Das Miau-Mio-Urteil
SZ-Kommentar zum Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
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Hier ist die Richtlinie im Wortlaut übersetzt.
Digital_Data
Soweit ich weiß findet derzeit die Speicherung bei den Providern und Dienstebereitstellern statt, mit entsprechender Infrastruktur um den Behörden Zugriff zu gewähren. Bei dieser Speicherung wird schlicht alles gespeichert. Deshalb sehe ich große Probleme bei der Umsetzung der Forderung, dass spezielle soziale Kontakte ausgenommen werden.
Digital_Data
03.03.2010 - 10:31 Uhr
Digital_Data
Unter dem Link, für den ich einen roten Daumen bekam, kann man nachlesen:
Erklärung Schwedens
gemäß Artikel 15 Absatz 3 der Richtlinie 2006/24/EG
Schweden möchte gemäß Artikel 15 Absatz 3 die Möglichkeit haben, die Anwendung dieser Richtlinie auf die Speicherung von Kommunikationsdaten betreffend Internetzugang, Internet-Telefonie und Internet-E-Mail aufzuschieben.
Der angesprochene Termin ist der 15. März 2009. Die Richtlinie wird also nicht ignoriert, sondern es wurde eine Erklärung abgegeben, dass die Richtlinie erst später umgesetzt wird, was durchaus üblich ist. Dort kann man mehrere solche "Aussetzungen" nachlesen.
Digital_Data
Jollscherl sagte:
kann bitte endlich mal wer das fehlende "r" in der "vorratsdatenspeicherung" ergänzen? so ein wichtiges thema, so ein erfreuliches ergebnis - und dann ein fehlender buchstabe. ;-)
Leider ist das Ergebnis gar nicht so erfreulich - es öffnet einer schleichenden Aufweichung des Datenschutzes Tür und Tor....
Digital_Data sagte:
Irland und die Slowakei haben vor dem europäischen Gerichtshof geklagt und verloren.
Digital_Data
Nur zur Ergänzung: Irland und Slowakei haben nur gegen das Zustandekommen des Gesetzes auf Grundlage des EU-Wettbewerbrechts geklagt - nicht gegen den Inhalt des Gesetzes.
Der Europäische Gerichtshof hat also auch nicht für oder gegen Vorratsdatenspeicherung entschieden.
Das Urteil besagt, das bestimmte soziale Kontakt schützenswert sind. Genannt wurde der Seelsorger, aber auch Steuerberarter, Anwälte und Journalisten werden wohl unter diese Klientel fallen. Aber nehmen wir mal an, es sollen nur Seelsorger sein.
Beim Datensammeln Seelsorger auszuschließen ist ein Ding der Unmöglichkeit, es müssten alle Nummern, E-Mail-Adressen und Webseiten der Seelsorger erfasst werden, damit diese Gespräche nicht gespeichert werden, die Erfassung dieser Adressen verstößt aber eigentlich schon gegen das Gesetz. Also kann man ein Gesetz nur so ausgestalten, dass alle Verbindungsdaten erfasst werden, alles andere ist technisch nicht machbar.
Nun sind die Daten erfasst, wie ich meinen Seelsorger anrufe. Der Richter beschließt die Einsicht in meine Verbindungsdaten, aus diesen müssen nun die Seelsorgerdaten entfernt werden. a) Wer macht das ? b) Wie macht er das ?
Und in dem Moment, wo diese Daten aussortiert werden, sind sie bekannt. Da beist sich berühmte Katze in den Schwanz.
Das Gesetz ist mit den Forderungen des Bundesverfassungsgerichtes nach meiner Meinung nicht umsetzbar.
Digital_Data











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02.03.2010 - 22:41 Uhr
Jollscherl