Lebe deinen Albtraum
Der Rapper Tibor Sturm wird im Dezember 2005 von sechs Neonazis angegriffen und verprügelt - jetzt sitzt er deshalb in Ingolstadt im Gefängnis
Die Geschichte, die Tibor Sturm erzählt, ist erschreckend. Im Dezember des Jahres 2005 wird der 1976 geborene HipHopper in der Nähe von Erlangen auf einem Waldpfad von sechs Neonazis überrascht, die auf ihn einschlagen. Auf dem Boden liegend und um sein Leben fürchtend greift der kampfsporterfahrene Deutsch-Afrikaner nach dem Stück Holz neben ihm und trifft damit einen der Angreifer am Kopf. Der Kampf wird wenig später von der Polizei beendet. Der verletzte Tibor Sturm kommt ins Krankenhaus und bekommt erst dort mit, wie schwer er den rechtsradikalen Angreifer verletzt hat. Dieser erleidet einen Schädelbruch und eine Kleinhirnquetschung. Tibor Sturm, das Opfer des Angriffs, der an besagtem Abend ausschließlich darauf bedacht war, mit seinem Leben davonzukommen, sitzt nun seit Mitte Juni in einer sechs Quadratmeter großen Zelle der JVA Ingolstadt. Er wurde wegen „überzogener Notwehr“ zu einer siebenmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Während der Verhandlung wartete Tibor Sturm nur auf den Freispruch des Richters, er empfand die Verhandlung als einen Witz und nahm sie überhaupt nicht ernst. Weil sein Anwalt ihm offensichtlich nicht klar gemacht hatte, dass er auch verurteilt werden könnte, bezeichnet Sturm diesen als "unfähigen Rechtsbeistand". Der Anwalt hatte dem Urteil nichts entgegenzusetzen. Von einer Berufung riet er Sturm ab, weil er sonst nur eine noch härtere Strafe bekommen würde. Die Verhandlung für die sechs rechtradikalen Angreifer steht bislang noch aus.
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ich durfte mal am eigenen leib erfahren, das die täter unter fadenscheinigen ausreden als opfer dastehen.
In diesem Fall hier steht das aber wohl einigermaßen fest, und ich verstehe nicht, wie man auf die abenteuerliche Idee kommen kann, dass das keine berechtigte Notwehr war.
zu dem fall: schade, dass das nicht früher in der öffentlichkeit war, schade, dass er einen scheinbar nicht sehr guten anwalt hatte, und, ganz ehrlich, hoffentlich gings dem nazi danach richtig schlecht.
schlechter scherz.
glotzkind sagte:
Da sieht man mal wieder wie sehr sich die Gesetze in diesem Land jedweder moralischen, ethischen oder gar logischen Grundlage entziehen.
Das hat wohl weniger mit den Gesetzen als mit deren Anwendung zu tun.
13.09.2008 - 14:48 Uhr
vigezzo
13.09.2008 - 18:25 Uhr
alcofribas
fraeuleiningeborg sagte:
Wenn das so stimmt, bestärkt es mich mal wieder in meiner Meinung, dass Bayern kein Rechtsstaat ist.
eine etwas nachlässige justiz ist in dem punkt nicht auf bayern beschränkt, da muss ich den süden verteidigen:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/Rechts...
http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...
alcofribas sagte:Im Prinzip ist wohl die einzige Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass er nichts mehr sagen kann.
das tragische an dem fall ist, dass mich sowas gar nicht mehr überrascht. also folgern wir daraus, dass im falle eines naziangriffs, wenn man für die notwehr sowieso verknackt wird, sicherstellt, dass man nicht erst im krankenhaus weiß, ob man den anderen richtig getroffen hat.
Was mir gar nicht in den Kopf will: Wenn der Bursche Berufsmusiker ist, kennt der doch jede Menge Leute, die in der Öffentlichkeit stehen und den Fall längst hätten bekannt machen können.
Und wie kann es sein, dass erst IHM der Prozess gemacht wird??? Im Prozess gegen die Angreifer kommen doch sicher spannende Details ans Licht, die diesen Prozess hier beeinflusst hätten ...
