18.03.2010 - 22:22 Uhr

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Text: freiwild

Manfred P., Kindesmissbrauch 2 Jahre Haft - zur Bewährung ausgesetzt ...für die Vergewaltigung der siebenjährigen Svenja. Namentlich nicht genannt, Fahrlässige Tötung 8 Monate Haft - zur Bewährung ausgesetzt ...für das töten eines Fußgängers, zu schnell auf der Busspur fahrend, an einem Auto vorbei, dass auf ebendiesen Fußgänger gewartet hat. Markus H., Schwere Untreue in 18 Fällen und schwerer Betrug Zwei Jahre Haft - zur Bewährung ausgesetzt ...für das Veruntreuen von 80.000 Euro aus den Kassen der rheinland-pfälzischen CDU-Fraktion als Vorsitzender ebendieser. Namentlich nicht genannt, Betrug Ein Jahr Haft ...für das unzulässige Beziehen von Harz IV über den Zeitraum eines Jahres hinweg. Namentlich nicht genannt, Androhung einer Straftat Ein Jahr und vier Monate Haft ...für das scherzhafte Ankündigen eines Amoklaufes in einer Schule. Namentlich nicht genannt, Missbrauch von Schutzbefohlenen Ein Jahr und Sechs Monate Haft - zur Bewährung ausgesetzt ...wegen sexuellen Missbrauchs an seinem Stiefsohn. Namentlich nicht genannt, Sachbeschädigung Zwei Jahre Haft ... wegen Grafittysprayens und der Beschädigung zweier S-bahn-Wagen mithilfe von Säure. Lena B., Max F. und Philipp R., Freiheitsberaubung Vier bis sechs Monate Haft - zur Bewährung ausgesetzt, 150 Sozialstunden ...wegen einer unerlaubten Sitzblockade, deretwegen einige Menschen ihr Auto nicht aus der Parklücke befreien konnten.


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Digital_Data
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20.03.2010 - 00:50 Uhr
Digital_Data

@fraeuleiningeborg

Darum geht es nicht und das sollte Dir auch klar sein. Es geht darum etwas zu beweisen, es geht darum dass wenn man zu dem starken Eingriff einer Hausdurchsuchung greift und nichts findet, dies nicht gegen den Angeklagten auslegt sondern dafür, es geht um im Zweifel für den Angeklagten und es geht um Angemessenheit der Strafe.

In unserem Rechtssystem geht es vor allem darum, dass wenn der Richter meint man ist schuldig, dann wird man schuldig gesprochen, es geht aber nicht um die Meinung des Richters. Vielleicht sollte man da wirklich einmal Computerprogramme einsetzen.

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fraeuleiningeborg
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20.03.2010 - 00:53 Uhr
fraeuleiningeborg

Viel Spaß dabei, wenn die siebenjährige Svenja widersprüchliche Angaben macht und der Computer dann sagt, ob ein Missbrauch stattgefunden hat oder nicht.

Digital_Data
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20.03.2010 - 01:11 Uhr
Digital_Data

@fraeuleiningeborg

Ich habe gerade wieder so einen Fall. Gegenseite will nicht zahlen und präsentiert einen Zeugen, der nicht anwesend war. Wir sagen, der war gar nicht anwesend und fordern das Gericht auf, die Bewirtungsbelege als Beweismittel zu prüfen. Was macht das Gericht, glaubt den anderen. Ist das diese Beweiswürdigung, die Du meinst ?

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fraeuleiningeborg
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20.03.2010 - 01:21 Uhr
fraeuleiningeborg

Digi, abgesehen davon, dass das offenbar eine Zivilprozess ist, in dem andere Regeln gelten, kenne ich deinen Fall nicht und werde mich daher auch nicht dazu äußern.
Auch diese Entscheidung muss aber stichhaltig begründet werden, sonst ist sie angreifbar (woran kein Richter Interesse hat, weil das zusätzlichen Aufwand bedeutet).
So willkürlich, wie du das hier schilderst, wird es also vermutlich nicht sein.

Digital_Data
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20.03.2010 - 03:09 Uhr
Digital_Data

@fraeuleiningeborg

Ist es, bei dem einen Treffen handelt es sich sogar um ein Treffen im Rahmen einer Vereinssitzung, da gibt es sogar eine unterschriebene Teilnehmerliste.

Aber das sind immer die RA-Ausflüchte. Bin ja gespannt, wenn die Entscheidung wirklich so mfällt, dann müßte es ja was geben wegen Falschaussage oder, denn einer hat ja dann falsch ausgesagt.

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2differ
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20.03.2010 - 17:43 Uhr
2differ

Vor Gericht bekommt man im günstigen Fall ein Urteil, niemals Recht.
Und die idealisierte Vorstellung von Gerechtigkeit sollte eher nicht von einer gesellschaftlichen Konstruktion, wie es ein Gericht darstellt, erwartet werden.

Justitia wurde mal mit einer Augenbinde versehen zur Mahnung, dass sie ohne Ansehen der Person urteilt. Oft ist daraus ein blindes Verurteilen geworden.

wayward_boy
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20.03.2010 - 19:19 Uhr
wayward_boy

2differ sagte:
Vor Gericht bekommt man im günstigen Fall ein Urteil, niemals Recht.
Und die idealisierte Vorstellung von Gerechtigkeit sollte eher nicht von einer gesellschaftlichen Konstruktion, wie es ein Gericht darstellt, erwartet werden.

Du verwechselt Recht mit Gerechtigkeit. Recht ist das, was ein Gericht spricht - da gehört eine etwas abstrahierte Idee von Gerechtigkeit auch mit dazu, aber eben auch noch andere Aspekte.
Gerechtigkeit ist das, was die meisten Menschen von einem Gerichtsurteil erwarten, dort aber ihrem subjektiven Verständnis nach nicht finden (und das auch nicht können).

Justitia wurde mal mit einer Augenbinde versehen zur Mahnung, dass sie ohne Ansehen der Person urteilt. Oft ist daraus ein blindes Verurteilen geworden.

Ursprünglich hatte Justizia keine Augenbinde und kein Schwert, sondern nur die bekannte Waage und einen Ölzweig, den man mal gegen ein Schwert austauschte. Die Augenbinde ist unsinn, schließlich urteilt die Justiz immer in Ansehung der Person, soll sie ja auch. Justizia wurde mal mit ner Augenbinde versehen, weil man sich über die Blindheit der Justiz lustig gemacht hat. Das wurde dann nachträglich etwas verklärt.

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