Kampf der Kulturen
Verlage erwirken Verfügung gegen Speicherdienst Rapidshare
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DagnyTaggart sagte:
Ach, ich dachte, Daten kann man nicht klauen? - Oder gilt das Urheberrecht ploetzlich nur dann nicht, wenn es um CDs Schweizer Banken geht?
Die Frage kann man allerdings leicht beantworten: Damit das urheberrecht gilt, muss v.a. eine gewisse schöpferische Leistung erbracht worden sein, für simple Listen von irgendwas gilt das nicht, für künstlerische Werke dagegen schon. Eigentlich ganz einfach, oder?
querspieler sagte:
Damit das urheberrecht gilt, muss v.a. eine gewisse schöpferische Leistung erbracht worden sein, für simple Listen von irgendwas gilt das nicht, für künstlerische Werke dagegen schon. Eigentlich ganz einfach, oder?
Jetzt unterschaetz mal nicht die Kreativitaet der Banker, Buchhalter und Steuerfuzzis. :)
Es sind Weltanschauungen, die hier aufeinanderprallen. Da sind einerseits die digitalen Rebellen, die von den Kreativbranchen neue Geschäftskonzepte verlangen, und auch mithelfen, sie zu entwickeln.
Das mag meistens stimmen, gerade bei Rapidshare aber nicht. Denn Rapidshare weiß, wie jeder andere auch, ganz genau, dass es zum überwiegenden Teil zum Verbreiten von Raubkopien genutzt wird, und verdient daran kräftig mit. Ich kenne kaum einen Rapidshare-Nutzer, der nicht dafür zahlt - und die laden ALLE Raubkopien herunter. Das sind keine digitalen Rebellen, wirklich nicht.
Trotzdem ist RS zu wünschen, dass sie den Prozess gewinnen - den ein Teil der Nutzung ist immer noch vollkommen legitim, und Datenschutz ist zumindest in meinen Augen ein deutlich wichtigeres Gut als Urheberrechte (die ja meistens ohnehin nur Verwerterrechte sind, was ein kleiner, aber feiner Unterschied ist). Mag sein, dass sich die Damen und Herren von RS dahinter verstecken - aber es stimmt.
26.02.2010 - 14:41 Uhr
kharmapolizei
Natürlich muss Rapidshare in meinen Augen auch gewinnen, weil der Kampf, den die Verwerter aller möglichen Urheberrechte da führen, einer ist, der nicht zu gewinnen ist. Die Verwerter können noch sehr die Tauschbörsennutzer (im Übrigen vor allem ihre Kunden, immer noch!) verklagen, abmahnen, verfolgen und ihre zahlende Kundschaft mit technischen Mitteln gängeln - weniger kopiert und getauscht wird deshalb nicht, die verbrannte Erde, die die Verwerter hinterlassen, bleibt aber.
Die Damen und Herren wären bestens beraten das einzusehen und zu schauen, wie sie mehr zahlende Kundschaft kriegen und nicht, wie sie am besten die ohnehin nicht zahlende Kundschaft in die Pleite bringen.
Rapidshare ist im Prinzip wie ein Webhóster. Wenn ich bei Strato ein Paket mit Speicherplatz anmelde und dadrüber Raubkopien tausche, dann werde auch ich angezeigt und nicht Strato. Wie wenig muss man eigentlich von Internet verstehen um bei solchem Sachverhalt eine Verfügung zu bewirken.
Digital_Data
Digital_Data sagte:
@kharmapolizei
Rapidshare ist im Prinzip wie ein Webhóster. Wenn ich bei Strato ein Paket mit Speicherplatz anmelde und dadrüber Raubkopien tausche, dann werde auch ich angezeigt und nicht Strato. Wie wenig muss man eigentlich von Internet verstehen um bei solchem Sachverhalt eine Verfügung zu bewirken.
Digital_Data
Natürlich, rein rechtlich besteht da praktisch kein Unterschied.
Aus einer moralischen Perspektive würde ich aber trotzdem sagen: Die wissen doch verdammt genau, was mit ihrem Angebot gemacht und verdienen daran bewusst gar nicht mal so wenig Geld.
Mal ehrlich, Hand hoch alle: Wer benutzt Rapidshare zu überwiegend legalen Zwecken?
Die Webhoster erlauben automatische Domainregistrierungen ohne Identitätsprüfungen nur um möglichst Sparsam zu agieren und öffnen damit für Phishing-Attaken und anderes Tür und Tor. Aber das Tun sie sicher nicht aus Eigennutz.
Digital_Data
Digital_Data sagte:
@kharmapolizei
Die Webhoster erlauben automatische Domainregistrierungen ohne Identitätsprüfungen nur um möglichst Sparsam zu agieren und öffnen damit für Phishing-Attaken und anderes Tür und Tor. Aber das Tun sie sicher nicht aus Eigennutz.
Digital_Data
Ich meinte auch Rapidshare.










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25.02.2010 - 18:57 Uhr
DagnyTaggart