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20 Dinge über den Austritt aus der Kirche

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Rund ein Viertel der deutschen Katholiken denkt über einen Austritt aus der Kirche nach. Das sind mehr denn je und schuld daran dürften die zahlreichen Skandale der letzten Wochen sein: Fälle von sexuellem Missbrauch, Walter Mixa, der behauptet, nie Kinder geschlagen zu haben und ein Papst, der auf die Veränderung der Welt nicht reagiert. All das nehmen viele zum Anlass, die schon länger mit diesem Gedanken spielen, nun endlich aus der Kirche auszutreten. Ein solcher Schritt aber will gut überlegt sein. 20 Fakten zum Austritt 1. Je nach Bundesland muss man persönlich zum Standesamt oder zum Amtsgericht, um aus der Kirche auszutreten. 2. Dazu braucht man nur den Personalausweis oder Reisepass. 3. Ab dem Alter von 14 Jahren können Jugendliche unabhängig vom Einverständnis der Eltern aus der Kirche austreten. 4. Das Standesamt der Stadt Augsburg hat im März dieses Jahres 258 Austritte aus den verschiedenen Religionsgemeinschaften registriert. Im März 2009 waren es 111. 5. Der Kirchenaustritt ist ein reiner Verwaltungsakt, man muss keine Gründe nennen. 6. Als typischer Grund wird die Kirchensteuer angesehen, die aber nur Einkommenssteuerpflichtige zahlen müssen. In der Katholischen Kirche zahlen deswegen nur etwa ein Drittel der Gläubigen. 7. Die Kirchensteuer wird an der Höhe der Einkommenssteuerschuld bemessen. Sie liegt bei neun Prozent der Steuerschuld. In Bayern und Baden-Württemberg sind es nur acht Prozent. 8. Nicht nur Katholiken müssen Kirchensteuer zahlen: Laut Grundgesetz dürfen alle Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, die Körperschaften öffentlichen Rechts sind, diese Steuer erheben. 9. Im Jahr 2008 sind 121.155 Menschen aus der katholischen Kirche ausgetreten. Die aktuellste Zahl der evangelischen Kirche aus dem Jahr 2007: 130.331 Kirchenaustritte. 10. Nur in Berlin, Brandenburg und Bremen ist der Austritt kostenlos. In den anderen Bundesländern ist eine Gebühr von bis zu 60 Euro fällig.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

11. In manchen Bundesländern gibt es ermäßigte Austrittsgebühren, zum Beispiel für Jugendliche unter 18, Nicht-Berufstätige oder Ehepaare gleicher Konfession, die gemeinsam austreten. 12. Der Wiedereintritt in die katholische Kirche ist anders als der Austritt nicht nur ein bürokratischer Akt. Normalerweise geht ein Gespräch mit dem Pfarrer voraus, außerdem muss der Bischof der Wiederaufnahme zustimmen. 13. Die Initiative "Ein Mahnmal für die Opfer der Kirche" wirbt seit kurzem bundesweit mit einer Plakataktion für den Kirchenaustritt. Der Slogan: "Kirchenskandale ohne Ende: Jetzt reicht's!" Die Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen rechnet die Initiative dem Umfeld der Sekte "Universelles Leben" zu. 14. Im schwäbischen Biberach stellten Gläubige neben die kirchenfeindliche Plakatwand ein Gegenplakat, auf dem es heißt: "... uns nicht! Wir sind gerne in der Kirche, weil uns die Kirche Hoffnung gibt!" 15. Wer aus der katholischen Kirche austritt, bewirkt damit seine Exkommunikation. Das hat zur Folge, dass er zum Beispiel die Kommunion nicht mehr empfangen darf oder nicht kirchlich beerdigt werden kann. 16. Kirchlich heiraten können auch Konfessionslose, vorausgesetzt, der Partner ist Kirchenmitglied und verspricht, seinem Glauben treu zu sein und sich für die katholische Taufe und Erziehung der Kinder einzusetzen. Ähnliches gilt für die Kombination konfessionslos-evangelisch. 17. Die Taufe wird mit dem Kirchenaustritt nicht ausgelöscht, da Getaufte nach christlichem Glauben unwiderruflich zur Gemeinschaft mit Jesus Christus gehören. Deswegen findet bei einem Wiedereintritt in die Kirche keine zweite Taufe statt. 18. Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag der Bild-Zeitung haben in letzter Zeit 23 Prozent der befragten Katholiken an Kirchenaustritt gedacht. 19. Ausgetretene dürfen nicht mehr Taufpate oder Trauzeuge werden. 20. Auf der Internetseite des Erzbistums München-Freising gibt es gleich ganz oben einen Link zum Wiedereintritt.

Text: jetzt-redaktion - Foto: dpa

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