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28.01.2010 - 18:30 Uhr

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Freispruch nach Maikrawallen

Nach sieben Monaten in U-Haft sind zwei Berliner Waldorfschüler wieder auf freiem Fuß.

Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.


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marphine
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Mag ich Mag ich nicht

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28.01.2010 - 18:41 Uhr
marphine

herr oberstaatsanwalt hat einen fantastischen nachnamen...!

RauberUndPrinz
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Mag ich Mag ich nicht

0

28.01.2010 - 18:49 Uhr
RauberUndPrinz

ich find die beiden gut..

Beru
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Mag ich Mag ich nicht

1

28.01.2010 - 20:54 Uhr
Beru

RauberUndPrinz sagte:
ich find die beiden gut..


echt? gibts dafür n grund?

LaBoheme
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Mag ich Mag ich nicht

1

28.01.2010 - 21:13 Uhr
LaBoheme

idioten!

transworld
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4

28.01.2010 - 21:14 Uhr
transworld

wer? die bullen?

TomJones
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-5

28.01.2010 - 21:22 Uhr
TomJones

Wär besser gewesen, wenn einige Polizisten den Krakelern ein paar so richtig drübergebraten hätten, anstatt mal wieder die Hilflosigkeit der Kuscheljustiz zu demonstriert bekommen!

herzfein
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2

28.01.2010 - 21:22 Uhr
herzfein

na, da handelt es sich eindeutig um eine terroristisch angehauchte straftat! dieser osmanenbengel steht sicherlich mit der al quaida in zusammenhang, ganz sicher!
für mich ein ganz eindeutiger fall. der kampf wird sich auf die straße verlagern und schließlich droht uns ein bürgerkrieg!
okzident gegen orient! es ist so weit, gottogott, es ist so weit..

DearMrSupercomputer
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28.01.2010 - 21:41 Uhr
DearMrSupercomputer

"Versuchter Mord" find ich auch krass, aber kann man so sehen.

Ich hoffe, sie haben den Beamten was in die Kaffeekasse getan.

alcofribas
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8

28.01.2010 - 21:50 Uhr
alcofribas

na wenn man das hier in der presse vor ort verfolgt hat, wird das bild halt komplett lächerlich. die jungs waren zur falschen zeit am falachen ort und polizei / justiz / senatsverwaltung waren unter öffentlichem druck, "chaoten" zu liefern, zu verhaften und nach möglichkeit zu verknacken. ist halt so, der boulevard hat beschlossen, dass berlin von linksradikalen überrannt wird und dass da was zu geschehen hat. dabei kommt halt sowas raus.

herzfein
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1

28.01.2010 - 21:51 Uhr
herzfein

für die brennenden autos macht man ja auch durch die bank linksradikale verantwortlich.

alcofribas
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1

28.01.2010 - 21:53 Uhr
alcofribas

herzfein sagte:
für die brennenden autos macht man ja auch durch die bank linksradikale verantwortlich.


natürlich. auch wenn in "szeneuntypischen" zusammenhängen das auto vom nachbarn abgefackelt wird oder die versicherung abgezogen werden soll. alles antifa und anti-k.

DearMrSupercomputer
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-1

28.01.2010 - 21:55 Uhr
DearMrSupercomputer

alcofribas sagte:
na wenn man das hier in der presse vor ort verfolgt hat, wird das bild halt komplett lächerlich. die jungs waren zur falschen zeit am falachen ort und polizei / justiz / senatsverwaltung waren unter öffentlichem druck, "chaoten" zu liefern, zu verhaften und nach möglichkeit zu verknacken. ist halt so, der boulevard hat beschlossen, dass berlin von linksradikalen überrannt wird und dass da was zu geschehen hat. dabei kommt halt sowas raus.


Kann ja sein, aber würde man die "Chaoten" wirklich wegen versuchten Mordes anklagen und, wenn möglich, auch verurteilen? Das ist doch ganz schön starker Tobak, noch mehr in deren Alter. Da hätte es auch mildere Anklagen geben können und damit hätte man ja auch Stärke oder was weiß ich demonstrieren können.

Außerdem gefällt mir diese Siegerpose der beiden nicht.

alcofribas
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0

28.01.2010 - 22:05 Uhr
alcofribas

dahin geht die tendenz. es wird bald einen gesetzentwurf der neuen regierung geben, die körperverletzung an polizisten härter bestrafen will, als an nicht-vollzugsbeamten.

