28.02.2010 - 18:30 Uhr

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Keine Rettung in letzter Minute

Foto: dpa

Ein 18-Jähriger kündigt seinen Suizid im Internet an, die Polizei kommt zu spät. Ist die Telekom schuld?

Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.


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MorbusBahlsen
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Mag ich Mag ich nicht

4

28.02.2010 - 18:56 Uhr
MorbusBahlsen

Ein 18-Jähriger kündigt seinen Suizid im Internet an, die Polizei kommt zu spät. Ist die Telekom schuld?
...
Entsprechend ließe sich dann auch nicht im Nachhinein ermitteln, ob ein früheres Eintreffen der Polizei den Jungen hätte retten können.

Und wozu dann diese reißerische Überschrift? Wenn's doch gar nicht den Tatsachen entspricht? Von der BILD gewechselt?

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Mag ich Mag ich nicht

0

28.02.2010 - 18:59 Uhr
MorbusBahlsen

Die unkontrollierte Herausgabe von Daten ist allerdings ein Problem, eine Entscheidung in diese Richtung sollte nicht Tür und Tor zu massenhaften Anfragen durch Behörden ausarten dürfen. Der souveräne Bürger darf nicht die Kontrolle über die staatliche Kontrolle verlieren.

gittakohl
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1

28.02.2010 - 20:08 Uhr
gittakohl

Abgesehen davon, dass die Telekom m. E ein Schrottladen ist und mit den Daten offenbar nach Lust und Laune verfährt, bleibt doch sehr spekulativ, ob man den 18-Jährigen hätte retten können. Und - wäre er damit wirklich gerettet gewesen? Warum kündigt einer seinen Suicid auf dieser öffentlichen Plattform "Internet" an? Er muss wohl ziemlich einsam gewesen sein und brauchte wenigstens für seinen Abgang so was wie eine Bühne. Eine traurige Erscheinung in unserer Ego-Gesellschaft...

dem_osten_so_nah
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28.02.2010 - 22:13 Uhr
dem_osten_so_nah

Ich kann das Verhalten der Telekom nachvollziehen. "Wir" haben auch schonmal ein formloses Auskunftsersuchen von einem Polizisten per Mail bekommen, aber wohlwissend, dass wir uns strafbar machen würden, auf den üblichen Dienstweg verwiesen.

drolli
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0

01.03.2010 - 01:41 Uhr
drolli

Mal eine Frage an die Juristen hier: Faellt das (zumindest fuer den Angestellten) nicht unter Notstand?

JoergAuch
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0

01.03.2010 - 10:56 Uhr
JoergAuch

@drolli: Bin zwar kein Jurist, aber irgendsowas dürfte es sicher sein.
Ein Sprecher der Telekom sagte jedoch, dass sich Mitarbeiter in diesen speziellen Situationen "auf jeden Fall strafbar" machten, "entweder wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz oder wegen unterlassener Hilfeleistung." Es sei häufig schwer abzuschätzen, ob es sich bei Selbstmordankündigen im Internet nur um einen "Jux" oder Ernst handele.

Ich finde es ja ein bißchen anmaßend von der Telekom, eine solche Unterscheidung nicht der Polizei zu überlassen. Für sowas sind die schließlich da. Falls sich wirklich einmal einer einen solchen "Jux" erlaubt, muss er eben damit rechnen, dass die Polizei seine Wohnung stürmt. Selbst schuld. Und vermutlich muss er sich dann noch wegen Vortäuschens einer Straftat verantworten.

soylentyellow
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1

01.03.2010 - 11:22 Uhr
soylentyellow

Ist Selbstmord denn eine Straftat?

JoergAuch sagte:
Ich finde es ja ein bißchen anmaßend von der Telekom, eine solche Unterscheidung nicht der Polizei zu überlassen. Für sowas sind die schließlich da.


Ich würde solche Entscheidungen mal nicht einfach so der Exekutive überlassen, denn dafür sind die nämlich explizit NICHT da.

JoergAuch
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0

01.03.2010 - 11:39 Uhr
JoergAuch

soylentyellow sagte:
Ist Selbstmord denn eine Straftat?

Ich muss mich korrigieren. In Deutschland ist er das nicht. (War das früher mal anders? Ich hatte das so im Hinterkopf.) Aber ich könnte mir vorstellen, dass die Vortäuschung eines Suizids irgendwie strafbar ist. Was sagen denn die Juristen dazu?
JoergAuch sagte:
Ich finde es ja ein bißchen anmaßend von der Telekom, eine solche Unterscheidung nicht der Polizei zu überlassen. Für sowas sind die schließlich da.

Ich würde solche Entscheidungen mal nicht einfach so der Exekutive überlassen, denn dafür sind die nämlich explizit NICHT da.

Wem denn sonst? Willst du erst Richter und Ärzte zu Rate ziehen? Bei Gefahr im Verzuge wäre zunächst mal die Polizei zuständig.

Die andere Frage ist: Will oder soll man einen Selbstmörder überhaupt retten?

octopussy
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Mag ich Mag ich nicht

0

01.03.2010 - 12:45 Uhr
octopussy

JoergAuch sagte:
Bei Gefahr im Verzuge wäre zunächst mal die Polizei zuständig.Die andere Frage ist: Will oder soll man einen Selbstmörder überhaupt retten?


sehe ich auch so. Wenn die Internet-User die Polizei verständigen, dann muss die doch losflitzen und gucken. Egal ob Gag oder nicht. Ist es ein Gag, dann sollte die Person wegen Irreführung oder sonstwas bestraft werden.
Ob ein Selbstmörder gerettet werden soll, ist eine schwierige Frage. Ich denke zunächst hat jeder Mensch die Pflicht, ein Leben zu erhalten. Und wenn der Selbstmörder sich wirklich selbst umbringen soll, dann soll er es gefälligst auch so machen, dass es funktioniert und nicht noch andere dabei in Gefahr kommen.

MorbusBahlsen
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01.03.2010 - 13:19 Uhr
MorbusBahlsen

Der Punkt ist, dass ihr an das Gute im Menschen, nein, das Gute in der Polizei glaubt. Nicht alles, was die Polizei macht, ist richtig. Doch wenn dieses Organ erst nach ihren Aktionen "kontrolliert" wird, besteht die Gefahr eben, dass einem diese Kontrolle immer mehr entgleitet. Deswegen sind Entscheidungen zur Datenherausgabe ja auch normalerweise durch die unabhängige Justiz zu fällen und nicht durch ein staatliches Organ.

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