12.09.2008 - 19:00 Uhr

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Lebe deinen Albtraum

Text: andreas-lallinger

Der Rapper Tibor Sturm wird im Dezember 2005 von sechs Neonazis angegriffen und verprügelt - jetzt sitzt er deshalb in Ingolstadt im Gefängnis

Die Geschichte, die Tibor Sturm erzählt, ist erschreckend. Im Dezember des Jahres 2005 wird der 1976 geborene HipHopper in der Nähe von Erlangen auf einem Waldpfad von sechs Neonazis überrascht, die auf ihn einschlagen. Auf dem Boden liegend und um sein Leben fürchtend greift der kampfsporterfahrene Deutsch-Afrikaner nach dem Stück Holz neben ihm und trifft damit einen der Angreifer am Kopf. Der Kampf wird wenig später von der Polizei beendet. Der verletzte Tibor Sturm kommt ins Krankenhaus und bekommt erst dort mit, wie schwer er den rechtsradikalen Angreifer verletzt hat. Dieser erleidet einen Schädelbruch und eine Kleinhirnquetschung. Tibor Sturm, das Opfer des Angriffs, der an besagtem Abend ausschließlich darauf bedacht war, mit seinem Leben davonzukommen, sitzt nun seit Mitte Juni in einer sechs Quadratmeter großen Zelle der JVA Ingolstadt. Er wurde wegen „überzogener Notwehr“ zu einer siebenmonatigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Während der Verhandlung wartete Tibor Sturm nur auf den Freispruch des Richters, er empfand die Verhandlung als einen Witz und nahm sie überhaupt nicht ernst. Weil sein Anwalt ihm offensichtlich nicht klar gemacht hatte, dass er auch verurteilt werden könnte, bezeichnet Sturm diesen als "unfähigen Rechtsbeistand". Der Anwalt hatte dem Urteil nichts entgegenzusetzen. Von einer Berufung riet er Sturm ab, weil er sonst nur eine noch härtere Strafe bekommen würde. Die Verhandlung für die sechs rechtradikalen Angreifer steht bislang noch aus.
Der in Nürnberg geborene Tibor Sturm rappt, seitdem er 17 ist. Unter dem Künstlernamen Quietstorm hat er seit 2000 einen Plattenvertrag. Tibor Sturm ist Musiker - und sieht darin auch eine gesellschaftliche Verantwortung und Aufgabe. Er ist Mitglied der „Brother’s Keepers“, einem Verein, dem in erster Linie afro-deutsche Rapper und HipHopper angehören, die gemeinsam mit Musik gegen Rassismus vorgehen wollen. Tibor Sturm geht seit Jahren in Schulen, spricht mit Jugendlichen über Ausländerfeindlichkeit und gibt vor allem denjenigen von ihnen, die auf die schiefe Bahn geraten sind, sogenannte „HipHop for Life“-Workshops. Sturm grenzt sich auch bewusst und öffentlich von der Berliner Aggro-Szene mit ihrer gewaltverherrlichenden und sexistischen Haltung ab. Im Dezember 2005 ist er auf der Abschiedsparty eines guten Freundes eingeladen, der abgeschoben werden soll. Als er früher von der Party nach Hause geht, kommt es zu dem Vorfall, wegen dem er absurder Weise jetzt im Gefängnis sitzt. Der Filmemacher Otu Tetteh verbrachte mit Tibor Sturm die letzten Tage vor dessen Haftantritt. Aus einem zweistündigen Interview lässt Tetteh den eindrucksvollen und gleichzeitig erschütternden Film „Lebe deinen Albtraum“ entstehen, in dem sich Tibor Sturm an das Geschehene erinnert. Der Titel des Films ist an die Pro7-Reihe „Lebe deinen Traum“ angelehnt. Tibor Sturm war dort in einer Folge im August 2007 aufgetreten, was ihm damals einen deutlich höheren Bekanntheitsgrad verschaffte. Aus dem Traum des Rappers wurde ein Albtraum. Doch im Gefängnis scheint Tibors Wille, weiterhin gegen Rechtsextremismus vorzugehen, nur weiter zu wachsen: „Nach meiner Freilassung werde ich verstärkt mit Jugendlichen arbeiten, besonders im Raum Erlangen, wo es meines Erachtens ein offensichtliches Problem mit Rechtextremismus gibt. Ich werde außerdem weiter Musik machen, denn das ist mein Ventil. Ich möchte, dass der Film Menschen zum Nachdenken bringt und dazu anregt, ähnliche unfassbare Geschichten im Dunst der rechten Szene öffentlich zu machen“, sagt er auf der Homepage des Films. „Ich habe Tibor als humorvollen und positiven Menschen kennengelernt. Ich habe mich aber dazu entschlossen, in dem kurzen Dokumentarfilm eine düstere Stimmung zu erzeugen, die mein Herz umschleicht, sobald ich an diesen Fall denke. Der Film sollte somit zur Diskussion beitragen und weniger als Portrait verstanden werden. Wichtig ist mir persönlich auch die Warnung, die im Subtext an die Nazis geht: Auch ihr könnt die Opfer sein“, sagt der Regisseur Otu Tetteh über den Film. Wer sich den zwölfminütigen Film in voller Länge anschauen will, kann das auf alptraum.be tun.


