeichert, was als Vervielfältigung betrachtet werden könne. "Der Unterschied zwischen Download und Streaming ist dann unerheblich", erläuterte Böken."
und weiter:
"Angesichts der unsicheren Rechtslage gehe ein Nutzer solcher Plattformen ein erhebliches Risiko ein, mahnt Rechtsanwalt Böken."
MfG
Pierre Jarawan
"bei geschätzten 400.000 Nutzern"
Da fehlt dann wohl 'ne 0. Und 4 Millionen täglich waren es bereits im Jahr 2009... 2011 dürften es bereits weitaus mehr sein.
Immer wenn man bei jetzt.de denkt, es gehe nicht stümperhafter, kommt von irgendwo ein weiterer Laie als Autor daher ...
Quelle:
http://www.ipcl-rieck.de/news/61-news/42...
Sämtliche Google-Ergebnisse zeigen entweder ebenfalls 400.000 oder ähnliche Zahlen.
4 Millionen täglich scheint mir etwas gewagt :)
endlich mal was, dass die zielgruppe aufrüttelt?
wie tragisch...
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09.06.2011 - 18:54 Uhr
Purcell
Ich würde sagen, der Autor, der hier die Lage erklären will, hat selbst überhaupt nichts verstanden. Denn genau die Frage, ob das kurze Zwischenspeichern den Straftatbestand erfüllt, ist eben bisher nicht eindeutig beantwortet und wird von befragten Juristen bislang sehr unterschiedlich gedeutet. Genau die in diesem speziellen Fall ungeklärte Auslegung des Urheberrechts also ist die Grauzone, lieber pierre-jarawan, von der häufig gesprochen wird.