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Kultur

| 08.11.2009 18:30  

Die Anti-Piraten

Die Debatte um die digitale Kultur radikalisiert sich. Gegen die liberalen Vordenker hat sich längst ein konservativer Gegenpol positioniert, der weit weniger Beachtung findet.
Man darf die Debatte um Urheberrechte nicht als trockene Prinzipienreiterei missverstehen. Die Kritiker des bestehenden Urheberrechts kämpfen letztlich nicht gegen Paragrafen, sondern für die Zukunft der digitalen Gesellschaft. Oft radikal, weswegen sich die Vordenker des digitalen Wandels in Politik und Gesellschaft so schnell und auffällig mit Forderungen positioniert haben. Organisationen wie die Piratenpartei treten für eine digitale Gesellschaft ein, in welcher der Nutzer ebenso Rechte zugesprochen kommt wie der Produzent eines kreativen Werkes. Sie kämpfen dafür, dass der digitale Wandel nicht für die Zensurvorhaben mancher Politiker missbraucht wird und sie wünschen sich eine Novelle des Patentrechtes, um die Entwicklung und Verbreitung immer besserer Software zu beschleunigen. Ihre Forderungen sind radikal und man tut gut daran jede einzelne genau zu hinterfragen. Doch argumentieren die digitalen Vordenker nachvollziehbar und ihre Motivation ist in den allermeisten Fällen die Überzeugung, für eine bessere Welt einzutreten.



Gegen die digitalen Vordenker hat sich längst ein konservativer Gegenpol positioniert, der weit weniger Beachtung findet. Hin und wieder tritt ein Essayist für die Bewahrung der alten Ordnung ein. Doch ähnlich, wie die Piraten mit radikalen Lösungen die Debatte verschärften, hat sich im konservativen Lager nun eine radikale Fraktion etabliert. Mit dem Unterschied - die radikalen Urheberrechtsschützer debattieren nicht, sondern schaffen lieber mit juristischem Druck Fakten. Sie sprechen von Gerechtigkeit, von der Notwendigkeit, Gesetze, Recht und Moral auch im Internet durchzusetzen. Doch ihr Anliegen ist nur scheinbar juristisch und politisch motiviert.

Die Rede ist von einer Handvoll High-Tech-Unternehmen und Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, Urheberrechtsverstöße gezielt aufzuspüren und abzumahnen. Dabei ist in Deutschland eine regelrechte Industrie entstanden. Die Techniker der Spezialfirmen wie zum Beispiel Evidenzia in Karlsruhe, DigiRightsSolution in Darmstadt oder Textguard in Hamburg durchsuchen Tauschbörsen im Internet nach illegalen Musik- und Filmdateien oder durchsuchen private Webseiten, Nachrichtenportale und Foren nach unzulässigerweise veröffentlichten Texten.

Sobald bei der Überwachung der Tauschbörsen, in denen Tausende, vor allem jugendliche Nutzer illegal und kostenfrei Musik und Filme bereitstellen, ein unzulässiger Down- oder Upload festgestellt wird, speichern die Spezialfirmen, die in aller Regel von Rechteinhabern aus Musik- und Filmbranche beauftragt sind, die digitale Adresse des Computers, von dem die illegale Aktion ausging. Mit Hilfe von spezialisierten Anwaltskanzleien werden dann die zuständigen Gerichte gebeten, die notwendigen Schritte einzuleiten, um der Computeradresse eine reale Person, den Besitzer des entsprechenden Internetzuganges zu ermitteln. Der Ablauf zur Ermittlung von Menschen, die unerlaubt Texte Dritter veröffentlicht haben, ist dagegen simpler: Diese Übeltäter lassen sich meist ohne Hilfe von Gerichten ausfindig machen, weil die Besitzer von Internetadressen in aller Regel über eine zentrale Stelle, das Deutsche Network Information Center, per Mausklick abzufragen sind.