Resultat: Anzeige wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung.
Wenn meine Bekannte nicht zufälligerweise Polizistin gewesen wäre und sich auf ihre "spontane Indienststellung" berufen hätte können, ich denke uns (und natürlich v.a. mir...denn das auch Frauen Kampfsport können glaubte mir der ermittelnde Kommisar ja schon mal prinzipiell nicht) wäre es ähnlich ergangen....
Und nein, dass war nicht in Bayern, dass war in NRW...
marunga sagte:
Resultat: Anzeige wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung.
das ist ja noch unglaublicher. vor diesem hintergrund wirken aufrufe zu mehr zivilcourage mehr als lächerlich. in zukunft also einfach raushalten, wenn der mob los legt, oder was?
Übertriebene Notwehr? Hätte er sich abmurksen lassen sollen, oder was?
er sagt selbst daß der kampf so 10 minuten gedauert hat. ganz schön lang oder? ist das noch notwehr oder schon freiwilliger kampf? er hätte doch irgendwann weglaufen können.
er sagt daß er die verhandlung nicht ernst genommen hat. ich frage mich wie er sich vor gericht benommen hat. er selbst deutet ja an daß er sich ein wenig unangemessen verhalten hat.
vielleicht hat das zu diesem urteil beigetragen? nochmal ich finde das urteil ein witz und gegen nazischläger muss man sich verteidigen können ohne dafür ins gefägnis zu kommen.
14.09.2008 - 13:25 Uhr
garamond
marunga sagte:
Selber in einem ähnlichen Fall gewesen: Mit einer Bekannten (ihres Zeichen halb Türkin) von drei Skins angegriffen worden. Da wir beide lange Kampfsport gemacht haben, wehrten wir uns halt...Dabei ist einer der Glatzen die Treppe runter gefallen und hat sich die Schulter luxiert. (wohlgemerkt ist er da runter weil ein anderer auf ihn gestürzt ist, nicht weil wir ihn gestoßen hätten)
Resultat: Anzeige wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung.
Wenn meine Bekannte nicht zufälligerweise Polizistin gewesen wäre und sich auf ihre "spontane Indienststellung" berufen hätte können, ich denke uns (und natürlich v.a. mir...denn das auch Frauen Kampfsport können glaubte mir der ermittelnde Kommisar ja schon mal prinzipiell nicht) wäre es ähnlich ergangen....
Und nein, dass war nicht in Bayern, dass war in NRW...
oh gott, schlimm. gerade erst gelesen. hilfe!
kachel sagte:
garamond: Er sagt, dass es vielleicht auch nur zwei Minuten waren. Wegrennen - klar, dann muss er aber schneller sein als alle sechs anderen...
erzähl das dem richter!
14.09.2008 - 13:58 Uhr
garamond
kachel sagte:
garamond: Er sagt, dass es vielleicht auch nur zwei Minuten waren. Wegrennen - klar, dann muss er aber schneller sein als alle sechs anderen...
erzähl das dem richter!
hier findet man die story mit ein bisschen mehr detail. dem nazi ging es *wirklich* schlecht, und tibor hat sich wohl wirklich unklug vor gericht verhalten.
das rechtfertigt das urteil (nach allem, was ich nun darüber weiß) nicht mehr, aber zur kenntnisse sollte man diese details dennoch nehmen.
afrirali sagte:
. dem nazi ging es *wirklich* schlecht
ja, ich heule gleich.
afrirali sagte:
zu dem fall: schade, dass das nicht früher in der öffentlichkeit war, schade, dass er einen scheinbar nicht sehr guten anwalt hatte, und, ganz ehrlich, hoffentlich gings dem nazi danach richtig schlecht.
14.09.2008 - 14:28 Uhr
afrirali
es darf ernsthaft einen straftatbestand des "notwehrexzess" geben, wenn 6 (sechs!!) ganz offensichtliche schlaegertypen auf einen losgehen? mein armes elternland.
ich glaube, in seiner situation hätte ich diese verhandlung auch eher nicht ernst genommen, hätte mich niemand darauf aufmerksam gemacht... wer denkt denn schon, dass man wegen überzogener notwehr drankommen kann wenn einen sechs leute angreifen?! meine güte. und das mit dem kampfsport ist natürlich in diesem fall blöd, auch wenn es ihn vor schlimmeren verletzungen bewahrt hat. hätte er sich nicht gewehrt oder nur als "normalo" ohne kampfsportausbildung, hätte ihm auch niemand was vorwerfen können...
verkehrte welt. katastrophe.
aber in bayern... da kann man mal sehn.