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Der31teJuli
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Mag ich Mag ich nicht

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12.09.2008 - 20:30 Uhr
Der31teJuli

...schön blauäugig.

fraeuleiningeborg
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Mag ich Mag ich nicht

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12.09.2008 - 20:34 Uhr
fraeuleiningeborg

Wenn das so stimmt, bestärkt es mich mal wieder in meiner Meinung, dass Bayern kein Rechtsstaat ist.

EloiseMigraine
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12.09.2008 - 20:49 Uhr
EloiseMigraine

ich fürchte, das ist nicht nur in bayern so.
ich durfte mal am eigenen leib erfahren, das die täter unter fadenscheinigen ausreden als opfer dastehen.

fraeuleiningeborg
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12.09.2008 - 20:55 Uhr
fraeuleiningeborg

Fadenscheinige Ausreden sind was anderes, weil dann hinterher niemand, der nicht dabei war, mehr sagen kann, was wirklich passiert ist.
In diesem Fall hier steht das aber wohl einigermaßen fest, und ich verstehe nicht, wie man auf die abenteuerliche Idee kommen kann, dass das keine berechtigte Notwehr war.

EloiseMigraine
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12.09.2008 - 20:57 Uhr
EloiseMigraine

in meinem fall waren 2 zeugen dabei, die nie befragt wurden.

kleinemakrele
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12.09.2008 - 21:01 Uhr
kleinemakrele

schlimm

fraeuleiningeborg
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12.09.2008 - 21:02 Uhr
fraeuleiningeborg

@eloise: Das hättest du aber beantragen können.

darkgenius
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12.09.2008 - 21:27 Uhr
darkgenius

hart....

afrirali
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12.09.2008 - 22:12 Uhr
afrirali

inge: was richter an zeugen zulassen ist immer nochmals eine frage.

zu dem fall: schade, dass das nicht früher in der öffentlichkeit war, schade, dass er einen scheinbar nicht sehr guten anwalt hatte, und, ganz ehrlich, hoffentlich gings dem nazi danach richtig schlecht.

fraeuleiningeborg
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12.09.2008 - 22:18 Uhr
fraeuleiningeborg

@afri: War auch Quatsch, was ich gesagt habe, natürlich hätte im Regelfall die Staatsanwaltschaft das beantragen müssen. Aber zwei unmittelbare Tatzeugen nicht zu befragen, geht gar nicht (rechtlich).

afrirali
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12.09.2008 - 22:24 Uhr
afrirali

inge: wir (oder zumindest ich) kenne ja auch keine details... aber kann nicht, wenn das opfer als nebenklägerin in diesem falle wohl, vertreten ist, auch sie zeugen befragen lassen? oder wenn das opfer zum täter gemacht wird ihren anwalt bitten, zeugen zu befragen?

fraeuleiningeborg
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12.09.2008 - 22:26 Uhr
fraeuleiningeborg

Nebenkläger und Angeklagte ja, aber das erstere ist nicht der Regelfall und von dem letzteren bin ich jetzt mal nicht ausgegangen.

glotzkind
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13.09.2008 - 02:54 Uhr
glotzkind

Da sieht man mal wieder wie sehr sich die Gesetze in diesem Land jedweder moralischen, ethischen oder gar logischen Grundlage entziehen.

norrra
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13.09.2008 - 09:48 Uhr
norrra

das geht mir so gar nicht in den kopf wie es bei einem Kampf EINER GEGEN SECHS zu „überzogener Notwehr“ kommen kann.
schlechter scherz.

