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Was ist der Jugendmedienschutzstaatsvertrag?

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Das kommt nicht häufig vor, dass man den Beginn einer politischen Bewegung auf die Sekunde genau datieren kann. In der Debatte um den Jugendmedienschutzstaatsvertrag (in der Abkürzung JMStV) kann man aber nicht nur den genauen Zeitpunkt benennen (18.59 Uhr am Montag abend), man kann den Start der Bewegung sogar verlinken: Es handelt sich nämlich um einen Tweet, der vom Account der Grünen NRW verbreitet wurde.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert



Der kurze Eintrag entspricht allen Regeln der politischen Kommunikation. Er macht transparent, dass die grüne Partei in Nordrhein-Westfalen nicht auf einer Linie ist mit der Fraktion im Düsseldorfer Landtag, in dem eine Minderheitsregierung von der SPD-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft mit den Grünen geführt wird. Der kleine Landesparteitag der Grünen hatte der Fraktion nahegelegt, dem JMStV nicht zuzustimmen, die Fraktion entschied sich aufgrund "parlamentarischer Zwänge" anders und legte sich Montag abend für die Abstimmung im Landtag Mitte Dezember fest: für die Neuerung des Staatsvertrags, die die Ministerpräsidenten bereits im Sommer beschlossen hatten und die jetzt von den Länderparlamenten ratifiziert werden sollen.

Nichts anderes sagt der Tweet und doch wurde er zum Anlass für eine Bewegung, die mindestens zum interessanten Internet-Mem taugt, aber vielleicht sogar der Beginn einer Bewegung sein könnte. Denn das Netz (vor allem Twitter) griff die Meldung auf und drehte sie nach den Kriterien des Internet weiter. Es dauerte keine drei Stunden bis ein 19-Jähriger aus Salzgitter die Website parlamentarische-zwaenge.de ins Netz stellte. Hier macht sich Dennis Morhardt über die Logik der Grünen lustig und sammelt Einträge von Nutzern, die dem Muster des Grünen-Tweets folgen:

Wir sind weiter gegen Faschismus, die Fraktion hat sich aufgrund parlamentarischer Zwänge anders entschlossen.

Diese Seite und die Tatsache, dass die GAL in Hamburg bevor sie das Ende der schwarz-grünen Regierung einleitete dort noch dem JMStV zugestimmt hatte, brachte den Grünen eine Art Shitstorm auf Twitter ein. Dennis Morhardt freut sich darüber. Er ist Mitglied der SPD und hatte Montag abend spontan die Idee, auf die Festlegung der grünen Landtagsfraktion mit einer Website zu antworten. "Weil unsere Gurkentruppe in NRW das ja nicht allein hinkriegt", sagt er im Gespräch mit jetzt.de. Der 19-Jährige ist erstaunt über die Reaktionen, die die Website und der Tweet ausgelöst haben, und schöpft Hoffnung in Sachen JMStV. "Die Grünen haben sich jetzt festgelegt", sagt er, "aber die SPD-Fraktion hat sich noch nicht entschieden, vielleicht denken sie nochmal nach wenn sie sehen, wie die Reaktionen sind."


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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert



Die Reaktionen gehen über Twitter hinaus. Der Berliner IT-Experte Kristian Köhntopp kündigte an, sein Blog aus Protest gegen den JMStV vom Netz zu nehmen, auch die Blogger vom VZlog wollen ihre Arbeit zum Ende des Jahres einstellen - wegen des Jugendmedienschutzstaatsvertrags, dessen Novellierung bereits seit Sommer beschlossen ist. Ziel des Änderungen ist es, einen einheitlichen Schutz für Kinder und Jugendliche auch im Internet zu gewährleisten. Vereinfacht gesagt soll dafür die Alterseinstufung auch für Webseiten eingeführt werden, die man bereits von Kinofilmen kennt (ab 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren). Webseiten meint dabei allerdings nicht nur Angebote von Verlagen und Firmen, mit Webseiten sind auch private Blogs gemeint. Sie alle sollen künftig sicherstellen, dass Inhalte, "die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen" mit technischen Zugangssperren versehen werden oder nur nach 23 Uhr zugänglich sind.

Da diese Regeln, die für Rundfunk oder Kino sinnvoll erscheinen, im Netz nur schwer umsetzbar sind, haben Experten wie der Netzpolitiker  Alvar Freude schon im Frühjahr erklärt "Die gesamte Idee hinter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, einseitig technische Filtersysteme zu propagieren und das Internet mit dem Rundfunk gleich zu setzen, ist schon im Ansatz verfehlt." Denn: "Der Aufwand zur Kennzeichnung ist sehr hoch. Er stellt die Inhalte-Anbieter vor unlösbare Probleme. Eine starre Alterseinstufung, wie sie im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag vorgesehen ist, ist daher vollkommen untauglicher Unfug." Überhaupt stellen Kritiker fest, sei die Notwendigkeit einer Überarbeitung des Jugendschutzes gar nicht gegeben, da Deutschland schon jetzt sehr strenge Online-Jugendschutz-Regelungen habe.

Diese Kritik kam zu Teilen auch von den Grünen, die sich in den vergangenen Wochen nicht nur an steigenden Umfrage-Werte erfreuen, sondern auch in Sachen Netzpolitik Punkte machten. Doch die Landtagsfraktion in NRW setzte sich darüber hinweg und legte sich am Montag fest. 

Dennis Morhardt rät deshalb allen, die damit nicht einverstanden sind, von ihrem demokratischen Recht Gebrauch zu machen und ihren Landtagsabgeordenten zu kontaktieren. "Am besten ist es, persönlich zu schreiben", sagt er (es steht zum Beispiel auch die Abstimmung über das Gesetz im Berliner Abgeordnetenhaus noch aus). Gleichzeitig warnt der 19-Jährige davor, wegen der Alterseinstufung und möglicher Bußgelder durch den Jugendmedienschutzstaatsvertrag in Panik zu geraten. "Warten wir mal ab, was dann tatsächlich umgesetzt wird", sagt er und freut sich fürs erste daran, dass kurz vor Jahresende noch eine Debatte begonnen wurde, die viele schon für beendet hielten.


Update, 21. 30 Uhr Es gibt einige Rechtsexperten, die sich zum Inhalt des Gesetzes geäußert haben: Der Münsteraner Prof. Thomas Hoeren bezeichnet es in seinem Blog als "Murks", die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Dienstanbieter beantwortet auf ihrer Website häufig gestellte Fragen und auch die Rechtsanwälte Schwenke und Dramburg geben hier eine Einschätzung.

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