DearMrSupercomputer
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28.01.2010 - 22:19 Uhr
DearMrSupercomputer

Aber die haben doch gar keine Polizisten angegriffen, oder?

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28.01.2010 - 22:23 Uhr
DearMrSupercomputer

Außerdem muss man da ja auch differenzieren: Polizisten werden wohl wirklich häufiger angegriffen und müssen demnach auch mehr geschützt werden. Sie nur als Verrichtungsgehilfen des Staates zu sehen und dann zu argumentieren, dass der Staat sich so selbst besser gegen Angreifer schützen will, ist doch ein bisschen hm.

ThomasCrown
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0

28.01.2010 - 22:27 Uhr
ThomasCrown

ein versehentlich im flug sich öffnender molotowcocktail - kann das versuchter mord sein? für mich hört sich das nach schwerer körperverletzung an und nicht mehr. gibts versuchten totschlag?

ansonsten: weißes tshirt und dunkle kleidung. hell yeah, das ist ja fast so gut wie ein fingerabdruck.

(man hätte doch gleich wissen können, daß die das nicht waren. waldorfschüler!)

fraeuleiningeborg
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28.01.2010 - 22:27 Uhr
fraeuleiningeborg

alcofribas sagte:
dahin geht die tendenz. es wird bald einen gesetzentwurf der neuen regierung geben, die körperverletzung an polizisten härter bestrafen will, als an nicht-vollzugsbeamten.


Ernsthaft? Das ist doch schwachsinnig. Dabei hatte ich doch all mein Vertrauen in Sabinchen gesetzt, dass endlich mal Ruhe an der Front ist.

DearMrSupercomputer
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28.01.2010 - 22:29 Uhr
DearMrSupercomputer

Finde das mit "Mord" auch komisch und hätte auf versuchten Totschlag (damit geht Körperverletzung ja einher) getippt. Aber Mord geht auch, weil es ein sog. gemeingefährliches Mittel (Molotowcocktail) war, der nicht mehr zu beherrschen war, nachdem er abgeworfen wurde. Dass er sich nur versehentlich geöffnet hat, ist ja egal - die wollten ja, dass er sich öffnet.

ThomasCrown
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28.01.2010 - 22:30 Uhr
ThomasCrown

fraeuleiningeborg sagte:
alcofribas sagte:
dahin geht die tendenz. es wird bald einen gesetzentwurf der neuen regierung geben, die körperverletzung an polizisten härter bestrafen will, als an nicht-vollzugsbeamten.


Ernsthaft? Das ist doch schwachsinnig. Dabei hatte ich doch all mein Vertrauen in Sabinchen gesetzt, dass endlich mal Ruhe an der Front ist.


mit bitte welcher begründung? das wird doch sowieso wieder vom bverfg kassiert.

fraeuleiningeborg
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28.01.2010 - 22:34 Uhr
fraeuleiningeborg

ThomasCrown sagte:
mit bitte welcher begründung? das wird doch sowieso wieder vom bverfg kassiert.


Eher nicht. Das wäre sogar recht leicht zu begründen, von wegen die Polizei soll vor den häufigen Übergriffen durch mehr Abschreckung gewschützt werden blabla.

nordzucker
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Mag ich Mag ich nicht

2

28.01.2010 - 22:35 Uhr
nordzucker

also hab ich das richtig verstanden:
die beiden sind nicht aus mangel an beweisen freigesprochen wurden, sondern sie wurden sieben monate inhaftiert, weil die ermittlungsbeamten versagt haben, denn sie haette frueher erkennen muessen, das die beiden es nicht waren?

dann sollte man sich wohl noch mal die falschaussage der polizisten vornehmen die die beiden belastet haben.

ThomasCrown
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28.01.2010 - 22:37 Uhr
ThomasCrown

fraeuleiningeborg sagte:
ThomasCrown sagte:
mit bitte welcher begründung? das wird doch sowieso wieder vom bverfg kassiert.


Eher nicht. Das wäre sogar recht leicht zu begründen, von wegen die Polizei soll vor den häufigen Übergriffen durch mehr Abschreckung gewschützt werden blabla.


das reicht an begründung vielleicht für die regierung, aber nicht fürs bverg, um den grundsatz der gleichheit vor dem gericht anzugreifen. hoffe ich jedenfalls, aber ich bin wahrlich kein jurist.

