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02.03.2009 - 18:30 Uhr

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Kündigung auf Verdacht

Die Verurteilung einer Kassiererin hat viele empört, die jetzige Rechtsprechung ist unbefriedigend. Die Politik hat es aber in der Hand, die Gesetze zu ändern - und sie sollte es auch tun.

Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.


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Arbeiterkind
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02.03.2009 - 18:48 Uhr
Arbeiterkind

ich wundere mich, dass diese verdachtskündigung nicht schon in grossem stil verwendet wird, denn eine billigere kündigung gibt es doch überhaupt nicht.
als arbeitnehmer ist man doch schon per se verdächtig in deutschland und ein gehaltserhöhungswunsch sollte nach dieser logik schon eine verdachtskündigung rechtfertigen, denn es ist je der ausgesprochene wunsch, dem arbeitgeber seinen gottgegebenen gewinn zu stehlen, nach dieser logik.

soylentyellow
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02.03.2009 - 20:28 Uhr
soylentyellow

Was ich bei dieser ganzen Sache nicht verstanden habe: Die Kassiererin um die es geht soll doch Pfandbons unerlaubt eingelöst haben: Wo ist denn da der Schaden? Pfandflasche in den Pfandautomaten rein und Pfand aus der Kasse raus ... das ist doch ein Nullsummenspiel oder habe ich etwas verpasst

(ich weiß, juristisch geht es um den Vertrauensverlust und nicht um den Schaden, siehe die abgelaufenen Alkoholfläschchen die sonst im Müll gelandet wären - aber ein Schaden ist in beiden Fällen nicht entstanden - oder gibt es den Opportunitätsschaden?) (Opportunitätsschaden analog zu Opportunitätskosten: Hätte sie die abgelaufenen Alkoholfläschchen nicht mitgenommen hätte sie diese sich gekauft, ergo Schaden durch Nichtverkauf...)

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02.03.2009 - 20:30 Uhr
soylentyellow

Irgendwie erinnert mich das ganze aber an den Spruch mit der Bank und den Schulden. Mit 10 000 Euro Schulden hat man ein großes Problem, mit 10 Millionen hat die Bank ein sehr großes Problem und man wird plötzlich wieder hofiert/ernst genommen etc.

Sonst würde auch niemand den Autofirmen und Banken Geld in den Allerwertesten blasen (Bailout hier und da, Abwrackprämie etc).

Arbeiterkind
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02.03.2009 - 20:45 Uhr
Arbeiterkind

soylentyellow sagte:
Was ich bei dieser ganzen Sache nicht verstanden habe: Die Kassiererin um die es geht soll doch Pfandbons unerlaubt eingelöst haben: Wo ist denn da der Schaden? Pfandflasche in den Pfandautomaten rein und Pfand aus der Kasse raus ... das ist doch ein Nullsummenspiel oder habe ich etwas verpasst

(ich weiß, juristisch geht es um den Vertrauensverlust und nicht um den Schaden, siehe die abgelaufenen Alkoholfläschchen die sonst im Müll gelandet wären - aber ein Schaden ist in beiden Fällen nicht entstanden - oder gibt es den Opportunitätsschaden?) (Opportunitätsschaden analog zu Opportunitätskosten: Hätte sie die abgelaufenen Alkoholfläschchen nicht mitgenommen hätte sie diese sich gekauft, ergo Schaden durch Nichtverkauf...)


das nicht eingelöste pfand macht einen wohl nicht unerheblichen teil des gewinns des einzelhandels aus, wenn ich mich richtig erinnern kann kommen nicht einmal 2/3 des Leergutes zurück, gottgegebenerweise gehört das dem arbeitgeber, folglich ist der kassenbonraub ein schlimmes vergehen vor dem herrn. schon der leise verdacht eines solchen vergehends vor dem herrn erschüttert natürlich jegliches vertrauen so grundlegend, dass eine sofortige kündigung gerechtfertigt ist, sagt die rechtssprechung. HAHA. dass lidl, kaisers tengelmann, die telekom und consorten überhaupt noch mitarbeiter beschäftigen verwundert vor einem solchen hintergrund.

Meander
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03.03.2009 - 12:01 Uhr
Meander

Arbeiterkind sagte:
ich wundere mich, dass diese verdachtskündigung nicht schon in grossem stil verwendet wird, denn eine billigere kündigung gibt es doch überhaupt nicht.
als arbeitnehmer ist man doch schon per se verdächtig in deutschland und ein gehaltserhöhungswunsch sollte nach dieser logik schon eine verdachtskündigung rechtfertigen, denn es ist je der ausgesprochene wunsch, dem arbeitgeber seinen gottgegebenen gewinn zu stehlen, nach dieser logik.


