Freispruch nach Maikrawallen
Nach sieben Monaten in U-Haft sind zwei Berliner Waldorfschüler wieder auf freiem Fuß.
Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.- Null Punkte für die Meinungsfreiheit 25.05.2012
- Revoluzzer Ratzinger 25.05.2012
- Bürger werden künftig zur Organspende befragt 25.05.2012
- Verschwinden wir in der Nacht 25.05.2012
- Im Namen der Unbarmherzigen 24.05.2012
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RauberUndPrinz sagte:
ich find die beiden gut..
echt? gibts dafür n grund?
für mich ein ganz eindeutiger fall. der kampf wird sich auf die straße verlagern und schließlich droht uns ein bürgerkrieg!
okzident gegen orient! es ist so weit, gottogott, es ist so weit..
Ich hoffe, sie haben den Beamten was in die Kaffeekasse getan.
herzfein sagte:
für die brennenden autos macht man ja auch durch die bank linksradikale verantwortlich.
natürlich. auch wenn in "szeneuntypischen" zusammenhängen das auto vom nachbarn abgefackelt wird oder die versicherung abgezogen werden soll. alles antifa und anti-k.
alcofribas sagte:
na wenn man das hier in der presse vor ort verfolgt hat, wird das bild halt komplett lächerlich. die jungs waren zur falschen zeit am falachen ort und polizei / justiz / senatsverwaltung waren unter öffentlichem druck, "chaoten" zu liefern, zu verhaften und nach möglichkeit zu verknacken. ist halt so, der boulevard hat beschlossen, dass berlin von linksradikalen überrannt wird und dass da was zu geschehen hat. dabei kommt halt sowas raus.
Kann ja sein, aber würde man die "Chaoten" wirklich wegen versuchten Mordes anklagen und, wenn möglich, auch verurteilen? Das ist doch ganz schön starker Tobak, noch mehr in deren Alter. Da hätte es auch mildere Anklagen geben können und damit hätte man ja auch Stärke oder was weiß ich demonstrieren können.
Außerdem gefällt mir diese Siegerpose der beiden nicht.
28.01.2010 - 22:23 Uhr
DearMrSupercomputer
ansonsten: weißes tshirt und dunkle kleidung. hell yeah, das ist ja fast so gut wie ein fingerabdruck.
(man hätte doch gleich wissen können, daß die das nicht waren. waldorfschüler!)
alcofribas sagte:
dahin geht die tendenz. es wird bald einen gesetzentwurf der neuen regierung geben, die körperverletzung an polizisten härter bestrafen will, als an nicht-vollzugsbeamten.
Ernsthaft? Das ist doch schwachsinnig. Dabei hatte ich doch all mein Vertrauen in Sabinchen gesetzt, dass endlich mal Ruhe an der Front ist.
fraeuleiningeborg sagte:
alcofribas sagte:
dahin geht die tendenz. es wird bald einen gesetzentwurf der neuen regierung geben, die körperverletzung an polizisten härter bestrafen will, als an nicht-vollzugsbeamten.
Ernsthaft? Das ist doch schwachsinnig. Dabei hatte ich doch all mein Vertrauen in Sabinchen gesetzt, dass endlich mal Ruhe an der Front ist.
mit bitte welcher begründung? das wird doch sowieso wieder vom bverfg kassiert.
ThomasCrown sagte:
mit bitte welcher begründung? das wird doch sowieso wieder vom bverfg kassiert.
Eher nicht. Das wäre sogar recht leicht zu begründen, von wegen die Polizei soll vor den häufigen Übergriffen durch mehr Abschreckung gewschützt werden blabla.
die beiden sind nicht aus mangel an beweisen freigesprochen wurden, sondern sie wurden sieben monate inhaftiert, weil die ermittlungsbeamten versagt haben, denn sie haette frueher erkennen muessen, das die beiden es nicht waren?
dann sollte man sich wohl noch mal die falschaussage der polizisten vornehmen die die beiden belastet haben.
fraeuleiningeborg sagte:
ThomasCrown sagte:
mit bitte welcher begründung? das wird doch sowieso wieder vom bverfg kassiert.
Eher nicht. Das wäre sogar recht leicht zu begründen, von wegen die Polizei soll vor den häufigen Übergriffen durch mehr Abschreckung gewschützt werden blabla.
das reicht an begründung vielleicht für die regierung, aber nicht fürs bverg, um den grundsatz der gleichheit vor dem gericht anzugreifen. hoffe ich jedenfalls, aber ich bin wahrlich kein jurist.
28.01.2010 - 22:38 Uhr
ThomasCrown
nordzucker sagte:
also hab ich das richtig verstanden:
die beiden sind nicht aus mangel an beweisen freigesprochen wurden, sondern sie wurden sieben monate inhaftiert, weil die ermittlungsbeamten versagt haben, denn sie haette frueher erkennen muessen, das die beiden es nicht waren?
dann sollte man sich wohl noch mal die falschaussage der polizisten vornehmen die die beiden belastet haben.
und kriegen 7 euro pro tag haftentschädigung. oder wieviel waren das?
und haben 7 monate lücke im lebenslauf. kommt bestimmt gut an bei personalchefs. "ich war sieben monate im gefängnis, aber es war ein justizirrtum."
ThomasCrown sagte:
das reicht an begründung vielleicht für die regierung, aber nicht fürs bverg, um den grundsatz der gleichheit vor dem gericht anzugreifen. hoffe ich jedenfalls, aber ich bin wahrlich kein jurist.
Nein, wie man sieht :) Es wird z.B. auch höher bestraft, ein Polizeiauto anzuzünden als ein privates Fahrzeug.
28.01.2010 - 22:43 Uhr
fraeuleiningeborg
nordzucker sagte:
dann sollte man sich wohl noch mal die falschaussage der polizisten vornehmen die die beiden belastet haben.