Bei circa 300 Millionen unerlaubt verbreiteten Songs liegt der Jahresdurchschnitt in Deutschland. Insofern ist das Wachstum der Abmahnindustrie nicht verwunderlich. Andererseits mehren sich die Anzeichen, dass es vielen Anwälten und Rechteinhabern weniger darum geht, Recht und Ordnung herzustellen, als auf Kosten privater Personen mit mangelndem Unrechtsbewusstsein große finanzielle Gewinne zu verbuchen. Diese Vermutung gründet sich auf mehrere Fakten. Zum Beispiel auf das Akquiseschreiben eines Überwachungs-Unternehmens, das vor wenigen Wochen im Netz auftauchte. Offensichtlich an die Vertreter der Musikbranche gerichtet, rechnet der Autor des Dokumentes Rechteinhabern vor, dass ein legal verkauftes Lied 60 Cent Netto-Gewinn einbringe. Dem gegenüber stünden "90 Euro pro erfasstem illegalem Download bei Rechtsverletzern, die zahlen." Wer das Papier liest, könnte zu dem Schluss kommen, dass es das Ziel der Musikindustrie im Jahr 2009 ist, so viele Urheberrechtsverletzungen wie möglich zu ermöglichen, um dann die Liebhaber der Musik, die sich illegalerweise bedient haben, teuer abzumahnen. Man möchte der Branche zu dieser Idee nicht unbedingt gratulieren, kommt aber in Anbetracht folgender Zahlen nicht umhin, das Verfahren als erfolgreiches, neues Geschäftsprinzip der Musikindustrie anzuerkennen.

2 924 Anträge auf Herausgabe von Personendaten mutmaßlicher Rechtsverletzer hat alleine das Landgericht Köln im Zeitraum von Januar bis September dieses Jahres bearbeitet. Weil sich hinter jedem Anschluss aber bis zu 30 Abmahnungen verbergen, die wiederum an mehrere Personen gerichtet sein können, dürften "alleine bei uns mehrere Millionen Computer-Adressen betroffen sein", resümiert Klaus Eßer, Pressesprecher des Landgerichts.

Abmahnanwälte wie Christian Weber von der Kanzlei Nümann und Lang reden nur ungern über die Anzahl der Verfahren. Keine detaillierten Angaben macht Weber auch zu der Frage, wie der Betrag, den er für den illegalen Down- und Upload eines einzelnen Liedes den Abgemahnten in Rechnung stellt, verwendet wird. Dabei ist diese Frage von Bedeutung. Denn nur wenn die Rechteinhaber die von ihnen beauftragten Kanzleien und Spezialfirmen pro einzelner Abmahnung bezahlen, können diese Anwaltskosten der Gegenseite legal in Rechnung gestellt werden. Und genau das tun Anwälte wie Weber, der in seinem Standardschreiben an Betroffene feststellt, dass seine Mandantschaft, die Rechteinhaber, Anspruch auf die Erstattung von zum Beispiel 1 019,93 Euro Rechtsanwaltskosten habe. Dabei hat der Gesetzgeber erst im Juli 2008 eine Obergrenze von 100 Euro für gegnerische Anwaltsgebühren bei Urheberrechtsverletzungen in "einfachen Fällen" durchgesetzt. Immerhin handelt es sich beim Abmahnen in der Regel vor allem um das Verfassen von Serienbriefen mit stets denselben Textbausteinen.

Und für den Fall, dass der Rechteinhabern seine abmahnenden Anwälte pauschal bezahlt, dürfen die Anwaltskosten einzelnen den Abgemahnten überhaupt nur bedingt in Rechnung gestellt werden. Doch der Verdacht, dass sich Such-Firmen und Anwaltskanzleien bereichern könnten, in dem sie der Gegenseite Anwaltskosten in Rechnung stellen, die nicht anfallen, wiegt schwer. So schwer, dass sich mittlerweile auch das Gerichte für die Klärung interessieren und Abmahnanwälte in den Zeugenstand rufen, um zu überprüfen wie die Kosten, die den Abgemahnten in Rechnung gestellt werden, intern verrechnet werden.

Auch die Methoden der Hamburger Firma Textguard verdienen besonderes Augenmerk: Textguard sucht zum Beispiel im Auftrag von Journalisten nach der illegalen Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Texte. Auf Anfrage erklärt Textguard Chef Claus-Michael Gerigk interessierten Journalisten, dass sein Service kostenfrei sein könne. Die Suche nach Plagiaten finanziert sich in einem der von Gerigk angebotenen Modelle ausschließlich durch jene Beträge, die man den Rechtsverletzern, in Rechnung stelle. Und, ja, Gerigk schlägt auf Wunsch auch gleich den passenden Anwalt vor. So ist die Motivation, Übeltäter zu fangen nicht länger vom Wunsch nach Gerechtigkeit getragen, sondern vom Streben nach möglichst hohen Einnahmen, die oft genug unwissenden Jugendlichen oder unbedarften Bloggern in Rechnung gestellt werden.

