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In den Schuhen von Joel Tenenbaum, Tauschbörsen-Nutzer mit prominentem Beistand

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Was sind das für Schuhe? Es sind die Schuhe eines 24-Jährigen, der vielleicht bald nicht mehr genügend Geld haben wird, sich neues Schuhwerk zu kaufen. Weil Joel im Alter von 17 Jahren sieben Songs aus einer Tauschbörse geladen hatte, überzog ihn der Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) mit einer Klage - wie übrigens 30.000 andere zumeist junge Amerikaner auch. Die meisten dieser Fälle wurden außergerichtlich mit Schadensersatzzahlung beendet. So hätte es auch in Joels Fall laufen sollen: Er wäre bereit gewesen, 500 Dollar zu zahlen. Die RIAA verlangte aber - mit Verweis auf das so genannte "Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act" aus dem Jahr 1999 - einen Betrag von 12.000 Dollar. Aus diesem Gesetz ließen sich, so das Argument der RIAA, noch viel höhere Schadensersatz-Summen ableiten - so dass Joel durchaus auch eine Million Dollar Schadensersatz drohen könnte. Wo kommen diese Schuhe her? Aus Boston. Hier hat Joel studiert und hier wurde auch die Facebook-Gruppe Joel Fights Back Against RIAA gegründet. Denn Joel will sich wehren. Dabei hat er jetzt prominente Unterstützung bekommen. Der berühmte Jura-Professor Charles Nesson vertritt den 24-Jährigen. Nesson hat sich in den USA unter anderem als Anwalt im Rahmen eines Prozesses um veröffentlichte Papiere aus dem Pentagon während des Vietnam-Kriegs einen Namen gemacht. Mittlerweile gilt der 69-Jährige auch als Spezialist für Internet-Recht - wie man auch in seinem Blog nachlesen kann.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Der Student und sein Verteidiger: Joel Tennenbaum im Büro des Rechtsprofessors Charles Nesson (rechts), Foto: AP Wo gehen diese Schuhe hin? Sie ziehen vor Gericht. Denn Joel und vor allem sein berühmter Anwalt wollen jetzt ihrerseits gegen die RIAA vorgehen. Ihr Plan: Sie wollen die RIAA verklagen, weil sich deren Argumente auf ein Gesetz stütze, das verfassungswidrig sei. So jedenfalls argumentiert Nesson und er ist damit nicht allein: "Es gibt zwei juristische Fachartikel, die das als verfassungswidrig einstufen, und es gibt drei Fälle, in denen die Verfassungsmäßigkeit angezweifelt wurde", sagte beispielsweise auch der Anwalt Ray Beckerman, der Tauschbörsen-Nutzer vertritt. Doch egal ob der "Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act" aus dem Jahr 1999 verfassungsgemäß ist oder nicht, der Jura-Professor Nesson ist sich sicher: Mit Klagen gegen Studenten wie Joel Tenenbaum werde die Musikindustrie langfristig keinen Erfolg haben. Sie solle sich vielmehr auf alternative Vertriebswege im Internet einstellen. Mehr zu Joels Fall gibt es in diesem englischsprachigen Interview hier. Mehr zum Thema gibt es im Schwerpunkt Urheberrecht auf jetzt.de

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