Wieso Falschaussage? Hey, die waren sich totaaal sicher!
fraeuleiningeborg sagte:
alcofribas sagte:
dahin geht die tendenz. es wird bald einen gesetzentwurf der neuen regierung geben, die körperverletzung an polizisten härter bestrafen will, als an nicht-vollzugsbeamten.
Ernsthaft? Das ist doch schwachsinnig. Dabei hatte ich doch all mein Vertrauen in Sabinchen gesetzt, dass endlich mal Ruhe an der Front ist.
kommt aus dem BMI.
http://www.welt.de/die-welt/politik/arti...
28.01.2010 - 23:07 Uhr
alcofribas
fraeuleiningeborg sagte:
ThomasCrown sagte:
mit bitte welcher begründung? das wird doch sowieso wieder vom bverfg kassiert.
Eher nicht. Das wäre sogar recht leicht zu begründen, von wegen die Polizei soll vor den häufigen Übergriffen durch mehr Abschreckung gewschützt werden blabla.
sachbeschädigung wird ja auch strenger bestraft,wenn man z.b. polizeiautos, "arbeitsmittel der vollstreckungsbehörden", abfackelt
http://bundesrecht.juris.de/stgb/__305a....
28.01.2010 - 23:08 Uhr
alcofribas
sorry.
29.01.2010 - 07:19 Uhr
nordzucker
ein durch die haft nicht erzielter lottogewinn wird zb. nicht ersetzt.
Schon hart, das deckt nicht mal ansatzweise einen möglichen Lohnausfall ab. Geschweige denn ist es eine angemessene Entschädigung für Freiheitsentzug. Naja, dafür gibt es wohl keine Angemessene Entschädigung... Aber €25 sind ja nicht mal symbolisch... das ist eine Verhöhnung der zu unrecht inhaftierten.
€100 + Lohnausfall. Ok, darüber könnte man dann reden.
Der Betrag muss so hoch sein, weil nach en paar Monaten Haft, egal ob zu recht oder unrecht ist der Job sicher weg. Da steht man dann erstmal da ohne nichts, ... :/
Genauso bescheuert wie wenn die Polizei PCs beschlagnahmt. Nach ein paar Jahren bekommt man sie, mit etwas Glück sogar funktionierend, wieder. Bis dahin sind sie veraltet, man musste Ersatz kaufen um nicht ohne PC dazustehen, und gefunden haben sie erst nichts weil jeder halbwegs vernünftige Mensch seine Daten verschlüsselt... Da geht der Schaden schnell mal in den Bereich der 4stelligen Beträge.
Meiner Meinung nach sollten die Entschädigungen für zu unrecht beschuldigte wesentlich erhöht werden. Dann würden sich Polizei und Staatsanwaltschaft eventuell mal mehr Gedanken machen und besser Ermitteln bevor es zu einer Anklage kommt.
auf der anderen seite kann es nicht sein, dass ne paar idioten mit brandsätzen hantieren, sie gegen menschen einsetzen und dann heißt es hier noch: och, versuchter mord ist aber ein bisschen viel. was für ne idee hat man denn, wenn man nen brandsatz auf menschen wirft? man nimmt billigend schwerste, auch tödliche verletzungen in kauf, das reicht für den vorsatz.
Und man hätte sie auch wegen versuchten Totschlags anklagen können, das wäre schon schlimm genug (für die beiden) gewesen.
§240 stgb: nötigung, max 3 jahre
§133 stgb: widerstand gegen vollstreckungsbeamte (polizei!), max 2 jahre
hier hat der gesetzgeber bereits einen speziellen § bei taten gegen polizisten eingeführt, der eben berücksichtigt, dass im umgang mit der polizei einige etwas agressiver reagieren. es ist also nicht wie behauptet der fall, die polizisten würden besser geschützt, sondern das gegenteil ist wahr, sie sind schlechter geschützt...
29.01.2010 - 10:18 Uhr
Tjenemit
DearMrSupercomputer sagte:
Man weiß ja nicht, ob die es waren.
Und man hätte sie auch wegen versuchten Totschlags anklagen können, das wäre schon schlimm genug (für die beiden) gewesen.
da ist ein denkfehler drin. anklage ist nur zulässig, wenn die staatsanwaltschaft von der schuld überzeugt ist oder diese für sehr wahrscheinlich hält. mal eben anklagen und dann mal sehen sollte eigentlich nicht vorkommen, von daher kann man nicht sagen, wir sind uns nicht sicher, machen wir lieber mal ein "geringeres" delikt.
und wie du schon richtig sagst, gemeingefährliches mittel ist ein mordmerkmal des §211, ggf. noch niedrige beweggründe, da ist kein raum mehr für totschlag.
Das mit dem gemeingefährlichen Mittel ist mir halt noch nicht so ganz klar - der Molotowcocktail könnte ja auch "nur" eine Waffe sein, oder?
Aber man kann es so sehen und wurde ja auch so gemacht und finde ich auch okay (aber ich glaube, viele hätten auf vers. Totschlag angeklagt).
die von der staatsanwaltschaft geforderte strafe war bei einem 45 monate. er musste 15% einer strafe verbuessen, deren tat er nicht begangen hat.
Die sind so blöd.
nordzucker sagte:
ich finde, die haetten weder wegen totschlags, noch wegen mordes sechs monate unschuldig in untersuchungshaft sitzen duerfen.
(...)
das bestreitet ja keiner, die diskussion vorher ging nur um die strafwürdigkeit eines brandsatzwerfers im allgemeinen.
oder sollen alle, deren aktivitäten einem nicht passen gleich irgendwie weggemacht werden?










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28.01.2010 - 18:41 Uhr
marphine