Die Massenabmahnungen sind ein Geschäft, das vor allem auf dem fehlenden Unrechtsbewusstsein beim Thema Copyright der mit dem Internet aufgewachsenen Generation aufbaut. Dieses Unwissen ist auch deshalb entstanden, weil die junge Generation Rechtsbrüche per Mausklick begeht. Der Akt des Kopierens bringt nicht länger hohe technische Anforderungen mit sich. Ob ein Brief vom Anwalt das Verständnis für Urheberrechte stärken kann, ist zu bezweifeln. Denn es ist ja gerade der rebellische Gestus der Piraten und ihrer Anhänger, der aus dem Kavaliersdelikt einen Akt der Auflehnung mit ideologischem Hintergrund gemacht hat. Die Abmahner schlüpfen deshalb letztlich in die Rollen als Unterdrücker empfundener Urheberrechtsschützer. JOHANNES BOIE


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soylentyellow 09.11.2009 | 01:25
Recht und Gerechtigkeit überschneiden sich ja unter Umständen manchmal, haben aber nicht unbedingt etwas miteinander zu tun.

Abmahnanwälte sind .... (Wort Deiner Wahl einsetzen).

Genauso unverständlich ist wie Inkassofirmen für einen schlecht gedruckten Serienbrief Unsummen an Geld wollen.

Wäre ich nicht so ein moralischer Mensch mit einem Gewissen würde ich ein Abmahnanwalt werden, der nebenbei noch ein Inkassobüro betreibt um die Abgemahnten nochmal richtig einzuschüchtern und noch mehr Kasse zu machen. Aber dann könnte ich ja nicht mehr ruhig schlafen... Ach ja - und noch so eine Abzockerseite wo sich ein Abo im Kleingedruckten versteckt (lässt sich ideal mit dem Inkassobüro verbinden), zusammen mit einem Klingeltonanbieter (vertikale Integration mit besagtem Inkassobüro) und ein Spamversand mit Nebenbusiness in halblegalem Adresshandel.

Mann-o-Mann - Gewissen oder Millionär, immer diese schwierigen Entscheidungen. Ich verfluche meine ethisch-korrekte Erziehung!

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marvis 09.11.2009 | 07:26
Ich bin selber ein sehr "digitaler" Mensch, kann aber verstehen, warum es eine radikale Gegenbewegung gibt. Denn so langsam wird klar, dass nicht nur alles für alle besser wird, sondern es auf jeden Fall auch einige Verlierer geben wird.

Was passiert z.B. wenn ein Großteil der Telefonie über das Internet läuft? Dann werden die, die sich bisher um die alten Leitungen gekümmert haben, zum Großteil überflüssig.

Urheber und Verwerter von Urheberrechten werden sich zumindest deutlich umstellen müssen - und es ist fraglich, ob damit dann ähnlich viel Geld zu verdienen ist wie mit den alten Modellen.

Wenn sich eBooks flächendeckend durchsetzen, dann werden Buchdruck und Buchhandlungen an Bedeutung verlieren.

Und wenn Unternehmen und Institutionen zunehmend digital kommunizieren, dann werden immer noch Fähigkeiten gebraucht, um dies zu tun - aber eben z.T. völlig andere als die, die man bisher brauchte.

Dass es durch das Internet große Veränderungen geben wird und schon gegeben hat sollte mittlerweile jedem klar sein. Wie wir das umgesetzt kriegen ohne eine Menge Menschen einfach abzuhängen dürfte eine der großen Herausforderungen der nächsten Jahre werden.

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Yithmas 09.11.2009 | 12:26
Mal sehen... Es gibt schließlich immer Gegenbewegungen und es wird bestimmt auch nicht die letzte bleiben.
Das Netzt wächst weiter und es hat auch noch nicht wirklich einen vollkommenen Durchsatz der Gesellschaft erreicht, da wird sich noch viel verändern. Diese Debatten pro/kontra Urheberrecht sind wichtig, mal sehen wo sie hinführen und ob "Big Bad Company" oder "Freespirited User" (oder so) gewinnt, falls überhaupt.
Wahrscheinlich schmunzenln wir in 10-15 Jahren sowieso über diese Angelegenheiten.

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air_kaviar 09.11.2009 | 14:20
nicht nur junge menschen haben kein "unrechtsbewußtsein", wenn es um copyrights geht. sarkozy wurde gerade mal wieder erwischt. aber was heißt unrecht. für mich gibt es keine alternative zur legalen privatkopie.