Crushed_on_You
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13.09.2008 - 14:07 Uhr
Crushed_on_You

glotzkind sagte:
Da sieht man mal wieder wie sehr sich die Gesetze in diesem Land jedweder moralischen, ethischen oder gar logischen Grundlage entziehen.

Das hat wohl weniger mit den Gesetzen als mit deren Anwendung zu tun.

vigezzo
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13.09.2008 - 14:44 Uhr
vigezzo

Im Film sagt er aber, dass der Vorfall in der Nähe vom Reichsparteitagsgelände (in Nürnberg!) war, und nicht bei Erlangen. Oder versteh ich da was falsch??

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13.09.2008 - 14:48 Uhr
vigezzo

ich habs mir jetzt im Film dreimal angehört. Der sagt ganz klar dass es in Nürnberg war. Das muss dann doch ein Fehler im Artikel sein mit Erlangen. Will er sich dann auch gegen Rechte in Nürnberg engagieren statt in Erlangen? Hat der Autor das einfach verwechselt?

alcofribas
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13.09.2008 - 18:22 Uhr
alcofribas

das tragische an dem fall ist, dass mich sowas gar nicht mehr überrascht. also folgern wir daraus, dass im falle eines naziangriffs, wenn man für die notwehr sowieso verknackt wird, sicherstellt, dass man nicht erst im krankenhaus weiß, ob man den anderen richtig getroffen hat.

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13.09.2008 - 18:25 Uhr
alcofribas

fraeuleiningeborg sagte:
Wenn das so stimmt, bestärkt es mich mal wieder in meiner Meinung, dass Bayern kein Rechtsstaat ist.


eine etwas nachlässige justiz ist in dem punkt nicht auf bayern beschränkt, da muss ich den süden verteidigen:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Rechts...

http://www.spiegel.de/politik/deutschlan...

Guenther_Maria_Juana
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13.09.2008 - 20:46 Uhr
Guenther_Maria_Juana

alcofribas sagte:
das tragische an dem fall ist, dass mich sowas gar nicht mehr überrascht. also folgern wir daraus, dass im falle eines naziangriffs, wenn man für die notwehr sowieso verknackt wird, sicherstellt, dass man nicht erst im krankenhaus weiß, ob man den anderen richtig getroffen hat.
Im Prinzip ist wohl die einzige Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass er nichts mehr sagen kann.

Was mir gar nicht in den Kopf will: Wenn der Bursche Berufsmusiker ist, kennt der doch jede Menge Leute, die in der Öffentlichkeit stehen und den Fall längst hätten bekannt machen können.

Und wie kann es sein, dass erst IHM der Prozess gemacht wird??? Im Prozess gegen die Angreifer kommen doch sicher spannende Details ans Licht, die diesen Prozess hier beeinflusst hätten ...

marunga
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14.09.2008 - 09:53 Uhr
marunga

Selber in einem ähnlichen Fall gewesen: Mit einer Bekannten (ihres Zeichen halb Türkin) von drei Skins angegriffen worden. Da wir beide lange Kampfsport gemacht haben, wehrten wir uns halt...Dabei ist einer der Glatzen die Treppe runter gefallen und hat sich die Schulter luxiert. (wohlgemerkt ist er da runter weil ein anderer auf ihn gestürzt ist, nicht weil wir ihn gestoßen hätten)

Resultat: Anzeige wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung.
Wenn meine Bekannte nicht zufälligerweise Polizistin gewesen wäre und sich auf ihre "spontane Indienststellung" berufen hätte können, ich denke uns (und natürlich v.a. mir...denn das auch Frauen Kampfsport können glaubte mir der ermittelnde Kommisar ja schon mal prinzipiell nicht) wäre es ähnlich ergangen....

