03.12.2008 - 18:30 Uhr

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In den Schuhen von Joel Tenenbaum, Tauschbörsen-Nutzer mit prominentem Beistand

Text: stefan-winter

Muss der Student Joel Tenenbaum tatsächlich eine Million Dollar Schadensersatz zahlen, weil er sieben Songs aus einer Tauschbörse geladen hat? Der 24-Jährige will sich dagegen wehren - und kann dabei auf prominenten Beistand zählen: Der Harvard-Professor Charles Nesson vertritt Joel vor Gericht.

Was sind das für Schuhe? Es sind die Schuhe eines 24-Jährigen, der vielleicht bald nicht mehr genügend Geld haben wird, sich neues Schuhwerk zu kaufen. Weil Joel im Alter von 17 Jahren sieben Songs aus einer Tauschbörse geladen hatte, überzog ihn der Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) mit einer Klage - wie übrigens 30.000 andere zumeist junge Amerikaner auch. Die meisten dieser Fälle wurden außergerichtlich mit Schadensersatzzahlung beendet. So hätte es auch in Joels Fall laufen sollen: Er wäre bereit gewesen, 500 Dollar zu zahlen. Die RIAA verlangte aber - mit Verweis auf das so genannte "Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act" aus dem Jahr 1999 - einen Betrag von 12.000 Dollar. Aus diesem Gesetz ließen sich, so das Argument der RIAA, noch viel höhere Schadensersatz-Summen ableiten - so dass Joel durchaus auch eine Million Dollar Schadensersatz drohen könnte. Wo kommen diese Schuhe her? Aus Boston. Hier hat Joel studiert und hier wurde auch die Facebook-Gruppe Joel Fights Back Against RIAA gegründet. Denn Joel will sich wehren. Dabei hat er jetzt prominente Unterstützung bekommen. Der berühmte Jura-Professor Charles Nesson vertritt den 24-Jährigen. Nesson hat sich in den USA unter anderem als Anwalt im Rahmen eines Prozesses um veröffentlichte Papiere aus dem Pentagon während des Vietnam-Kriegs einen Namen gemacht. Mittlerweile gilt der 69-Jährige auch als Spezialist für Internet-Recht - wie man auch in seinem Blog nachlesen kann.
Der Student und sein Verteidiger: Joel Tennenbaum im Büro des Rechtsprofessors Charles Nesson (rechts), Foto: AP Wo gehen diese Schuhe hin? Sie ziehen vor Gericht. Denn Joel und vor allem sein berühmter Anwalt wollen jetzt ihrerseits gegen die RIAA vorgehen. Ihr Plan: Sie wollen die RIAA verklagen, weil sich deren Argumente auf ein Gesetz stütze, das verfassungswidrig sei. So jedenfalls argumentiert Nesson und er ist damit nicht allein: "Es gibt zwei juristische Fachartikel, die das als verfassungswidrig einstufen, und es gibt drei Fälle, in denen die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wurde", sagte beispielsweise auch der Anwalt Ray Beckerman, der Tauschbörsen-Nutzer vertritt. Doch egal ob der "Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act" aus dem Jahr 1999 verfassungsgemäß ist oder nicht, der Jura-Professor Nesson ist sich sicher: Mit Klagen gegen Studenten wie Joel Tenenbaum werde die Musikindustrie langfristig keinen Erfolg haben. Sie solle sich vielmehr auf alternative Vertriebswege im Internet einstellen. Mehr zu Joels Fall gibt es in diesem englischsprachigen Interview hier. Mehr zum Thema gibt es im Schwerpunkt Urheberrecht auf jetzt.de


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MorbusBahlsen
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05.12.2008 - 08:32 Uhr
MorbusBahlsen

Ja, das ist ok, wenn du, wie hieß das nochmal gleich *such* ja genau:
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzei...
zu privaten Zwecken und wenn die Vorlage, von der eine Kopie erstellt wird, nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Das ist schwer zu erkennen, und insofern ist das erlaubt.

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05.12.2008 - 08:38 Uhr
MorbusBahlsen

Bei Tauschbörsen muss halt auch aufgepasst werden, dass im Zuge des Runterladens wirklich nichts hochgeladen wird, auch das teilweise hochladen ist nicht ok.

Wobei ich das insofern witzig finde, als wenn jeder nur teilweise hochladen würde, wäre das schnell gegessen mit dem Runterladen.

Jollscherl
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05.12.2008 - 08:47 Uhr
Jollscherl

Das is doch alles Firlefanz... Das zeigen doch schon diese seltsamen Bestimmungen.

MorbusBahlsen
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05.12.2008 - 08:47 Uhr
MorbusBahlsen

In den hier besprocehnen USA könnte das Urheberrecht übrigens anders aussehen. Was in diesem "Act" genau drinsteht oder wie das bei denen abläuft weiß ich auch nicht.

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05.12.2008 - 08:49 Uhr
MorbusBahlsen

Jollscherl sagte:
Das is doch alles Firlefanz... Das zeigen doch schon diese seltsamen Bestimmungen.

Naja, es ist ziemlich sinnlos, gesetzliche Bestimmungen über etwas zu machen, das nicht überwachbar ist, bzw. das bisherige Rechte wiederum beschneiden würde. Ist ein gewachsenes System, nur ist das Internet halt schneller als der Gesetzgeber.

Jollscherl
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05.12.2008 - 08:58 Uhr
Jollscherl

sowas macht sonst nur die bibel: du sollst nicht sündigen, in taten und in GEDANKEN... na toll. ;-)

MorbusBahlsen
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05.12.2008 - 09:06 Uhr
MorbusBahlsen

Ich sags anders (und nochmal): So lang die "neuen" Vertriebswege mich als Nutzer teurer kommen als bisher, sehe ich absolut keinen Sinn darin, dieses Vorgehen zu unterstützen.

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05.12.2008 - 09:09 Uhr
MorbusBahlsen

Und dass die Industrie durchaus zu Kompromissen bereit ist, hat sie ja gezeigt mit Diensten wie YouTube und last.fm.

Ich bin heut irgendwie König im Nachsetzen :)

Jollscherl
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05.12.2008 - 09:18 Uhr
Jollscherl

ja.

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05.12.2008 - 09:18 Uhr
Jollscherl

Das bist du wirklich.

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stefan-winter

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