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GiCl 09.11.2009 | 16:18
Bravo!
Mehr solche Artikel. Der Abmahnwahn sollte mehr in Richtung Öffentlickeit gerückt werden. Bsp. bei einem Downlaod von einem Top 100 Chart Container ( einer Ordner indem sich 100 Lieder befinden) kommt es zur Abmahnung eines Titels: ca. 480€ im günstigsten Fall. Damit aber nicht genug nach und nach kann es sein, dass man bis zu 10 solcher Abmahnungen bekommt. (4800€) jedes für ein anderes Lied. Dabei hat der Benutzer nur einen Container geteilt. Derjenige, der dies getan hat wäre mit 480€ Abschreckungsstrafe schon bedient !! Aber mein... Druck und Terror sind die Antwort der Abmahnanwälte..

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Beru 09.11.2009 | 18:56
Die Gegenbewegung zu den Piraten? Also Abmahnanwälte gibts meines Wissens schon deutlich länger. Für mich ehrlich gesagt ein alter Hut. Hatte sogar schon mal mit denen zu tun. Aber das war auch größter Leichtsinn und grobe Fahrlässigkeit. Passiert mir nicht mehr.

Also dass die das wegen dem Geld machen und so wissen glaub ich sogar RTL-Zuschauer, da braucht ihr jetzt keinen OMG-Aufriss zu machen. Also wie gesagt, ich glaube das war eher andersrum. Die Piraten gibts gerade weil mit den Abmahnung so Schindluder getrieben wurde.

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PeterNuemann 09.11.2009 | 20:50
Ich bin selbst einer der in diesem Beitrag von Herrn Boie als „Abmahnanwälte“ geschmähten anwalt-lichen Vertreter der kreativen Branchen, die mit Abmahnungen gegen Raubkopierer vorgehen. Ich kann bestätigen, dass die Technik spezialisierter Unternehmen ebenso wie die Umsetzung der EU-Durchsetzungsrichtlinie und anderer internationaler Standards des „digitalisierten“ Urheberrechts die massenhafte Ermittlung von Raubkopierern und deren zivilrechtliche Inanspruchnahme ermöglicht, und die maßgeblichen Branchen – m.E. vollkommen legitim – hiervon auch Gebrauch machen. Die vermeintliche „Abmahnindustrie“ wird aber ein relativ kurzzeitiges Phänomen bleiben, das allein durch die fehlende Einsicht zigtausender Raubkopierer insbesondere in Filesharing-Netzwerken gespeist wird. Unkenntnis kann man nach der jahrelangen Diskussion über die notwendigen Änderungen des Urheberrechts und die Berichterstattung über „Napster“-, „The Pirate Bay“- und andere Prozesse aber nicht unterstellen. Die Illegalität der kostenlosen Tauschangebote über eDonkey oder Bittorrent ist offensichtlich und wird von den Tätern auch nicht geleugnet.
Warum Herr Boie meint, nach der nie widerlegten „Enttarnung“ der verlogenen Argumentation der Datenpiraten im Pirate Bay Prozess (vgl. Spiegel online v. 22.02.2009) die seichte Spur der vermeintlichen „digitalen Vordenker“ wieder aufnehmen zu müssen, kann niemand nachvollziehen, der mit der Thematik wirklich vertraut ist. Wo ist denn die Vision dieser „Vordenker“, die über die kostenlose Aneignung fremder Güter hinausgeht? Herr Boie jedenfalls scheint sie nicht gefunden zu haben, sein Artikel zeigt sie nicht.
Stattdessen lesen wir von zugeknöpften Anwälten, vermeintlich überzogenen Kostenforderungen und einem „Geschäft, das vor allem auf dem fehlenden Unrechtsbewußtsein beim Thema Copyright der mit dem Internet aufgewachsenen Generation aufbaut“. Dieses fehlende Unrechtsbewußtsein, Herr Boie, ist durch die fehlende Sanktion der anonymen Urheberrechtsstraftaten entstanden, die nun natürlich umso mehr „Kanonenfutter“ findet, weil sie zu spät kommt. Unwissenheit ist bestimmt nicht das Problem der Leute, die die „Abmahnindustrie“ beklagen, deren Schicksal doch ganz und gar von der Bereitschaft der Filesharer-Gemeinde abhängig ist, weiter Urheberechtsverletzungen zu begehen. Vielmehr bemüht sich diese Klientel, der Herr Boie insofern vollständig auf den Leim gegan¬gen ist, durch fadenscheinige und falsche Argumente zu überzogenen oder nicht zu erstatten¬den Anwaltsgebühren die effektive Durchsetzung der Urheberrechte zu torpedieren, die der Gesetzgeber, endlich, installiert hat. Die Filesharing-Szene wird sich genüsslich auf den „Abmahn-Anwalt“ Christian Weber stürzen, der laut Herrn Boie das zehnfache von dem als Anwaltshonorar in seinen Abmahnschreiben „feststellt“ , das in § 97 a UrhG in "einfachen Fällen" gefordert werden darf. Eine Gemeinheit, denn der Kollege Christian Weber ist gerade dafür bekannt, maßvolle Vergleichsangebote zu unterbreiten, in Schreiben der angesprochenen Art üblicherweise 450 € für Anwaltshonorar, Recherchekosten, Kosten des gerichtlichen Auskunftsverfahrens, Providerhonoraren für die Auskunfterteilung und eine moderate Schadensersatzpauschale als Entschädigung für eine nicht lizenzierte weltweite Verbreitung des Produkts des Mandanten. § 97a UrhG, eine außerordentlich problematische Regelung, ist dagegen auf die gravierenden und schwierigen Filesharing-Fälle seines Erachtens nicht anwendbar, was in dem Anschreiben in aller Regel ausführlich erläutert wird, das Herrn Boie offensichtlich vorliegt.
Dass es bei dem Ganzen „nur“ ums Geld geht, ist kein Argument. Den Kreativen geht es um das Geld, das sie verdienen, den Raubkopierern um das, das sie nicht bezahlen.
Wenn den Produzenten von Musik, Filmen, Computersoftware oder anderer digitaler Güter die Rechtsverfolgung in den verschiedenen derzeit angebotenen Modellen „Gewinne“ bringen kann, ist das eine Tatsache, die sich schlicht daraus ergibt, dass nach Abzug der Kosten von dem Schadensersatz, der dem Rechteinhaber gegen den Betreiber einer illegalen, lizenzfreien Quelle von Rechts wegen zusteht, noch etwas übrig bleibt. Dies den Rechteinhabern und Kreativen, die unsere Kultur mit Inhalt füllen, zu missgönnen, ist eine schlichte Gemeinheit und hat mit Open Source, Web 2.0 und anderen echten Visionen des Digitalen Zeitalters nichts zu tun.