Und nein, dass war nicht in Bayern, dass war in NRW...

alcofribas
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14.09.2008 - 12:47 Uhr
alcofribas

marunga sagte:
Resultat: Anzeige wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung.


das ist ja noch unglaublicher. vor diesem hintergrund wirken aufrufe zu mehr zivilcourage mehr als lächerlich. in zukunft also einfach raushalten, wenn der mob los legt, oder was?

kallisto
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14.09.2008 - 13:12 Uhr
kallisto

Das ist ja unfassbar!
Übertriebene Notwehr? Hätte er sich abmurksen lassen sollen, oder was?

garamond
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14.09.2008 - 13:24 Uhr
garamond

klar, ungeheuerlich daß er als opfer jetzt bestraft wird. ich versuche gerade zu verstehen was dazu geführt hat.

er sagt selbst daß der kampf so 10 minuten gedauert hat. ganz schön lang oder? ist das noch notwehr oder schon freiwilliger kampf? er hätte doch irgendwann weglaufen können.

er sagt daß er die verhandlung nicht ernst genommen hat. ich frage mich wie er sich vor gericht benommen hat. er selbst deutet ja an daß er sich ein wenig unangemessen verhalten hat.

vielleicht hat das zu diesem urteil beigetragen? nochmal ich finde das urteil ein witz und gegen nazischläger muss man sich verteidigen können ohne dafür ins gefägnis zu kommen.

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14.09.2008 - 13:25 Uhr
garamond

marunga sagte:
Selber in einem ähnlichen Fall gewesen: Mit einer Bekannten (ihres Zeichen halb Türkin) von drei Skins angegriffen worden. Da wir beide lange Kampfsport gemacht haben, wehrten wir uns halt...Dabei ist einer der Glatzen die Treppe runter gefallen und hat sich die Schulter luxiert. (wohlgemerkt ist er da runter weil ein anderer auf ihn gestürzt ist, nicht weil wir ihn gestoßen hätten)

Resultat: Anzeige wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung.
Wenn meine Bekannte nicht zufälligerweise Polizistin gewesen wäre und sich auf ihre "spontane Indienststellung" berufen hätte können, ich denke uns (und natürlich v.a. mir...denn das auch Frauen Kampfsport können glaubte mir der ermittelnde Kommisar ja schon mal prinzipiell nicht) wäre es ähnlich ergangen....

Und nein, dass war nicht in Bayern, dass war in NRW...


oh gott, schlimm. gerade erst gelesen. hilfe!

kachel
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14.09.2008 - 13:28 Uhr
kachel

garamond: Er sagt, dass es vielleicht auch nur zwei Minuten waren. Wegrennen - klar, dann muss er aber schneller sein als alle sechs anderen...

garamond
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14.09.2008 - 13:58 Uhr
garamond

kachel sagte:
garamond: Er sagt, dass es vielleicht auch nur zwei Minuten waren. Wegrennen - klar, dann muss er aber schneller sein als alle sechs anderen...


erzähl das dem richter!

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Mag ich Mag ich nicht

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14.09.2008 - 13:58 Uhr
garamond

kachel sagte:
garamond: Er sagt, dass es vielleicht auch nur zwei Minuten waren. Wegrennen - klar, dann muss er aber schneller sein als alle sechs anderen...


erzähl das dem richter!

afrirali
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14.09.2008 - 14:13 Uhr
afrirali

http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/de...

hier findet man die story mit ein bisschen mehr detail. dem nazi ging es *wirklich* schlecht, und tibor hat sich wohl wirklich unklug vor gericht verhalten.

das rechtfertigt das urteil (nach allem, was ich nun darüber weiß) nicht mehr, aber zur kenntnisse sollte man diese details dennoch nehmen.

LazyMosquito
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14.09.2008 - 14:14 Uhr
LazyMosquito

hipp-hopp et rap = shit total

alcofribas
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14.09.2008 - 14:19 Uhr
alcofribas

afrirali sagte:
. dem nazi ging es *wirklich* schlecht


ja, ich heule gleich.

afrirali
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14.09.2008 - 14:27 Uhr
afrirali

alco, nur damit wir uns nicht falsch verstehen.

afrirali sagte:

zu dem fall: schade, dass das nicht früher in der öffentlichkeit war, schade, dass er einen scheinbar nicht sehr guten anwalt hatte, und, ganz ehrlich, hoffentlich gings dem nazi danach richtig schlecht.