§32 StGB
1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden.
Wer sich gegen einen Angriff zur Wehr setzt, handelt nicht rechtswidrig. Ein Angriff ist die unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch menschliches Verhalten.
Notwehrfähig ist somit jedes Rechtsgut. z.B. Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum, Besitz, Intimsphäre, Hausrecht.
Voraussetzungen hierfür sind jedoch folgende Maßregeln:
Der Angriff muß
- gegenwärtig, d.h. er muß gerade stattfinden oder unmittelbar bevorstehen
und
- rechtswidrig , d.h. alle Taten, die vom Gesetz mit Strafe verfolgt werden, wie z.B. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Betrug, Bedrohung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder versuchter Totschlag.
sein
Die Notwehrhandlung besteht in der erforderlichen Verteidigung, die im konkreten Fall objektiv nötig ist, um den Angriff endgültig zu brechen und die dabei den geringsten Schaden anrichtet.
Uns interessiert vor allem Abschnitt 2: “[..] eine Verteidigung [..] die erforderlich ist, um einen [..] Angriff [..] abzuwenden” Was heisst, dass Handlungen, die über andere ausreichende Verteidigungshandlungen hinausgehen, keine Notwehr mehr sind.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt das im vorliegenden Fall auch der rechtfertigende Notstand aus § 34 StGB ausscheidet.
Das es in einer Kampfsituation, zumal als Opfer, teilweise schwer abzuschätzen ist, welche Maßnahmen angemessen sind gibt es den §33 StGB “Überschreitung der Notwehr”:
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Wenn eine Überschreitung der Notwehr jedoch (das hängt Maßgeblich von der Einschätzung des Richters ab) nicht aus den o.g. 3 Gründen geschieht, sondern z.B. aus einer durch Kampfsport antrainierten Kampfroutine, kann die Überschreitung bestraft werden.
Ich denke für die Verurteilung in diesem Fall war also besonders das Verhalten Tibor Storms und seines Rechtsbeistandes vor Gericht maßgeblich.
Allen Kampfsportlern kann ich sowieso nur raten was mir mein Boxtrainer schon seit Beginn der Ausbildung mit 6 Jahren immer eingebläut hat.
"Die beste Waffe eines Kampfsportlers auf der Straße sind seine schnellen Beine."
Glücklicherweise leben wir ja in einem Rechtsstaat was Herrn Storm die Möglichkeit der Ausschöpfung des Rechtswegs offen lässt. Etwas mehr Kooperation im Revisionsverfahren und eventuell eine Entschuldigung bei dem Geschädigten ( als Antifamitglied bin ich mir des Zynismus der Aussage durchaus bewusst ) sollten wunder bewirken. Schon der Fakt das die 7 Monate nicht auf Bewährung ausgesetzt wurden lässt ja darauf schließen das im ersten Verfahren seinerseits gravierende Fehler gemacht wurden.
1. Wie soll er denn wohl Revision einlegen, wenn er schon zum Strafantritt geladen ist? Da geht nichts mehr.
2. Welche Überschreitung der Notwehr? Gegen sechs Leute, wenn er schon auf dem Boden liegt? Was wäre denn da ausreichend gewesen?
marunga sagte:
Selber in einem ähnlichen Fall gewesen: Mit einer Bekannten (ihres Zeichen halb Türkin) von drei Skins angegriffen worden. Da wir beide lange Kampfsport gemacht haben, wehrten wir uns halt...Dabei ist einer der Glatzen die Treppe runter gefallen und hat sich die Schulter luxiert. (wohlgemerkt ist er da runter weil ein anderer auf ihn gestürzt ist, nicht weil wir ihn gestoßen hätten)
Resultat: Anzeige wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung.