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GiCl 10.11.2009 | 15:36
Mehr zum Thema gibt es auf http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-... nur als eines von vielen Beispielen.

Viele Abmahnopfer und Freundeskreise der Abmahnopfer werden nie wieder Soundtracks dieser Künstler bzw. andere Werke unterstützen. Bzw. als weitreichendere Folge die ganzen Liste die auf der dreipage zu sehen ist. http://abmahnwahn-dreipage.de/

Wenn ich für 100 Abmahnungen mit ca. 100 x 450€ rechnen muss und es um "präventive" Maßnahmen geht und hierbei geht es unter anderem bei der Unterlassungserklärung, dann ist dies eine Konsequenz. Eine einmalige Strafe hat auch einen ausreichenden Abschreck-Charakter.

My 2 cents

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Martina1234 10.11.2009 | 17:01
Welche Intention verfolgt nun Herr Nümann mit seinem Beitrag. Will man hier auf biegen und brechen Überzeugungssarbeit für das eigene Handeln leisten, indem man durch die pauschalisierten Negativierung Abgemahnte plötzlich mit dem Tatbestand eines Raubes gleich stellt, indem diese als Raubkopierer bezeichnet werden?

Ihr Schmusekurs über die achso maßvollen Vergleichsangebote ist doch ein alter Hut. Reden Sie doch Tacheles. Warum ist eine Anwendbarkeit von 97a Abs. 2 UrhG Ihrer Meinung ausgeschlossen, obwohl hier wahrscheinlich vor Versendung keine Einzelprüfung durchgeführt wird, indem 1000sendfach die gleiche Abmahnung, generiert aus Textbausteinen, versendet wird. Fehlerquellen sind ja Ihrer Meinung praktisch ausgeschlossen. Allerdings frage ich mich dann, wie man z.b. ohne Telefon- und Internetanschluss eine Abmahnung wegen Verstoss gegen das Urheberrecht erhalten kann.

Ist diese ablehenende Haltung von 97a Abs. 2UrHG tatsächlich der Wille des Gesetzgebers gewesen?

Natürlich ist Geld kein Argument. Es liegt aber an Ihnen, diese Einschätzung ein für alle mal auszuräumen.

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Martina1234 10.11.2009 | 17:09
Sollten alle Abgemahnten bezahlen, würde man 13,5 Millionen Euro einnehmen. aus http://www.gulli.com/news/mit-13-045-abm...

Ja Herr Nümann, 13,5 Millionen - da bleibt schon ein bisschen was übrig, Gell

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