Keine Rettung in letzter Minute
Ein 18-Jähriger kündigt seinen Suizid im Internet an, die Polizei kommt zu spät. Ist die Telekom schuld?
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28.02.2010 - 18:59 Uhr
MorbusBahlsen
Ein Sprecher der Telekom sagte jedoch, dass sich Mitarbeiter in diesen speziellen Situationen "auf jeden Fall strafbar" machten, "entweder wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz oder wegen unterlassener Hilfeleistung." Es sei häufig schwer abzuschätzen, ob es sich bei Selbstmordankündigen im Internet nur um einen "Jux" oder Ernst handele.
Ich finde es ja ein bißchen anmaßend von der Telekom, eine solche Unterscheidung nicht der Polizei zu überlassen. Für sowas sind die schließlich da. Falls sich wirklich einmal einer einen solchen "Jux" erlaubt, muss er eben damit rechnen, dass die Polizei seine Wohnung stürmt. Selbst schuld. Und vermutlich muss er sich dann noch wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten.
JoergAuch sagte:
Ich finde es ja ein bißchen anmaßend von der Telekom, eine solche Unterscheidung nicht der Polizei zu überlassen. Für sowas sind die schließlich da.
Ich würde solche Entscheidungen mal nicht einfach so der Exekutive überlassen, denn dafür sind die nämlich explizit NICHT da.
soylentyellow sagte:
Ist Selbstmord denn eine Straftat?
Ich muss mich korrigieren. In Deutschland ist er das nicht. (War das früher mal anders? Ich hatte das so im Hinterkopf.) Aber ich könnte mir vorstellen, dass die Vortäuschung eines Suizids irgendwie strafbar ist. Was sagen denn die Juristen dazu?
JoergAuch sagte:
Ich finde es ja ein bißchen anmaßend von der Telekom, eine solche Unterscheidung nicht der Polizei zu überlassen. Für sowas sind die schließlich da.
Ich würde solche Entscheidungen mal nicht einfach so der Exekutive überlassen, denn dafür sind die nämlich explizit NICHT da.
Wem denn sonst? Willst du erst Richter und Ärzte zu Rate ziehen? Bei Gefahr im Verzuge wäre zunächst mal die Polizei zuständig.
Die andere Frage ist: Will oder soll man einen Selbstmörder überhaupt retten?
JoergAuch sagte:
Bei Gefahr im Verzuge wäre zunächst mal die Polizei zuständig.Die andere Frage ist: Will oder soll man einen Selbstmörder überhaupt retten?
sehe ich auch so. Wenn die Internet-User die Polizei verständigen, dann muss die doch losflitzen und gucken. Egal ob Gag oder nicht. Ist es ein Gag, dann sollte die Person wegen Irreführung oder sonstwas bestraft werden.
Ob ein Selbstmörder gerettet werden soll, ist eine schwierige Frage. Ich denke zunächst hat jeder Mensch die Pflicht, ein Leben zu erhalten. Und wenn der Selbstmörder sich wirklich selbst umbringen soll, dann soll er es gefälligst auch so machen, dass es funktioniert und nicht noch andere dabei in Gefahr kommen.
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28.02.2010 - 18:56 Uhr
MorbusBahlsen
Und wozu dann diese reißerische Überschrift? Wenn's doch gar nicht den Tatsachen entspricht? Von der BILD gewechselt?