Was ist der Jugendmedienschutzstaatsvertrag?
Kurz bevor er beschlossen ist, entdeckt das Internet den Jugendmedienschutzstaatsvertrag als brisantes politisches Thema. Auslöser sind ausgerechnet die derzeit äußerst beliebten Grünen
Das kommt nicht häufig vor, dass man den Beginn einer politischen Bewegung auf die Sekunde genau datieren kann. In der Debatte um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (in der Abkürzung JMStV) kann man aber nicht nur den genauen Zeitpunkt benennen (18.59 Uhr am Montag abend), man kann den Start der Bewegung sogar verlinken: Es handelt sich nämlich um einen Tweet, der vom Account der Grünen NRW verbreitet wurde.
Der kurze Eintrag entspricht allen Regeln der politischen Kommunikation. Er macht transparent, dass die grüne Partei in Nordrhein-Westfalen nicht auf einer Linie ist mit der Fraktion im Düsseldorfer Landtag, in dem eine Minderheitsregierung von der SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft mit den Grünen geführt wird. Der kleine Landesparteitag der Grünen hatte der Fraktion nahegelegt, dem JMStV nicht zuzustimmen, die Fraktion entschied sich aufgrund "parlamentarischer Zwänge" anders und legte sich Montag abend für die Abstimmung im Landtag Mitte Dezember fest: für die Neuerung des Staatsvertrags, die die Ministerpräsidenten bereits im Sommer beschlossen hatten und die jetzt von den Länderparlamenten ratifiziert werden sollen.
Nichts anderes sagt der Tweet und doch wurde er zum Anlass für eine Bewegung, die mindestens zum interessanten Internet-Mem taugt, aber vielleicht sogar der Beginn einer Bewegung sein könnte. Denn das Netz (vor allem Twitter) griff die Meldung auf und drehte sie nach den Kriterien des Internet weiter. Es dauerte keine drei Stunden bis ein 19-Jähriger aus Salzgitter die Website parlamentarische-zwaenge.de ins Netz stellte. Hier macht sich Dennis Morhardt über die Logik der Grünen lustig und sammelt Einträge von Nutzern, die dem Muster des Grünen-Tweets folgen:
Wir sind weiter gegen Faschismus, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.
Diese Seite und die Tatsache, dass die GAL in Hamburg bevor sie das Ende der schwarz-grünen Regierung einleitete dort noch dem JMStV zugestimmt hatte, brachte den Grünen eine Art Shitstorm auf Twitter ein. Dennis Morhardt freut sich darüber. Er ist Mitglied der SPD und hatte Montag abend spontan die Idee, auf die Festlegung der grünen Landtagsfraktion mit einer Website zu antworten. "Weil unsere Gurkentruppe in NRW das ja nicht allein hinkriegt", sagt er im Gespräch mit jetzt.de. Der 19-Jährige ist erstaunt über die Reaktionen, die die Website und der Tweet ausgelöst haben, und schöpft Hoffnung in Sachen JMStV. "Die Grünen haben sich jetzt festgelegt", sagt er, "aber die SPD-Fraktion hat sich noch nicht entschieden, vielleicht denken sie nochmal nach wenn sie sehen, wie die Reaktionen sind."

Die Reaktionen gehen über Twitter hinaus. Der Berliner IT-Experte Kristian Köhntopp kündigte an, sein Blog aus Protest gegen den JMStV vom Netz zu nehmen, auch die Blogger vom VZlog wollen ihre Arbeit zum Ende des Jahres einstellen - wegen des Jugendmedienschutzstaatsvertrags, dessen Novellierung bereits seit Sommer beschlossen ist. Ziel des Änderungen ist es, einen einheitlichen Schutz für Kinder und Jugendliche auch im Internet zu gewährleisten. Vereinfacht gesagt soll dafür die Alterseinstufung auch für Webseiten eingeführt werden, die man bereits von Kinofilmen kennt (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Webseiten meint dabei allerdings nicht nur Angebote von Verlagen und Firmen, mit Webseiten sind auch private Blogs gemeint. Sie alle sollen künftig sicherstellen, dass Inhalte, "die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen" mit technischen Zugangssperren versehen werden oder nur nach 23 Uhr zugänglich sind.