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14.09.2008 - 14:28 Uhr
afrirali

ich finde ja nur, herr lallinger hätte diese details erwähnen können.

alcofribas
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14.09.2008 - 14:29 Uhr
alcofribas

ne afri, ich wollte dir da nicht widersprechen oder dich korrigieren.

ein_oxymoron
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14.09.2008 - 15:07 Uhr
ein_oxymoron

"notwehrexzess" - wieder was gelernt.
es darf ernsthaft einen straftatbestand des "notwehrexzess" geben, wenn 6 (sechs!!) ganz offensichtliche schlaegertypen auf einen losgehen? mein armes elternland.

Sargobert
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14.09.2008 - 15:11 Uhr
Sargobert

recht radikale oder rechtsradikale?

namensindnurschallundrauch
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14.09.2008 - 15:51 Uhr
namensindnurschallund…

Eigentlich müssten wir eine Jugendbewegung organisieren...

keos
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14.09.2008 - 18:39 Uhr
keos

um himmels willen.
ich glaube, in seiner situation hätte ich diese verhandlung auch eher nicht ernst genommen, hätte mich niemand darauf aufmerksam gemacht... wer denkt denn schon, dass man wegen überzogener notwehr drankommen kann wenn einen sechs leute angreifen?! meine güte. und das mit dem kampfsport ist natürlich in diesem fall blöd, auch wenn es ihn vor schlimmeren verletzungen bewahrt hat. hätte er sich nicht gewehrt oder nur als "normalo" ohne kampfsportausbildung, hätte ihm auch niemand was vorwerfen können...
verkehrte welt. katastrophe.

Brainiac
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14.09.2008 - 20:37 Uhr
Brainiac

puh... in anderen staaten würde man da sofort sagen: ja, so sind die da. schlimm, oder?
aber in bayern... da kann man mal sehn.

Alcibiades
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15.09.2008 - 02:43 Uhr
Alcibiades

Ich kann zwar die Entrüstung der juristischen Laien nachvollziehen möchte aber dennoch an dieser Stelle einmal klarstellen das sich das Urteil in seiner Intensität innerhalb unserer Rechtsordnung bewegt.
§32 StGB

1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden.

Wer sich gegen einen Angriff zur Wehr setzt, handelt nicht rechtswidrig. Ein Angriff ist die unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch menschliches Verhalten.

Notwehrfähig ist somit jedes Rechtsgut. z.B. Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum, Besitz, Intimsphäre, Hausrecht.

Voraussetzungen hierfür sind jedoch folgende Maßregeln:

Der Angriff muß

- gegenwärtig, d.h. er muß gerade stattfinden oder unmittelbar bevorstehen

und

- rechtswidrig , d.h. alle Taten, die vom Gesetz mit Strafe verfolgt werden, wie z.B. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Betrug, Bedrohung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder versuchter Totschlag.

sein

Die Notwehrhandlung besteht in der erforderlichen Verteidigung, die im konkreten Fall objektiv nötig ist, um den Angriff endgültig zu brechen und die dabei den geringsten Schaden anrichtet.

Uns interessiert vor allem Abschnitt 2: “[..] eine Verteidigung [..] die erforderlich ist, um einen [..] Angriff [..] abzuwenden” Was heisst, dass Handlungen, die über andere ausreichende Verteidigungshandlungen hinausgehen, keine Notwehr mehr sind.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt das im vorliegenden Fall auch der rechtfertigende Notstand aus § 34 StGB ausscheidet.

Das es in einer Kampfsituation, zumal als Opfer, teilweise schwer abzuschätzen ist, welche Maßnahmen angemessen sind gibt es den §33 StGB “Überschreitung der Notwehr”:

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Wenn eine Überschreitung der Notwehr jedoch (das hängt Maßgeblich von der Einschätzung des Richters ab) nicht aus den o.g. 3 Gründen geschieht, sondern z.B. aus einer durch Kampfsport antrainierten Kampfroutine, kann die Überschreitung bestraft werden.

Ich denke für die Verurteilung in diesem Fall war also besonders das Verhalten Tibor Storms und seines Rechtsbeistandes vor Gericht maßgeblich.

Allen Kampfsportlern kann ich sowieso nur raten was mir mein Boxtrainer schon seit Beginn der Ausbildung mit 6 Jahren immer eingebläut hat.
"Die beste Waffe eines Kampfsportlers auf der Straße sind seine schnellen Beine."

