03.12.2008 - 18:30 Uhr

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In den Schuhen von Joel Tenenbaum, Tauschbörsen-Nutzer mit prominentem Beistand

Text: stefan-winter

Muss der Student Joel Tenenbaum tatsächlich eine Million Dollar Schadensersatz zahlen, weil er sieben Songs aus einer Tauschbörse geladen hat? Der 24-Jährige will sich dagegen wehren - und kann dabei auf prominenten Beistand zählen: Der Harvard-Professor Charles Nesson vertritt Joel vor Gericht.

Was sind das für Schuhe? Es sind die Schuhe eines 24-Jährigen, der vielleicht bald nicht mehr genügend Geld haben wird, sich neues Schuhwerk zu kaufen. Weil Joel im Alter von 17 Jahren sieben Songs aus einer Tauschbörse geladen hatte, überzog ihn der Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) mit einer Klage - wie übrigens 30.000 andere zumeist junge Amerikaner auch. Die meisten dieser Fälle wurden außergerichtlich mit Schadensersatzzahlung beendet. So hätte es auch in Joels Fall laufen sollen: Er wäre bereit gewesen, 500 Dollar zu zahlen. Die RIAA verlangte aber - mit Verweis auf das so genannte "Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act" aus dem Jahr 1999 - einen Betrag von 12.000 Dollar. Aus diesem Gesetz ließen sich, so das Argument der RIAA, noch viel höhere Schadensersatz-Summen ableiten - so dass Joel durchaus auch eine Million Dollar Schadensersatz drohen könnte. Wo kommen diese Schuhe her? Aus Boston. Hier hat Joel studiert und hier wurde auch die Facebook-Gruppe Joel Fights Back Against RIAA gegründet. Denn Joel will sich wehren. Dabei hat er jetzt prominente Unterstützung bekommen. Der berühmte Jura-Professor Charles Nesson vertritt den 24-Jährigen. Nesson hat sich in den USA unter anderem als Anwalt im Rahmen eines Prozesses um veröffentlichte Papiere aus dem Pentagon während des Vietnam-Kriegs einen Namen gemacht. Mittlerweile gilt der 69-Jährige auch als Spezialist für Internet-Recht - wie man auch in seinem Blog nachlesen kann.
Der Student und sein Verteidiger: Joel Tennenbaum im Büro des Rechtsprofessors Charles Nesson (rechts), Foto: AP Wo gehen diese Schuhe hin? Sie ziehen vor Gericht. Denn Joel und vor allem sein berühmter Anwalt wollen jetzt ihrerseits gegen die RIAA vorgehen. Ihr Plan: Sie wollen die RIAA verklagen, weil sich deren Argumente auf ein Gesetz stütze, das verfassungswidrig sei. So jedenfalls argumentiert Nesson und er ist damit nicht allein: "Es gibt zwei juristische Fachartikel, die das als verfassungswidrig einstufen, und es gibt drei Fälle, in denen die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wurde", sagte beispielsweise auch der Anwalt Ray Beckerman, der Tauschbörsen-Nutzer vertritt. Doch egal ob der "Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act" aus dem Jahr 1999 verfassungsgemäß ist oder nicht, der Jura-Professor Nesson ist sich sicher: Mit Klagen gegen Studenten wie Joel Tenenbaum werde die Musikindustrie langfristig keinen Erfolg haben. Sie solle sich vielmehr auf alternative Vertriebswege im Internet einstellen. Mehr zu Joels Fall gibt es in diesem englischsprachigen Interview hier. Mehr zum Thema gibt es im Schwerpunkt Urheberrecht auf jetzt.de


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Fehlerteufel
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Mag ich Mag ich nicht

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03.12.2008 - 18:41 Uhr
Fehlerteufel

Der Havardc-Professor...

Weil Joel als im Alter von 17 Jahren sieben Songs aus einer Tauschbörse geladen hatte...

