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Wie viel Unterhalt müssen mir meine Eltern eigentlich zahlen?

Text: charlotte-haunhorst
Doreen Holfert, Volljährigenberaterin beim Stadtjugendamt München, erklärt die Grundregeln folgendermaßen: „Ein volljähriges Kind, dass zur Ausbildung in einem eigenen Haushalt lebt, hat Anspruch auf eine monatliche Pauschale von 670€, inklusive der 184€ Kindergeld, welche die Eltern ihrem Kind weiterleiten müssen.“ Diese Pauschale muss allerdings nicht immer komplett von den Unterhaltszahlungen der Eltern gedeckt werden. „Bei einem niedrigen Einkommen und/oder Geschwisterkindern haben volljährige Kinder in der Ausbildung oftmals einen BAföG-Anspruch. Die hier ausgezahlte Summe wird ebenfalls von den 670€ abgezogen, der Restbetrag in den besten Fällen von den Eltern überwiesen.“

Auch der umgekehrte Fall kann eintreten: so gibt es Eltern, die so viel verdienen, dass sie ihren Kindern unterhaltsrechtlich mehr als 670€ zahlen müssen. Bevor man allerdings hier völlig den Überblick verliert, sollte man einen Blick in die Düsseldorfer Tabelle wagen. Diese stellt eine Richtlinie dar, wie viel Unterhalt bei welchem Einkommen wem gezahlt werden muss.

Bei mir war die Situation leider nicht sehr eindeutig. Mit drei Geschwistern und einem gut verdienenden Vater, der allerdings von meiner Mutter geschieden war, galt es jede Menge Unterhaltsansprüche abzuklopfen. Das ist wie mit einem großen Kuchen. Jeder hat Anspruch auf ein Stück, allerdings ist unklar, wer zuerst zugreifen darf und wer mit den Krümeln vorlieb nehmen muss. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, erst einen BAföG-Antrag zu stellen und sich dann zu überlegen, wie viel man zusätzlich von seinen Eltern noch benötigt. Alternativ gibt es bis zum 21. Geburtstag kostenlose Unterhaltsberechnungen vom Jugendamt. Insbesondere wenn die Eltern ihr Gehalt nicht offen legen, oder gar nicht zahlen wollen, kann auch eine anwaltliche Beratung sinnvoll sein. „Der Unterhaltsanspruch ist nun einmal fix. Wenn die Eltern trotzdem nicht zahlen wollen, dann muss man leider manchmal auf sein gutes Recht beharren.“ begründet Doreen Holfert. Natürlich unterstützt das Jugendamt auch solche Fälle.

Am Ende bekam ich aufgrund meiner vielen Geschwister allein schon vom BAföG-Amt einen ordentlichen finanziellen Grundstock. Um Klarheit darüber zu bekommen, welcher Elternteil welchen Restanteil zahlen müsste, ließ ich zudem professionell meinen Unterhaltsanspruch berechnen. Für raus aus dem Dorf – rein in die Stadt, reichte es also am Ende . Sogar eine Altbauwohnung sollte ich finden. Nur, dass es hier aus den Wasserleitungen in die Wand tropfte. Wenigstens hatte ich nun genug Geld, um zumindest einen Klempner zu bezahlen.

Charlotte Haunhorst, 24, weiß mittlerweile, dass man das Geld seiner Eltern manchmal in Pragmatisches investieren muss. Gut isolierte Wände in hellhörigen Altbauten können beispielweise ganze Freundschaften retten.

Fünf Tipps bei Fragen rund um den Unterhalt:

1. Über Geld sprechen ist nicht leicht. Wer seinen Eltern möglichst wenig auf der Tasche liegen möchte, sollte zuerst einmal BAföG beantragen. Danach kann man sich immer noch überlegen, wie viel man von den Eltern zusätzlich benötigt.

2. Grundsätzlich wurde der durchschnittliche Bedarf eines Volljährigen in der Ausbildung mit eigener Wohnung mit 670 Euro beziffert. Dieser Wert kann jedoch beispielsweise variieren, wenn die Eltern viel verdienen oder man weiterhin zuhause wohnen bleibt.

3. Bis zum 21. Geburtstag bietet das Jugendamt kostenlose Unterhaltsberechnungen an.

4. Bei normalen Einkommensverhältnissen hat jeder im Rahmen der ersten Ausbildung ein Recht auf Unterhalt durch seine Eltern. Dieses Recht kann notfalls auch eingeklagt werden

5. Die Düsseldorfer Tabelle als Richtlinie für Unterhaltsansprüche kann hier abgerufen werden

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