Wenn meine Bekannte nicht zufälligerweise Polizistin gewesen wäre und sich auf ihre "spontane Indienststellung" berufen hätte können, ich denke uns (und natürlich v.a. mir...denn das auch Frauen Kampfsport können glaubte mir der ermittelnde Kommisar ja schon mal prinzipiell nicht) wäre es ähnlich ergangen....
Und nein, dass war nicht in Bayern, dass war in NRW...
Das wurde angeklagt oder hat die Polizei nur ermittelt?
Anzeige stellen kann ja jeder, das hätte ja auch der Verletzte machen können und die POlizei ist dann ja verpflichtet zu ermitteln.
Alcibiades sagte:
viel juristisches bla
wenn ich mir das so durchlese... dann verstehe ich das also richtig, dass ich, wenn ich z.b. in einer verhandlung wegen (evtl. nur versuchter) vergewaltigung kein gebrochener mensch bin und leise stottere und rumheule, sondern selbstbewusst auftrete, "unglaubwuerdig" erscheine und auch noch selbst in schwierigkeiten geraten kann?
Was mich schon wundert.
15.09.2008 - 12:44 Uhr
welpherrschaft
welpherrschaft sagte:
ich möchte seine Verurteileung damit keinesfalls rechtfertigen, aber ich wundere mich schon, dass eine Anklage einfach auf die leichte Schulter genommen wird.
na ich würde mich auch schwer tun, gebe ich offen zu, wenn ich mich grade so vor sechs schlägern retten kann und dafür erstmal vor gericht komme. und den paragrafen mit überzogener notwehr kann man ja als nicht-jurist nicht kennen.
ok. jetzt schon. also wie schon oben angeführt: im zweifel nochmal richtig zuschlagen :)
Ich sage doch: ich möchte seine Verurteilung damit nicht rechtfertigen, aber ich finde die Umstände extrem merkwürdig
welpherrschaft sagte:
oxy, nein, das verstehst Du falsch. Abgesehen davon ist er laut von afri verlinkten Artikel ja nicht nur selbstbewusst aufgetreten sondern hat Fragen nicht beantwortet etc.
na dann bin ich wenigstens etwas beruhigt. habe aber schon so einiges zu dem thema gehoert, was mich sehr desillusioniert hat.
15.09.2008 - 12:53 Uhr
welpherrschaft
welpherrschaft sagte:
alco, ja, aber findest Du es dann die angemessene Reaktion, die Verhandlung nicht ernst zu nehmen? Auf Fragen nciht zu antworten? Selbst wenn die Anklage nicht gerechtfertigt ist?Ich sage doch: ich möchte seine Verurteilung damit nicht rechtfertigen, aber ich finde die Umstände extrem merkwürdig
ich stelle mir mich in der situation vor. ich wäre wahrscheinlich
a) froh, das ganze erstmal überlebt zu haben
und
b) von genugtuung erfüllt, dem nazi schön eine mitgegeben zu haben, und das durch notwehr gedeckt zu wissen, was dann
c) zu der erwartung führt, für mein verhalten "belobigt" und nicht bestraft zu werden.
entsprechenden respekt vor dem gericht und sonstigen amtspersonen, ein untadeliges verhalten, angemessene kleidung und eine geschliffene ausdrucksweise könntest du bei mir aber voraussetzen ;)
Und dann noch jemand, der die Verhandlung nicht ernstnimm - lacht, keine Fragen beantwortet, sich also durch un durch respektlos verhält
Nur um jetzt mal advocatus diaboli zu spielen
welpherrschaft sagte:
Genugtuung, dem nazi eines mitgegeben zu habe - das hört sich jetzt nicht so an, als habest Du rein aus Notwehr gehandelt. Und das von jemanden, der Kampfsport betreibt...Und dann noch jemand, der die Verhandlung nicht ernstnimm - lacht, keine Fragen beantwortet, sich also durch un durch respektlos verhältNur um jetzt mal advocatus diaboli zu spielen
ich würde das ja nicht so sagen, klar. im gegensatz zu tibor bin ich ja nicht doof. wahrscheinlich würde ich mich sogar bei dem "opfer" entschuldigen. ernstgemeint und aufrichtig.
aber im grunde bin ich bei dem thema zerrissen.
einerseits sehe ich auf der rationalen ebene ein, dass gleichheit vor dem gesetz für jeden gilt, andererseits sehe ich auf der emotionalen ebene nicht ein, warum die körperliche unversehrtheit eines nazischlägers ein schützenswertes rechtsgut darstellt.