Glücklicherweise leben wir ja in einem Rechtsstaat was Herrn Storm die Möglichkeit der Ausschöpfung des Rechtswegs offen lässt. Etwas mehr Kooperation im Revisionsverfahren und eventuell eine Entschuldigung bei dem Geschädigten ( als Antifamitglied bin ich mir des Zynismus der Aussage durchaus bewusst ) sollten wunder bewirken. Schon der Fakt das die 7 Monate nicht auf Bewährung ausgesetzt wurden lässt ja darauf schließen das im ersten Verfahren seinerseits gravierende Fehler gemacht wurden.

fraeuleiningeborg
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15.09.2008 - 08:02 Uhr
fraeuleiningeborg

@alcibiades:
1. Wie soll er denn wohl Revision einlegen, wenn er schon zum Strafantritt geladen ist? Da geht nichts mehr.
2. Welche Überschreitung der Notwehr? Gegen sechs Leute, wenn er schon auf dem Boden liegt? Was wäre denn da ausreichend gewesen?

welpherrschaft
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15.09.2008 - 08:37 Uhr
welpherrschaft

marunga sagte:
Selber in einem ähnlichen Fall gewesen: Mit einer Bekannten (ihres Zeichen halb Türkin) von drei Skins angegriffen worden. Da wir beide lange Kampfsport gemacht haben, wehrten wir uns halt...Dabei ist einer der Glatzen die Treppe runter gefallen und hat sich die Schulter luxiert. (wohlgemerkt ist er da runter weil ein anderer auf ihn gestürzt ist, nicht weil wir ihn gestoßen hätten)

Resultat: Anzeige wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung.
Wenn meine Bekannte nicht zufälligerweise Polizistin gewesen wäre und sich auf ihre "spontane Indienststellung" berufen hätte können, ich denke uns (und natürlich v.a. mir...denn das auch Frauen Kampfsport können glaubte mir der ermittelnde Kommisar ja schon mal prinzipiell nicht) wäre es ähnlich ergangen....

Und nein, dass war nicht in Bayern, dass war in NRW...


Das wurde angeklagt oder hat die Polizei nur ermittelt?

Anzeige stellen kann ja jeder, das hätte ja auch der Verletzte machen können und die POlizei ist dann ja verpflichtet zu ermitteln.

ein_oxymoron
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15.09.2008 - 12:39 Uhr
ein_oxymoron

Alcibiades sagte:
viel juristisches bla


wenn ich mir das so durchlese... dann verstehe ich das also richtig, dass ich, wenn ich z.b. in einer verhandlung wegen (evtl. nur versuchter) vergewaltigung kein gebrochener mensch bin und leise stottere und rumheule, sondern selbstbewusst auftrete, "unglaubwuerdig" erscheine und auch noch selbst in schwierigkeiten geraten kann?

welpherrschaft
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15.09.2008 - 12:43 Uhr
welpherrschaft

oxy, nein, das verstehst Du falsch. Abgesehen davon ist er laut von afri verlinkten Artikel ja nicht nur selbstbewusst aufgetreten sondern hat Fragen nicht beantwortet etc.

Was mich schon wundert.

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15.09.2008 - 12:44 Uhr
welpherrschaft

ich möchte seine Verurteileung damit keinesfalls rechtfertigen, aber ich wundere mich schon, dass eine Anklage einfach auf die leichte Schulter genommen wird.

alcofribas
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15.09.2008 - 12:47 Uhr
alcofribas

welpherrschaft sagte:
ich möchte seine Verurteileung damit keinesfalls rechtfertigen, aber ich wundere mich schon, dass eine Anklage einfach auf die leichte Schulter genommen wird.


na ich würde mich auch schwer tun, gebe ich offen zu, wenn ich mich grade so vor sechs schlägern retten kann und dafür erstmal vor gericht komme. und den paragrafen mit überzogener notwehr kann man ja als nicht-jurist nicht kennen.
ok. jetzt schon. also wie schon oben angeführt: im zweifel nochmal richtig zuschlagen :)

welpherrschaft
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15.09.2008 - 12:49 Uhr
welpherrschaft

alco, ja, aber findest Du es dann die angemessene Reaktion, die Verhandlung nicht ernst zu nehmen? Auf Fragen nciht zu antworten? Selbst wenn die Anklage nicht gerechtfertigt ist?

