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Mein Professor macht mich an. Wie kann ich mich wehren?

Foto: Susann / photocase.de

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Alles fing auf einer kleinen Weihnachtsfeier des Fachbereichs an, die in einem Restaurant stattfand. Nach dem gemeinsamen Essen zerstreute sich die Gruppe. Einige gingen nach Hause. Manche, darunter auch mich, verschlug es an die Bar. Es wurde viel getrunken. Ich unterhielt mich mit zwei Kommilitonen über unsere Abschlussarbeiten. Das Übliche. Plötzlich tauchte mein betreuender Professor neben uns auf. Zwei Drinks in der Hand. Einen reichte er mir. „Für dich, Vera!“ Die zwei Kommilitonen starren mich an. Ich wurde rot. Peinlich. „Danke“, sage ich. Der Professor blieb bei uns stehen und wollte wissen, worüber wir reden. Als ich ging, sprach mich eine Kommilitonin an: Der Professor sei ja bekannt für seine Anmachen. Also hatte sich die Geschichte mit dem Drink schon herumgesprochen.

Ab diesem Tag war es mir unangenehm mit ihm alleine zu sein. Es war zwar nichts passiert und vielleicht übertrieb ich auch, aber ich hatte das Gefühl, dass er unser Student/Dozent-Verhältnis nicht wahren wollte. „In diesem Fall können sich die Studentinnen oder Studenten an die Frauenbeauftragten, die Rechtsabteilung oder an eine Studien- oder Konfliktberatungsstelle wenden“, sagt Mechthild Koreuber, Frauenbeauftragte an der Freien Universität Berlin.  

Wegen meiner Abschlussarbeit musste ich öfter in seine Sprechstunde. Er erzählte mir, dass er in der Beziehung zu seiner Frau unglücklich sei, sie nur noch wegen der Kinder zusammen wären. Dann fragte er mich, ob wir nicht einmal zusammen ins Theater gehen wollten und anschließend zum Essen. Seine Erzählungen über sein Privatleben und seine Bitte, mit ihm auszugehen, waren mir unangenehm. Das ging eindeutig zu weit. Ich hätte am liebsten sofort nein gesagt, aber ich wollte nicht unverschämt sein. Ich war in einer schwierigen Situation. Ich wollte ihm klar machen, dass ich kein Interesse habe und ihn gleichzeitig auch nicht gegen mich aufbringen. Ein bisschen feige von mir, aber schließlich würde er auch meine Abschlussarbeit bewerten. Ein Drahtseilakt. Ich sagte ihm, dass ich viel zu tun habe und leider keine Zeit für Theater und Abendessen. Und dass ich die Zeit, die ich hätte, gerne mit meinem Freund verbringe. Ich hoffte, dieser Hinweis würde ihn von seinen Eroberungsversuchen abbringen. „Ich rate dazu, nicht allzu viel über sein Privatleben zu verraten. Andererseits kann es helfen, wenn man sich zum Beispiel nach einer Veranstaltung deutlich sichtbar vom Partner abholen lässt“, sagt Mechthild Koreuber.  

Ich ging auf Abstand. Meine Taktik hieß: Höflich sein, aber keine privaten Gespräche führen. Ich versuchte immer Kommilitonen um mich zu haben. Ich wollte nicht, dass er dachte ich würde seine Anmache genießen. Schließlich hatte ich die Gerüchte gehört, dass er mit seinen Versuchen nicht bei allen Studentinnen so erfolglos war wie bei mir. Ein paar Wochen lang zeigte er mir die kalte Schulter. Offensichtlich war meine Ablehnung nicht spurlos an ihm vorüber gegangen. Ich bekam Angst, dass sich alles auf meine Note auswirken würde. „Falls die Betroffenen einen Gutachterwechsel anstreben, sollten sie bei der Stelle an die sie sich wenden, beispielsweise bei der Frauenbeauftragten ihrer Hochschule, ausdrücklich betonen, ob sie wünschen, dass der Grund des Gutachter/Prüferwechsels anonym bleibt“, sagt die Frauenbeauftragte.   Meine Sorge war glücklicherweise unbegründet. Mittlerweile liegt meine Abschlussarbeit bei meinem Professor und er hat bereits angedeutet, dass er ziemlich zufrieden ist. Ich bin froh, dass sich alles relativ problemlos geregelt hat. Vielleicht hat er ein neues „Opfer“ gefunden – wer weiß.

Marie-Charlotte Maas, 26, hat für diesen Text Vera, 25 Jahre, protokolliert, die rückblickend froh ist, dass sie die Annäherungsversuche des Professors einfach souverän ignoriert hat.

Fünf Tipps zum Umgang mit dem Professor/Dozenten:

  • Alle Studentinnen und Studenten, die sich von ihren Professoren oder Professorinnen angemacht fühlen, können sich an die Frauenbeauftragten, die Rechtsabteilung oder, falls vorhanden, an eine Antidiskriminierungstelle oder an eine Studien- oder Konfliktberatungsstelle wenden. All diese Abteilungen sind natürlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  • Ab wann gilt das Verhalten überhaupt als sexuelle Belästigung? Grundsätzlich gilt die alte Regel: „Nein heißt nein!“ Wenn der Professor oder der Dozent sich über die Ablehnung der Studentin hinwegsetzt, ist das falsch.  Was als sexuelle Belästigung gilt, steht auch im Beschäftigtenschutzgesetz. Viele Hochschulen haben zudem eigene Regeln im Umgang mit sexueller Diskriminierung/Belästigung.
  • Hat man ein seltsames Gefühl, sollte man vorsichtshalber Gedächtnisprotokolle anfertigen, die man zum Beispiel der Frauenbeauftragten vorlegen kann.
  • Grundsätzlich gilt: Gegenüber dem Professor oder Dozenten besser keine privaten Informationen bekannt zu geben. Hilfreich kann es allerdings sein, etwa nach einer Arbeitssitzung deutlich erkennbar vom Partner abgeholt zu werden.
  • Falls man in Prüfungen steckt und befürchtet, dass sich die Ablehnung auf die Noten auswirken könnte, kann man einen Gutachterwechsel wünschen. Wichtig ist, dass die Studierenden ausdrücklich betonen, ob sie wünschen, dass der Grund des Gutachter/Prüferwechsels anonym bleibt.

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