Die Verdachtskündigung sollte vielleicht mal erklärt werden. Gemeint sind damit Fälle, bei denen es zwar z.B. keinen Zeugen aber eben auch keine andere Möglichkeit gibt. Eine schlüssige Indizienkette muss also vorliegen, die keine andere plausible Erklärung zulässt. Daher ist die Verdachtskündigung alles andere als einfach, sondern eine sehr schwierige Angelegenheit für den Arbeitgeber. Das Wort verschleiert leider immer, worum es dabei eigentlich geht. Verdacht meint hier also nicht "sie könnte es gewesen sein", sondern "sie muss es gewesen sein". Ein Sachverhalt, den die Gerichte übrigens auch bestätigt haben - neben der Legitimität der Kündigung.

soylentyellow
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03.03.2009 - 12:53 Uhr
soylentyellow

Wem gehört denn der Pfandschlupf (so heißt das wirklich, also das nicht ausbezahlte Pfand weil Flasche kaputt/auf dem Müll etc)?

Dem Einzelhandel? Oder doch eher dieser Firma die das Pfandsystem managt?

diedrossel
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03.03.2009 - 16:13 Uhr
diedrossel

das eröffnet dem mobbing und dem falschen denunziantentum ganz tolle möglichkeiten. einmal in der kaffeeküche darüber getratscht, dass frau x so und so einen wirklich erstaunlich hohen verbrauch an bleistiften hat, wirklich erstaunlich hoch! und zack, frau x hat die kündigung auf dem tisch.

Meander
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03.03.2009 - 16:33 Uhr
Meander

@dieDrossel: Verdacht heißt nicht, dass manche glauben, Frau X hätte diesen hohen Verbrauch. Verdacht heißt bei einer Verdachtskündigung, dass alle Indizien darauf hindeuten, dass Frau X einen hohen Verbrauch hat und dass es nur Frau X sein kann, die diesen Verbrauch hat.

Arbeiterkind
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04.03.2009 - 01:09 Uhr
Arbeiterkind

Meander sagte:
Arbeiterkind sagte:
ich wundere mich, dass diese verdachtskündigung nicht schon in grossem stil verwendet wird, denn eine billigere kündigung gibt es doch überhaupt nicht.
als arbeitnehmer ist man doch schon per se verdächtig in deutschland und ein gehaltserhöhungswunsch sollte nach dieser logik schon eine verdachtskündigung rechtfertigen, denn es ist je der ausgesprochene wunsch, dem arbeitgeber seinen gottgegebenen gewinn zu stehlen, nach dieser logik.


Die Verdachtskündigung sollte vielleicht mal erklärt werden. Gemeint sind damit Fälle, bei denen es zwar z.B. keinen Zeugen aber eben auch keine andere Möglichkeit gibt. Eine schlüssige Indizienkette muss also vorliegen, die keine andere plausible Erklärung zulässt. Daher ist die Verdachtskündigung alles andere als einfach, sondern eine sehr schwierige Angelegenheit für den Arbeitgeber. Das Wort verschleiert leider immer, worum es dabei eigentlich geht. Verdacht meint hier also nicht "sie könnte es gewesen sein", sondern "sie muss es gewesen sein". Ein Sachverhalt, den die Gerichte übrigens auch bestätigt haben - neben der Legitimität der Kündigung.

Nein, das Gericht sprach auf der vorhandenen Gesetzt sein Urteil und nicht auf Grund einer eindeutigen Beweislage. Hier wird leider die gültige Rechtsnorm, im Zweifel für den Angeklagten, auf den Kopf gestellt und eine Indizienkette hergeleitet, die nicht bewiesen konnte. Dieser Versuch einer juristischen Argumentation ist in höchster Weise lächerlich und dazu noch hochgradig unverhältnismässig und fadenscheinig. Wegen 1,30€ einen Sachverhalt zu konstruieren, den es sowieso nicht gab, denn das Unternehmen hatte an dieser Kasse sogar eine Kamera installiert, da es seinen Mitarbeitern nicht vertraut. Nun aus diesem unbewiesenen Sachverhalt ein zerrüttetes Vertrauensverhältnis zu konstruieren ist höchst unglaubwürdig und dem Gericht als grobe Dummheit vorzuwerfen.
Hier sollte ein Exempel stzatuiert werden und das wurde es auch. Kaisers Tengelmann hat sich damit einen Bärendienst erwiesen. Ich werden dort jedenfalls nicht mehr einkaufen.

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04.03.2009 - 01:10 Uhr
Arbeiterkind

auf Grund der vorhandenen Gesetzte

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