Ein Klick, viele Fragen: Stimmen zu Rapidshare
Der so genannte One-Click-Hoster ist beliebt, aber umstritten: vier Einschätzungen zum Geschäftsmodell im digitalen Raum
Dr. Florian Drücke, Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie:„Täglich werden allein in Deutschland tausende illegale Musikangebote auf Rapidshare und vergleichbaren Diensten festgestellt. Häufig tauchen die illegalen Angebote sogar schon zu einem Zeitpunkt auf, zu dem der legale Verkauf noch nicht einmal begonnen hat. Andere Rechteinhaber aus der Buch- und Filmbranche sind längst in gleichem Maße betroffen. Das Geschäftsmodell der One-Click-Hoster lädt zu derartigen Rechtsverletzungen geradezu ein, da sie die anonyme Nutzung ihrer Dienste ermöglichen und so eine effektive Rechtsdurchsetzung vereiteln. Andererseits lehnen sie selbst jede eigene Verantwortung für die massenhaften Rechtsverletzungen ab. Wir fordern von One-Click-Hostern wie Rapidshare daher, den Nutzern die Flucht in die Anonymität abzuschneiden beziehungsweise durch geeignete technische Maßnahmen das illegale Speichern und die Verbreitung zu verhindern. So schön und wichtig technische Neuerungen sind – gerade auch im Internet – so unerlässlich ist es, die Technik in Einklang mit den Werten der Gesellschaft zu bringen. Dazu gehört eben auch der urheberrechtliche Schutz von Werken der Musik, des Films und der Literatur. Geschäftsmodelle, die sich dem verweigern, dürfen von der Rechtsordnung in dieser Form nicht gebilligt werden (in diesem Sinne hatte sich das OLG Hamburg geäußert).“
Christopher Lauer, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei:
„Rapidshare entlarvt die ,Kostenloskultur im Netz’ als Mythos, denn je nach Nutzungsverhalten kann man dort eine mittlere zweistellige Summe im Monat ausgeben. Geld, das bei den Kreativen besser angelegt wäre als bei Rapidshare oder der Verwertungsindustrie. Geht es nach dem Willen dieser, soll nun Rapidshare stellvertretend für das angebliche Fehlverhalten einer Generation büßen, die mit einem Medium aufgewachsen ist, das zum Teilen erzieht. Das Gesetz mag das zwar zulassen – mit einigen Klimmzügen. Doch ein tatsächlicher Interessensausgleich zwischen den Rechten der Schaffer eines Werkes und den Interessen der Konsumenten findet nicht statt. Es ist das Verdienst der digitalen Revolution, dass Wissen und Kultur heute für jeden Menschen ein unendlich verfügbares Gut sind. Darin liegt eine ebensolche historische Chance wie in der Erfindung der Schrift oder des Buchdruckes. Der Versuch, diese Errungenschaft zu zerstören und Menschen aus Gewinnstreben in künstlicher geistiger Knappheit zu halten, lehnen wir ab.“
Isabel Palmtag; Fachreferentin Pressearbeit und Online-Projekte bei der GEMA
„Auch im so genannten digitalen Zeitalter ist es Aufgabe der GEMA, darauf zu achten, dass Komponisten, Textdichter und Musikverleger für ihre kreative Leistung angemessen vergütet werden. Anders gesagt: Wir kämpfen dafür, dass Anbieter von Online-Geschäftsmodellen wie Rapidshare, deren wirtschaftlicher Erfolg (auch) darauf basiert, den Usern Musik zur Verfügung zu stellen, Vergütungen für die Nutzung dieser Musik zahlen. Diese Gelder schütten wir dann an die Berechtigten aus.“
Philipp Otto, Redakteur bei „iRights.info – Urheberrecht in der digitalen Welt“
„Zunächst ist es wichtig, One-Click-Hoster wie Rapidshare anwendungsneutral zu betrachten. Sie bieten und verwalten ein System, das genutzt werden kann, um Dateien zu speichern. Ihnen per se eine Rechtswidrigkeit ihres Tuns zu unterstellen, geht wie auch bei Tauschbörsen fehl. Auf Rapidshare findet sich auch urheberrechtlich geschütztes Material. Plattformanbieter können dabei jedoch nur begrenzt überwachen, was die Nutzer dort verfügbar halten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat deswegen auch entschieden, dass Rapidshare nicht für etwaige Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet. Hier wird jedoch ein rechtlicher Graubereich tangiert, der sowohl Anbieter als auch Nutzer regelmäßig zur Verzweiflung treibt, da die Rechtsprechung in dieser Frage alles andere als einheitlich ist. Da die Zukunft aber gerade in solchen neuen Geschäftsmodellen oder auch im Cloud Computing liegt, muss die Frage der Haftung und Verantwortlichkeit für digitale Inhalte endlich eindeutig rechtlich geregelt werden.“
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*duck*
kasi sagte:
rapidshare suckt!
to suck [sl.] = echt beschissen sein [sl.] [vulg.]
Was haben Deutsche Gerichte damit zu schaffen? Wenn das irgend wen hier stört soll e r doch bitte ein Rechtshilfegsuch an die Schweiz stellen.
der unterschied ist eben die zugänglichkeit für die breite masse. immerhin gibt es bei den filehostern schon maßnahmen und sehr populäre links werden untersucht und aus dem verkehr gezogen.
filehoster verbieten ist ein völlig falscher ansatz. ich weiß nicht, welche modelle und vorschläge es da gibt.
vielleicht muss man zusehen, wie man die dateien sichtbar machen kann, die da wirklich hochgeladen werden.
und für diejenigen, die geheim und uneinsichtig für andere daten dort einzelpersonen zugänglich machen wollen, für die kann man vielleicht ein bezahlmodell einführen.
Die Gesellschaft ist halt ein dynamisches Modell, aber das besonders ihr Wirtschaftszweig komplett verpennt!








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14.03.2011 - 00:12 Uhr
kasi