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3

28.01.2010 - 22:38 Uhr
ThomasCrown

nordzucker sagte:
also hab ich das richtig verstanden:
die beiden sind nicht aus mangel an beweisen freigesprochen wurden, sondern sie wurden sieben monate inhaftiert, weil die ermittlungsbeamten versagt haben, denn sie haette frueher erkennen muessen, das die beiden es nicht waren?

dann sollte man sich wohl noch mal die falschaussage der polizisten vornehmen die die beiden belastet haben.


und kriegen 7 euro pro tag haftentschädigung. oder wieviel waren das?

und haben 7 monate lücke im lebenslauf. kommt bestimmt gut an bei personalchefs. "ich war sieben monate im gefängnis, aber es war ein justizirrtum."

fraeuleiningeborg
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28.01.2010 - 22:40 Uhr
fraeuleiningeborg

ThomasCrown sagte:
das reicht an begründung vielleicht für die regierung, aber nicht fürs bverg, um den grundsatz der gleichheit vor dem gericht anzugreifen. hoffe ich jedenfalls, aber ich bin wahrlich kein jurist.


Nein, wie man sieht :) Es wird z.B. auch höher bestraft, ein Polizeiauto anzuzünden als ein privates Fahrzeug.

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28.01.2010 - 22:43 Uhr
fraeuleiningeborg

nordzucker sagte:
dann sollte man sich wohl noch mal die falschaussage der polizisten vornehmen die die beiden belastet haben.


Wieso Falschaussage? Hey, die waren sich totaaal sicher!

alcofribas
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28.01.2010 - 23:05 Uhr
alcofribas

fraeuleiningeborg sagte:
alcofribas sagte:
dahin geht die tendenz. es wird bald einen gesetzentwurf der neuen regierung geben, die körperverletzung an polizisten härter bestrafen will, als an nicht-vollzugsbeamten.


Ernsthaft? Das ist doch schwachsinnig. Dabei hatte ich doch all mein Vertrauen in Sabinchen gesetzt, dass endlich mal Ruhe an der Front ist.


kommt aus dem BMI.

http://www.welt.de/die-welt/politik/arti...

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28.01.2010 - 23:07 Uhr
alcofribas

fraeuleiningeborg sagte:
ThomasCrown sagte:
mit bitte welcher begründung? das wird doch sowieso wieder vom bverfg kassiert.


Eher nicht. Das wäre sogar recht leicht zu begründen, von wegen die Polizei soll vor den häufigen Übergriffen durch mehr Abschreckung gewschützt werden blabla.


sachbeschädigung wird ja auch strenger bestraft,wenn man z.b. polizeiautos, "arbeitsmittel der vollstreckungsbehörden", abfackelt

http://bundesrecht.juris.de/stgb/__305a....

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Mag ich Mag ich nicht

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28.01.2010 - 23:08 Uhr
alcofribas

oh das kam schon von inge.

sorry.

fraeuleiningeborg
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Mag ich Mag ich nicht

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28.01.2010 - 23:20 Uhr
fraeuleiningeborg

Aber auch wieder ein schönes Beispiel für Symbolpolitik, wie mir gerade auffällt. In den meisten Fällen wird eine solche Körperverletzung ja gleichzeitig Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sein, und dafür gibt´s bei Verwendung von Waffen eh schon bis zu 5 Jahre.

afrirali
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Mag ich Mag ich nicht

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29.01.2010 - 00:53 Uhr
afrirali

sieben euro pro tag für unschuldig im knast sitzen ist schon hart. (aber ich meine mich zu erinnern, dass hier mal jemand anmerkte, der betrag sei erhöht worden.) erinnert ja auch an diverse andere verfahren gegen angebliche linke gewalttäter in berlin, die alle mit freisprüchen endeten, nachdem die leute lange in u-haft saßen.

nordzucker
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Mag ich Mag ich nicht

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29.01.2010 - 07:07 Uhr
nordzucker

haftenschaedigung ist 11 euro, bei unschuldiger haft. seit vielen jahren ist das unveraendert. von diesen 11 euro muss der unschuldig gefangene allerdings geld fuers essen abgeben. es gab da vor kurzen ein diskusion, ob der satz angehoben werdem sollte, aber die laender haben kein geld. (ab 1971=10DM, seit 1987=20DM)

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Mag ich Mag ich nicht

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29.01.2010 - 07:19 Uhr
nordzucker