...Boston. Hier hat Joel studiert und hier wurde auch die Facebook-Gruppe Joel Fights Back Against RIAA gegründet.

Nesson, hat sich in den USA unter anderem als Anwalt im Rahmen eines Prozesses um veröffentliche Papier aus dem Pentagon während des Vietnam-Kriegs einen Namen gemacht.

Mittlerweile gilt der 69-Jähriger auch als Spezialist für Internet-Recht...

Denn Joel und vor allem seine berühmter Anwalt wollen jetzt ihrerseits gegen die RIAA vorgehen.

stefan-winter
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03.12.2008 - 18:50 Uhr
stefan-winter

Danke Fehlerteufel, ich habs rausgemacht! Auch wenn Du Dinge anmerkst, die ja in dem Sinne kein Fehler sind.

Fehlerteufel
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Mag ich Mag ich nicht

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03.12.2008 - 18:55 Uhr
Fehlerteufel

Danke.
- Havard ist allerdings trotzdem Harvard.
- Hinter Nesson kommt auch nach reiflicher Überlegung kein Komma
- veröffentliche Papiere ist nur teilweise berichtigt
- über das hier lässt sich streiten.

schuechternes_Weissbrot
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03.12.2008 - 19:22 Uhr
schuechternes_Weissbrot

Ich gebe Fehlerteufel absolut recht.

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Mag ich Mag ich nicht

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03.12.2008 - 19:22 Uhr
schuechternes_Weissbrot

mich hats beim Lesen gegruselt

Fehlerteufel
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Mag ich Mag ich nicht

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03.12.2008 - 19:29 Uhr
Fehlerteufel

Noch einen habe ich übersehen:
So hätte es auch in Joels Fallen laufen sollen:

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Mag ich Mag ich nicht

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03.12.2008 - 22:33 Uhr
Fehlerteufel

Vielen Dank!

dirk-vongehlen
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04.12.2008 - 08:31 Uhr
dirk-vongehlen

Tippfehler sind immer sehr ärgerlich und sollten eigentlich nicht passieren. Es tut mir leid, dass hier schlecht korrektur gelesen wurde. Ich hoffe, dass wir uns jetzt wieder auf den Inhalt konzentrieren können

chippyq
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04.12.2008 - 14:06 Uhr
chippyq

die riaa-leute sind fast noch schlimmere verbrecher als die wissenschaftlichen verlage.

Jollscherl
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Mag ich Mag ich nicht

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04.12.2008 - 15:11 Uhr
Jollscherl

Zur Form: Ich versteh das mit den ewigen Schuhen nicht. Was soll das? Spricht man im Deutschen jetzt auch immer davon, in jemandes Schuhe rum zu laufen oder sowas? Kannte ich nur ausm Englischen. Irritierend.

Zum Inhalt: Sehr interessant... Ich hab allerdings schon lange drauf gewartet, dass die Musikindustrie anfängt, saubere Exemplar zu statuieren. Wenn nur die verklagt werden, die im großen Stil runterladen, denkt sich Lieschen Müller: Das kann mir nicht passieren. Die verfolgen nur die Großen. Aber wenn es einen erwischt, der grade mal die fünf Hits einer Boygroup downloadet, bevor die sich auflöst... Da haben vielleicht auch Otto-Normal-Runterlader dann Angst, dass sie Ärger kriegen können... Also nachvollziehbar is das ja schon.

Dennoch: Downloaden is für mich eigentlich nicht von Haus aus Diebstahl. Wenn mans so betrachtet: Könnte man sich manches (oder so ziemlich jedes, wenn ich die Vile-Runterlader so anschaue) Lied nicht runterladen, würde man's sich wohl einfach nicht anschaffen. Der Verlust für die Musikindustrie is dann ja gleich Null... Man kann das ja nicht so rechnen, dass einem die Downloadzahl, umgeschlagen auf den Plattenpreis dann entgehen würde...

Also: auf in den Kampf, junger Mann mit den Schuhen!

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stefan-winter

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