Ich sage doch: ich möchte seine Verurteilung damit nicht rechtfertigen, aber ich finde die Umstände extrem merkwürdig

ein_oxymoron
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15.09.2008 - 12:50 Uhr
ein_oxymoron

welpherrschaft sagte:
oxy, nein, das verstehst Du falsch. Abgesehen davon ist er laut von afri verlinkten Artikel ja nicht nur selbstbewusst aufgetreten sondern hat Fragen nicht beantwortet etc.


na dann bin ich wenigstens etwas beruhigt. habe aber schon so einiges zu dem thema gehoert, was mich sehr desillusioniert hat.

welpherrschaft
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15.09.2008 - 12:53 Uhr
welpherrschaft

Notwehr wird leider vor deutschen Gerichten sehr restriktiv gehandhabt. Anders als in den USA z.B.

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15.09.2008 - 12:53 Uhr
welpherrschaft

oxy, zu welchem Thema jetzt? Notwehr?

alcofribas
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15.09.2008 - 12:54 Uhr
alcofribas

welpherrschaft sagte:
alco, ja, aber findest Du es dann die angemessene Reaktion, die Verhandlung nicht ernst zu nehmen? Auf Fragen nciht zu antworten? Selbst wenn die Anklage nicht gerechtfertigt ist?Ich sage doch: ich möchte seine Verurteilung damit nicht rechtfertigen, aber ich finde die Umstände extrem merkwürdig


ich stelle mir mich in der situation vor. ich wäre wahrscheinlich
a) froh, das ganze erstmal überlebt zu haben
und
b) von genugtuung erfüllt, dem nazi schön eine mitgegeben zu haben, und das durch notwehr gedeckt zu wissen, was dann
c) zu der erwartung führt, für mein verhalten "belobigt" und nicht bestraft zu werden.

entsprechenden respekt vor dem gericht und sonstigen amtspersonen, ein untadeliges verhalten, angemessene kleidung und eine geschliffene ausdrucksweise könntest du bei mir aber voraussetzen ;)

welpherrschaft
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15.09.2008 - 12:58 Uhr
welpherrschaft

Genugtuung, dem nazi eines mitgegeben zu habe - das hört sich jetzt nicht so an, als habest Du rein aus Notwehr gehandelt. Und das von jemanden, der Kampfsport betreibt...

Und dann noch jemand, der die Verhandlung nicht ernstnimm - lacht, keine Fragen beantwortet, sich also durch un durch respektlos verhält

Nur um jetzt mal advocatus diaboli zu spielen

alcofribas
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15.09.2008 - 13:02 Uhr
alcofribas

welpherrschaft sagte:
Genugtuung, dem nazi eines mitgegeben zu habe - das hört sich jetzt nicht so an, als habest Du rein aus Notwehr gehandelt. Und das von jemanden, der Kampfsport betreibt...Und dann noch jemand, der die Verhandlung nicht ernstnimm - lacht, keine Fragen beantwortet, sich also durch un durch respektlos verhältNur um jetzt mal advocatus diaboli zu spielen


ich würde das ja nicht so sagen, klar. im gegensatz zu tibor bin ich ja nicht doof. wahrscheinlich würde ich mich sogar bei dem "opfer" entschuldigen. ernstgemeint und aufrichtig.

aber im grunde bin ich bei dem thema zerrissen.
einerseits sehe ich auf der rationalen ebene ein, dass gleichheit vor dem gesetz für jeden gilt, andererseits sehe ich auf der emotionalen ebene nicht ein, warum die körperliche unversehrtheit eines nazischlägers ein schützenswertes rechtsgut darstellt.

welpherrschaft
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15.09.2008 - 14:27 Uhr
welpherrschaft

alco, weil er ein Mensch ist?

alcofribas
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15.09.2008 - 14:29 Uhr
alcofribas

natürlich. das unterscheidet mich ja von "denen".

welpherrschaft
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15.09.2008 - 14:38 Uhr
welpherrschaft

schon wieder diese "denen" ;)

alcofribas
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15.09.2008 - 14:39 Uhr
alcofribas

ach ich bin heute unerträglich...

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15.09.2008 - 14:40 Uhr
alcofribas

aber ich lerne dazu, da sind gänsefüßchen

Crushed_on_You
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15.09.2008 - 15:14 Uhr
Crushed_on_You

Alcibiades sagte:
Ich kann zwar die Entrüstung der juristischen Laien nachvollziehen möchte aber dennoch an dieser Stelle einmal klarstellen das sich das Urteil in seiner Intensität innerhalb unserer Rechtsordnung bewegt.
§32 StGB

1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden.