....es gibt natuerlich noch eine zivilrechtliche komponente solcher faelle. auch gegen den staat. dafuer muss aber dann ein nachweisbarer schaden entstanden sein.
ein durch die haft nicht erzielter lottogewinn wird zb. nicht ersetzt.

milagro
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Mag ich Mag ich nicht

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29.01.2010 - 09:24 Uhr
milagro

ich befürchte, dass diese story so oder so ähnlich jedes jahr passiert. ich hatte in meiner jugendzeit freunde, die auch beschuldigt wurden, steine geworfen zu haben ohne dass sie es getan hatten... das hat sich auch ewig hingezogen aber zum glück wurde die nicht gleich eingebuchtet.

atrocity
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Mag ich Mag ich nicht

2

29.01.2010 - 09:44 Uhr
atrocity

Es sind meines Wissens nach €25 Entschädigung. Minus den Betrag dass das Essen im Knast kostet.
Schon hart, das deckt nicht mal ansatzweise einen möglichen Lohnausfall ab. Geschweige denn ist es eine angemessene Entschädigung für Freiheitsentzug. Naja, dafür gibt es wohl keine Angemessene Entschädigung... Aber €25 sind ja nicht mal symbolisch... das ist eine Verhöhnung der zu unrecht inhaftierten.
€100 + Lohnausfall. Ok, darüber könnte man dann reden.

Der Betrag muss so hoch sein, weil nach en paar Monaten Haft, egal ob zu recht oder unrecht ist der Job sicher weg. Da steht man dann erstmal da ohne nichts, ... :/

Genauso bescheuert wie wenn die Polizei PCs beschlagnahmt. Nach ein paar Jahren bekommt man sie, mit etwas Glück sogar funktionierend, wieder. Bis dahin sind sie veraltet, man musste Ersatz kaufen um nicht ohne PC dazustehen, und gefunden haben sie erst nichts weil jeder halbwegs vernünftige Mensch seine Daten verschlüsselt... Da geht der Schaden schnell mal in den Bereich der 4stelligen Beträge.

Meiner Meinung nach sollten die Entschädigungen für zu unrecht beschuldigte wesentlich erhöht werden. Dann würden sich Polizei und Staatsanwaltschaft eventuell mal mehr Gedanken machen und besser Ermitteln bevor es zu einer Anklage kommt.

Tjenemit
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29.01.2010 - 10:09 Uhr
Tjenemit

hier ist natürlich einiges schiefgelaufen und das wird zurecht gerügt.

auf der anderen seite kann es nicht sein, dass ne paar idioten mit brandsätzen hantieren, sie gegen menschen einsetzen und dann heißt es hier noch: och, versuchter mord ist aber ein bisschen viel. was für ne idee hat man denn, wenn man nen brandsatz auf menschen wirft? man nimmt billigend schwerste, auch tödliche verletzungen in kauf, das reicht für den vorsatz.

DearMrSupercomputer
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29.01.2010 - 10:11 Uhr
DearMrSupercomputer

Man weiß ja nicht, ob die es waren.
Und man hätte sie auch wegen versuchten Totschlags anklagen können, das wäre schon schlimm genug (für die beiden) gewesen.

Tjenemit
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29.01.2010 - 10:14 Uhr
Tjenemit

und zu härtere strafen bei taten gegen die polizei sie folgendes gesagt:

§240 stgb: nötigung, max 3 jahre
§133 stgb: widerstand gegen vollstreckungsbeamte (polizei!), max 2 jahre

hier hat der gesetzgeber bereits einen speziellen § bei taten gegen polizisten eingeführt, der eben berücksichtigt, dass im umgang mit der polizei einige etwas agressiver reagieren. es ist also nicht wie behauptet der fall, die polizisten würden besser geschützt, sondern das gegenteil ist wahr, sie sind schlechter geschützt...

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1

29.01.2010 - 10:18 Uhr
Tjenemit

DearMrSupercomputer sagte:
Man weiß ja nicht, ob die es waren.
Und man hätte sie auch wegen versuchten Totschlags anklagen können, das wäre schon schlimm genug (für die beiden) gewesen.


da ist ein denkfehler drin. anklage ist nur zulässig, wenn die staatsanwaltschaft von der schuld überzeugt ist oder diese für sehr wahrscheinlich hält. mal eben anklagen und dann mal sehen sollte eigentlich nicht vorkommen, von daher kann man nicht sagen, wir sind uns nicht sicher, machen wir lieber mal ein "geringeres" delikt.