Da diese Regeln, die für Rundfunk oder Kino sinnvoll erscheinen, im Netz nur schwer umsetzbar sind, haben Experten wie der Netzpolitiker Alvar Freude schon im Frühjahr erklärt "Die gesamte Idee hinter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, einseitig technische Filtersysteme zu propagieren und das Internet mit dem Rundfunk gleich zu setzen, ist schon im Ansatz verfehlt." Denn: "Der Aufwand zur Kennzeichnung ist sehr hoch. Er stellt die Inhalte-Anbieter vor unlösbare Probleme. Eine starre Alterseinstufung, wie sie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgesehen ist, ist daher vollkommen untauglicher Unfug." Überhaupt stellen Kritiker fest, sei die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Jugendschutzes gar nicht gegeben, da Deutschland schon jetzt sehr strenge Online-Jugendschutz-Regelungen habe.
Diese Kritik kam zu Teilen auch von den Grünen, die sich in den vergangenen Wochen nicht nur an steigenden Umfrage-Werte erfreuen, sondern auch in Sachen Netzpolitik Punkte machten. Doch die Landtagsfraktion in NRW setzte sich darüber hinweg und legte sich am Montag fest.
Dennis Morhardt rät deshalb allen, die damit nicht einverstanden sind, von ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen und ihren Landtagsabgeordenten zu kontaktieren. "Am besten ist es, persönlich zu schreiben", sagt er (es steht zum Beispiel auch die Abstimmung über das Gesetz im Berliner Abgeordnetenhaus noch aus). Gleichzeitig warnt der 19-Jährige davor, wegen der Alterseinstufung und möglicher Bußgelder durch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Panik zu geraten. "Warten wir mal ab, was dann tatsächlich umgesetzt wird", sagt er und freut sich fürs erste daran, dass kurz vor Jahresende noch eine Debatte begonnen wurde, die viele schon für beendet hielten.
Update, 21. 30 Uhr Es gibt einige Rechtsexperten, die sich zum Inhalt des Gesetzes geäußert haben: Der Münsteraner Prof. Thomas Hoeren bezeichnet es in seinem Blog als "Murks", die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter beantwortet auf ihrer Website häufig gestellte Fragen und auch die Rechtsanwälte Schwenke und Dramburg geben hier eine Einschätzung.
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01.12.2010 - 17:08 Uhr
air_kaviar
air_kaviar sagte:
im übrigen ist das ganze völlig absurd: webseiten aus dem ausland sind nicht betroffen.
Das hilft dann sicher dem Fremdsprachenerwerb...
Wenn man bei dem Jugend-Schutz-Programm angeben kann, dass er nur .de-Seiten ansurfen darf, dann macht das durchaus Sinn.
air_kaviar sagte:
Das Problem ist, dass mein Vorschlag freiwillig ist und niemanden verurteilt, der nicht an der zertifizierung teilnimmt. die würden durch den filter geblockt werden. zudem verpflichtet es niemanden, die altersbeschränkung durchzusetzen. einfach ein html-tag einfügen, fertig. was der browser darausm macht, ist sache des nutzers. die einzige "straftat" wäre, willentlich einen falschen tag einzufügen. aber dann hätte man rechtsmittel gegen den betreiber.
JMStV-2011: Häufig gestellte Fragen
Soweit eine Seite nicht klassifiziert ist, wird sie demnach nur unter folgenden Voraussetzungen nicht angezeigt:
Am Computer des Endnutzers ist aktiv ein Jugendschutzprogramm eingerichtet worden. Die Entscheidung, ob ein Jugendschutzprogramm installiert wird und wie dies konfiguriert ist, obliegt allein dem Nutzer, z.B. den Eltern, die einen Computer für ihr Kind sicher gestalten wollen.
Das Jugendschutzprogramm ist zusätzlich so konfiguriert (optional), dass nicht gekennzeichnete Seiten nicht angezeigt werden.
Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat.
Die Kennzeichnung der Seite ist freiwillig, sofern es unter ab 16 ist. Darüber muss auch heute schon Jugendschutz angewendet werden.
