In den Schuhen von Joel Tenenbaum, Tauschbörsen-Nutzer mit prominentem Beistand
Muss der Student Joel Tenenbaum tatsächlich eine Million Dollar Schadensersatz zahlen, weil er sieben Songs aus einer Tauschbörse geladen hat? Der 24-Jährige will sich dagegen wehren - und kann dabei auf prominenten Beistand zählen: Der Harvard-Professor Charles Nesson vertritt Joel vor Gericht.
Was sind das für Schuhe? Es sind die Schuhe eines 24-Jährigen, der vielleicht bald nicht mehr genügend Geld haben wird, sich neues Schuhwerk zu kaufen. Weil Joel im Alter von 17 Jahren sieben Songs aus einer Tauschbörse geladen hatte, überzog ihn der Verband der amerikanischen Musikindustrie (RIAA) mit einer Klage - wie übrigens 30.000 andere zumeist junge Amerikaner auch. Die meisten dieser Fälle wurden außergerichtlich mit Schadensersatzzahlung beendet. So hätte es auch in Joels Fall laufen sollen: Er wäre bereit gewesen, 500 Dollar zu zahlen. Die RIAA verlangte aber - mit Verweis auf das so genannte "Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act" aus dem Jahr 1999 - einen Betrag von 12.000 Dollar. Aus diesem Gesetz ließen sich, so das Argument der RIAA, noch viel höhere Schadensersatz-Summen ableiten - so dass Joel durchaus auch eine Million Dollar Schadensersatz drohen könnte. Wo kommen diese Schuhe her? Aus Boston. Hier hat Joel studiert und hier wurde auch die Facebook-Gruppe Joel Fights Back Against RIAA gegründet. Denn Joel will sich wehren. Dabei hat er jetzt prominente Unterstützung bekommen. Der berühmte Jura-Professor Charles Nesson vertritt den 24-Jährigen. Nesson hat sich in den USA unter anderem als Anwalt im Rahmen eines Prozesses um veröffentlichte Papiere aus dem Pentagon während des Vietnam-Kriegs einen Namen gemacht. Mittlerweile gilt der 69-Jährige auch als Spezialist für Internet-Recht - wie man auch in seinem Blog nachlesen kann.
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05.12.2008 - 08:38 Uhr
MorbusBahlsen
Wobei ich das insofern witzig finde, als wenn jeder nur teilweise hochladen würde, wäre das schnell gegessen mit dem Runterladen.
05.12.2008 - 08:49 Uhr
MorbusBahlsen
Jollscherl sagte:
Das is doch alles Firlefanz... Das zeigen doch schon diese seltsamen Bestimmungen.
Naja, es ist ziemlich sinnlos, gesetzliche Bestimmungen über etwas zu machen, das nicht überwachbar ist, bzw. das bisherige Rechte wiederum beschneiden würde. Ist ein gewachsenes System, nur ist das Internet halt schneller als der Gesetzgeber.
05.12.2008 - 09:09 Uhr
MorbusBahlsen
Ich bin heut irgendwie König im Nachsetzen :)
05.12.2008 - 09:18 Uhr
Jollscherl
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05.12.2008 - 08:32 Uhr
MorbusBahlsen
http://jetzt.sueddeutsche.de/texte/anzei...
zu privaten Zwecken und wenn die Vorlage, von der eine Kopie erstellt wird, nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt wurde. Das ist schwer zu erkennen, und insofern ist das erlaubt.