DearMrSupercomputer
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29.01.2010 - 10:21 Uhr
DearMrSupercomputer

Hm? Nee, das meinte ich nicht. Ich finde einfach Mord bei den beiden zu krass bzw. auch nicht richtig zutreffend (höchstens wegen gemeingefährliches Mittel - Molotowcocktail) und denke, dass hier Totschlag besser gewesen wäre. Also, es geht nur um den richtigen §, nicht um die Anklage überhaupt. Die Schuld bleibt ja bestehen (aus Sicht der Staatsanwaltschaft).

Tjenemit
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29.01.2010 - 10:28 Uhr
Tjenemit

ah ok, verstehe. ich finde jedoch, dass es durchaus angebracht ist, diese umgehemmte gewalt auch mal entsprechend zu bestrafen. wer dicke pflastersteine wirft oder brandsätze, spielt mit dem leben anderer menschen. klar will wahrscheinlich keiner der werfer den tod der polizisten direkt, aber sie wissen, dass es möglich ist und werfen dennoch - das reicht für den bedingten vorsatz!

und wie du schon richtig sagst, gemeingefährliches mittel ist ein mordmerkmal des §211, ggf. noch niedrige beweggründe, da ist kein raum mehr für totschlag.

DearMrSupercomputer
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29.01.2010 - 10:31 Uhr
DearMrSupercomputer

Vorsatz - klar.

Das mit dem gemeingefährlichen Mittel ist mir halt noch nicht so ganz klar - der Molotowcocktail könnte ja auch "nur" eine Waffe sein, oder?

Aber man kann es so sehen und wurde ja auch so gemacht und finde ich auch okay (aber ich glaube, viele hätten auf vers. Totschlag angeklagt).

nordzucker
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29.01.2010 - 14:40 Uhr
nordzucker

ich finde, die haetten weder wegen totschlags, noch wegen mordes sechs monate unschuldig in untersuchungshaft sitzen duerfen.
die von der staatsanwaltschaft geforderte strafe war bei einem 45 monate. er musste 15% einer strafe verbuessen, deren tat er nicht begangen hat.

Yngaren
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-4

29.01.2010 - 14:55 Uhr
Yngaren

Die saßen zu kurz im Knast. Ich würde sie nach Nordkorea/Kuba verfrachten und 10 Jahre zum ständigen Krawall abgeurteilt.
Die sind so blöd.

nordzucker
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29.01.2010 - 15:02 Uhr
nordzucker

trollzeit

Tjenemit
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0

29.01.2010 - 15:04 Uhr
Tjenemit

nordzucker sagte:
ich finde, die haetten weder wegen totschlags, noch wegen mordes sechs monate unschuldig in untersuchungshaft sitzen duerfen.
(...)


das bestreitet ja keiner, die diskussion vorher ging nur um die strafwürdigkeit eines brandsatzwerfers im allgemeinen.

afrirali
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30.01.2010 - 15:20 Uhr
afrirali

zum versuchten mord bedarf es doch des tötungsvorsatzes. gab es jemals einen todesfall durch das werfen eines mololowcocktails bei ausschreitungen? meines wissens nach nicht, aber vielleicht kann man mich widerlegen. das spräche jedenfalls nicht für eine tötungsabsicht, wenn die "erfahrung" besteht, dass damit niemand getötet wird. es ist ja nicht ohne grund, dass bislang "versuchter mord" hier _nicht_ in frage kam. insofern kann man sich ja schon fragen, wieso die staatsanwaltschaft "auf einmal" ein schärferes vergehen sieht.

Tjenemit
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31.01.2010 - 14:45 Uhr
Tjenemit

bisher kam "versuchter mord" nicht in betracht, da allg. "so ein paar steine und brandsätze" als kavaliersdelikt galten und schön als "ach die paar chaoten" runtergespielt wurden. dass man damit bricht, finde ich mehr als legitim. leute, die sich nur treffen, um krawall zu machen und steine zu werfen, müssen nicht auch noch nett behandelt werden.

transworld
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01.02.2010 - 17:27 Uhr
transworld

sollten nicht in einem rechtsstaat erstmal alle gleich (nett) behandelt werden bevor ihre schuld bewiesen ist?

oder sollen alle, deren aktivitäten einem nicht passen gleich irgendwie weggemacht werden?


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