Noch einmal, Dein Vorschlag ist mit dem JMStV in den von Dir genannten Punkten identisch. Lies es halt einfach Wie schwer ist das ?
Digital_Data
Digital_Data sagte:
Noch einmal, Dein Vorschlag ist mit dem JMStV in den von Dir genannten Punkten identisch. Lies es halt einfach Wie schwer ist das ?
Digital_Data
Kris Koehntopp sagt
So vertritt der AK Zensur zum Beispiel die Auffasssung, daß der neue JMStV eine Kennzeichungspflicht für jeden Inhalt im Netz beinhaltet, während etwa Herr Vetter der Ansicht ist, daß das nicht der Fall ist (Sammlung von Auslegungen). Wenn Hauptberufler angesichts desselben Gesetzestextes zu so unterschiedlichen Ansichten kommen, dann ist in erster Linie eines klar: Das Gesetz ist Mist.[/b ]
Offensichtlich ist das mit dem lesen und verstehen doch nicht ganz so einfach.
02.12.2010 - 13:34 Uhr
air_kaviar
Alle Zitate aus 14. RÄStV (Fassung d. MPK v. 10.6.2010)
§ 12 Kennzeichnung
Für Telemedien muss die Kennzeichnung so umgesetzt werden, dass Jugendschutzprogramme diese Kennzeichnung zur Umsetzung eines altersdifferenzierten Zugangs nutzen können. Die anerkannten
Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle, die KJM, die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF
und das Deutschlandradio legen im Benehmen mit den obersten Landesjugendbehörden eine einheitliche Kennzeichnung und technische Standards für deren Auslesbarkeit fest.
Dies besagt, dass eine Kennzeichnung für entsprechende Jugend-Schutzprogramme so umgesetzt werden muss, dass diese System diese Kennzeichnung nutzen können. Daraus kann nicht abgelesen werden, dass eine Kennzeichnung bindend ist.
Die Festlegung der Sendezeiten befindet sich im Abschnitt II. Vorschriften für den Rundfunk. Da im Gegensatz von Rundfunk von Telemedien gesprochen wird, kann eine Sendezeiten-BEschränkung von Webseiten so gar nicht erkennt werden.
III. Abschnitt Vorschriften für Telemedien
§ 11 Jugendschutzprogramme, Zugangssysteme
(1) Der Anbieter von Telemedien kann den Anforderungen nach § 5 Abs. 5 Nr. 1 dadurch genügen, dass
1. Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu beeinträchtigen, für ein geeignetes Jugendschutzprogramm programmiert werden
§5 Abs 5 (1)
(5) Der Anbieter kann seiner Pflicht aus Absatz 1 dadurch entsprechen, dass er 1. durch technische oder sonstige Mittel die Wahrnehmung
des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert oder
Die Sendezeitenbeschränkung befuindet sich im Satz 2 und ist damit auch hier für Telemedien nicht gültig.
Für ein geeignetes Jugendschutzprogramm programmiert werden, dass heißt eben nicht, dass er selbst ein Jugendschutzprogramm programnmieren muss, sondern nur die Voraussetzungen für eines zur Verfügung stellen kann, nicht muss.
Ich sehe da überhaupt keine Probleme irgendwelcher Art. Wer möchte, dass in Zukunft Systeme, die über ein Jugendschutzprogramm gesichert sind, auf seine Seiten zugreifen können, muss eine Kennzeichnung programmieren. Der Rest läßt es.
Digital_Data
P.S. Ich hoffe alle Formatierungen stimmen ;-).
Digital_Data sagte:
P.S. Ich hoffe alle Formatierungen stimmen ;-).
Sieht gut aus. Da erkennt man den Profi.
Nur als Fazit. Wer hier mit dem Knüppel der Sendezeitenbeschränkung für Webseiten argumentiert, der kann Texte mit Verweisen auf relevante Passagen, nicht richtig erfassen. Sonst nichts !
Digital_Data
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01.12.2010 - 17:07 Uhr
air_kaviar
beim JMStV dagegen verpflichtet man einen webseitenbetreiber, die alterskontrolle durchzuführen.