15.09.2008 - 14:40 Uhr
alcofribas
Alcibiades sagte:
Ich kann zwar die Entrüstung der juristischen Laien nachvollziehen möchte aber dennoch an dieser Stelle einmal klarstellen das sich das Urteil in seiner Intensität innerhalb unserer Rechtsordnung bewegt.
§32 StGB
1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden.
Wer sich gegen einen Angriff zur Wehr setzt, handelt nicht rechtswidrig. Ein Angriff ist die unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch menschliches Verhalten.
Notwehrfähig ist somit jedes Rechtsgut. z.B. Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum, Besitz, Intimsphäre, Hausrecht.
Voraussetzungen hierfür sind jedoch folgende Maßregeln:
Der Angriff muß
- gegenwärtig, d.h. er muß gerade stattfinden oder unmittelbar bevorstehen
und
- rechtswidrig , d.h. alle Taten, die vom Gesetz mit Strafe verfolgt werden, wie z.B. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Betrug, Bedrohung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder versuchter Totschlag.
sein
Die Notwehrhandlung besteht in der erforderlichen Verteidigung, die im konkreten Fall objektiv nötig ist, um den Angriff endgültig zu brechen und die dabei den geringsten Schaden anrichtet.
Uns interessiert vor allem Abschnitt 2: “[..] eine Verteidigung [..] die erforderlich ist, um einen [..] Angriff [..] abzuwenden” Was heisst, dass Handlungen, die über andere ausreichende Verteidigungshandlungen hinausgehen, keine Notwehr mehr sind.
Der Vollständigkeit halber sei erwähnt das im vorliegenden Fall auch der rechtfertigende Notstand aus § 34 StGB ausscheidet.
Das es in einer Kampfsituation, zumal als Opfer, teilweise schwer abzuschätzen ist, welche Maßnahmen angemessen sind gibt es den §33 StGB “Überschreitung der Notwehr”:
Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.
Wenn eine Überschreitung der Notwehr jedoch (das hängt Maßgeblich von der Einschätzung des Richters ab) nicht aus den o.g. 3 Gründen geschieht, sondern z.B. aus einer durch Kampfsport antrainierten Kampfroutine, kann die Überschreitung bestraft werden.
Ich denke für die Verurteilung in diesem Fall war also besonders das Verhalten Tibor Storms und seines Rechtsbeistandes vor Gericht maßgeblich.
Allen Kampfsportlern kann ich sowieso nur raten was mir mein Boxtrainer schon seit Beginn der Ausbildung mit 6 Jahren immer eingebläut hat.
"Die beste Waffe eines Kampfsportlers auf der Straße sind seine schnellen Beine."
Glücklicherweise leben wir ja in einem Rechtsstaat was Herrn Storm die Möglichkeit der Ausschöpfung des Rechtswegs offen lässt. Etwas mehr Kooperation im Revisionsverfahren und eventuell eine Entschuldigung bei dem Geschädigten ( als Antifamitglied bin ich mir des Zynismus der Aussage durchaus bewusst ) sollten wunder bewirken. Schon der Fakt das die 7 Monate nicht auf Bewährung ausgesetzt wurden lässt ja darauf schließen das im ersten Verfahren seinerseits gravierende Fehler gemacht wurden.
Mir ist völlig schleierhaft wie man unbewaffnet gegen 6 (in Worten: sechs) Angreifer überhaupt in der Lage sein kann, die Notwehr zu "überschreiten". (Außer man ist Chuck Norris oder der unglaubliche Hulk).
Ich hoffe dass sich von diesem Urteil niemand, der in eine ähnliche Situation gerät, beeindrucken lässt.








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12.09.2008 - 20:30 Uhr
Der31teJuli