Wer sich gegen einen Angriff zur Wehr setzt, handelt nicht rechtswidrig. Ein Angriff ist die unmittelbare Bedrohung rechtlich geschützter Güter durch menschliches Verhalten.

Notwehrfähig ist somit jedes Rechtsgut. z.B. Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Eigentum, Besitz, Intimsphäre, Hausrecht.

Voraussetzungen hierfür sind jedoch folgende Maßregeln:

Der Angriff muß

- gegenwärtig, d.h. er muß gerade stattfinden oder unmittelbar bevorstehen

und

- rechtswidrig , d.h. alle Taten, die vom Gesetz mit Strafe verfolgt werden, wie z.B. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Betrug, Bedrohung, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder versuchter Totschlag.

sein

Die Notwehrhandlung besteht in der erforderlichen Verteidigung, die im konkreten Fall objektiv nötig ist, um den Angriff endgültig zu brechen und die dabei den geringsten Schaden anrichtet.

Uns interessiert vor allem Abschnitt 2: “[..] eine Verteidigung [..] die erforderlich ist, um einen [..] Angriff [..] abzuwenden” Was heisst, dass Handlungen, die über andere ausreichende Verteidigungshandlungen hinausgehen, keine Notwehr mehr sind.

Der Vollständigkeit halber sei erwähnt das im vorliegenden Fall auch der rechtfertigende Notstand aus § 34 StGB ausscheidet.

Das es in einer Kampfsituation, zumal als Opfer, teilweise schwer abzuschätzen ist, welche Maßnahmen angemessen sind gibt es den §33 StGB “Überschreitung der Notwehr”:

Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft.

Wenn eine Überschreitung der Notwehr jedoch (das hängt Maßgeblich von der Einschätzung des Richters ab) nicht aus den o.g. 3 Gründen geschieht, sondern z.B. aus einer durch Kampfsport antrainierten Kampfroutine, kann die Überschreitung bestraft werden.

Ich denke für die Verurteilung in diesem Fall war also besonders das Verhalten Tibor Storms und seines Rechtsbeistandes vor Gericht maßgeblich.

Allen Kampfsportlern kann ich sowieso nur raten was mir mein Boxtrainer schon seit Beginn der Ausbildung mit 6 Jahren immer eingebläut hat.
"Die beste Waffe eines Kampfsportlers auf der Straße sind seine schnellen Beine."

Glücklicherweise leben wir ja in einem Rechtsstaat was Herrn Storm die Möglichkeit der Ausschöpfung des Rechtswegs offen lässt. Etwas mehr Kooperation im Revisionsverfahren und eventuell eine Entschuldigung bei dem Geschädigten ( als Antifamitglied bin ich mir des Zynismus der Aussage durchaus bewusst ) sollten wunder bewirken. Schon der Fakt das die 7 Monate nicht auf Bewährung ausgesetzt wurden lässt ja darauf schließen das im ersten Verfahren seinerseits gravierende Fehler gemacht wurden.


Mir ist völlig schleierhaft wie man unbewaffnet gegen 6 (in Worten: sechs) Angreifer überhaupt in der Lage sein kann, die Notwehr zu "überschreiten". (Außer man ist Chuck Norris oder der unglaubliche Hulk).
Ich hoffe dass sich von diesem Urteil niemand, der in eine ähnliche Situation gerät, beeindrucken lässt.

__xxx__
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15.09.2008 - 15:46 Uhr
__xxx__

Hätte er nur etwas härter zugeschlagen, damit sich der Gefängnisaufenthalt auch wirklich lohnt.

anonym_2000
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Mag ich Mag ich nicht

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04.03.2010 - 20:52 Uhr
anonym_2000

hat eigentlich jemand jemals einen Beweis gesehen das diese Tat wirklich passiert ist????.....alle Aussagen beruhen auf seine Erzählungen ....es gibt nichts in der Presse zu finden...und ne Anzeige deswegen gab es auch nicht...niemals kommt jemand wegen übertriebener Notwehr wenn er nicht vorbestraft ist in Haft.....denkt mal nach!!!...da stimmt was nicht:-)


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