24.06.2008 - 14:20 Uhr

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Hochzeitskolumne: Heute: Der Ehevertrag

Text: theresa-selig - Illustration: katharina-bitzl

Theresa heiratet. Jede Woche ein bisschen mehr. Dinge, mit denen man sich lieber nicht beschäftigen möchte: Die Juristen-Freundin rät zum Ehevertrag. Dabei hat Theresa doch so kurz vor der Hochzeit den Kopf mit ganz anderen Dingen voll.

Meine Freundin Vero ist Juristin. Das heißt, sie kennt sich in einigen Bereichen sehr gut aus, von denen ich nicht mal den Hauch eines blassen Schimmers habe. Vero denkt an Dinge, an die ich noch nie gedacht habe. Sie hat mir dringend zu einem Ehevertrag geraten. Johannes sagte, als ich ihm davon erzählte: „Ach, Quatsch. Vero soll sich mal locker machen.“ Er möchte sich mit dem Thema nicht näher auseinandersetzen. Ich eigentlich auch nicht. Denn, also bitte, ich muss mich zurzeit mit den wirklich wichtigen Fragen beschäftigen: - Welche Duftnote sollen die Seifen auf den Toiletten der Feierörtlichkeit haben? - Welche Farbe kriegt die Marzipanumrandung der Torte? - Rehbraten oder Tafelspitz? - Rosen oder Sommer-Wildblütenmischung? - Walzer tanzen, obwohl keiner von beiden weiß wie das geht? - Reinweißes oder elfenbeinfarbenes Papier? - Wie braun werden bei all der Arbeit?
Vero machte sich aber nicht locker und skizzierte, um die Schwere und die Relevanz des Themas Ehevertrag zu verdeutlichen, ein lebensnahes Bespiel: „Stellen wir uns doch bloß mal vor, deine Eltern schenken dir eine Schloss Neuschwansein-ähnliche Villa am Starnberger See. Und ihr seid vor ein paar Wochen eingezogen in die hübsche Villa, und dann haut Johannes mit der Frau von Oliver Bierhoff ab – die Bierhoffs sind nämlich eure neuen Nachbarn am Starnberger See, und bei einem eurer zahlreichen Barbecues hat es zwischen den beiden gefunkt, weil sie die Art, wie er am Grill steht, so sexy fand. Du bist natürlich stinksauer und menschlich enttäuscht und willst nach der Scheidung schön in deiner schlossähnlichen Villa wohnen bleiben. Und dann – Achtung, Zugewinngemeinschaft!- kommt heraus, dass Johannes die Hälfte vom Schloss Neuschwanstein zusteht, weil es ja euch beiden zum Gemeinsam-drin-Wohnen geschenkt wurde.“ Hm. Das wäre natürlich total bitter, wenn ich mein Schloss nicht für mich alleine haben dürfte, und Johannes sich feist ins Fäustchen lacht, weil er zu einer neuen Frau auch noch ein halbes Neuschwanstein dazukriegt. Da hat Vero schon Recht. Das Doofe ist: Das Beispiel ist einen Tick zu weit weg von meiner aktuellen Lebenswirklichkeit. Ich kann mir im Moment nicht mal vorstellen, irgendwann in weiterer Ferne über so viel Geld zu verfügen, dass eine Abbuchung von monatlich 100 Euro für die private Altersvorsorge nicht jedes Mal schmerzen würde. Geschweige denn, dass ich mal statt in einem brüchigen Altbau, der Küchenregale aus der Wand stürzen lässt, in einem richtigen Haus wohnen werde. Deswegen beschäftige ich mich in den nächsten fünf Wochen lieber weiterhin mit Marzipanbändern und Papierschattierungen. Alles andere hat Zeit, bis ich meine erste Villa geschenkt bekommen habe. Und jetzt muss ich auf den Balkon, braun werden.


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Booknerd
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Mag ich Mag ich nicht

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13.07.2008 - 13:50 Uhr
Booknerd

HA ! das ist nun ja wieder mal Typisch ;-).... die Arme Frau! als ich damals geschieden wurde, weil meine Frau mit dem Nachbarn ( kein Witz ) abhaute, hab ich wegen diverser Rafinessen der Ex-Dame meines Herzens alles verloren was angeschafft wurde. Weil sie (da ja nicht doof) alles "wegen dem Kleinen" behalten musste....
In dem genannten Beispiel vermisse ich, das meistens ( 90% aller statistisch erfassten Fälle ) die FRAU mit einem Neuen Verschwindet. Die nimmt dann natürlich auch die Hälfte mit...
Wir zwei beide, auf dieser Seite des Bildschirms werden einen Ehevertrag abschließen, um mein früheres Leben, das doch etwas "bewegter" war, von ihrem früheren Leben "Beamtentochter" zu trennen. Damit wir auch in Zukunft kraftvoll durchstarten und jeder dennoch eigenes hat... wenn das jetzt auch zynisch klingt.
Herzlichst

Jörg

bwg
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Mag ich Mag ich nicht

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22.07.2008 - 14:02 Uhr
bwg

Es kommt gar nicht darauf an, ob Ehevertrag oder nicht.
Die Regelungen die das BGB trifft sind weitgehend ja schon durchdacht und fair, so dass man sich dem wie ich meine schon auch unterwerfen könnte.
Wichtig, und zwar sehr ist aber, dass man sich überhaupt einmal Gedanken macht, was die Eheschließung in zivilrechtlicher Hinsicht überhaupt bedeutet und welche Folgen sich ergeben können.
Es hilft wenig, rechtliche Fragestellungen als "trocken" zu charakterisieren und sich stattdessen mit "wichtigeren" Fragen zu beschäftigen. Rechtliche Fragen haben nämlich die Angewohneheit in sehr erschreckender Weise, unter Umstände, sehr sehr schnell, sehr "saftig" zu werden.
Aber bitte, wer meint eine Eheschließung sei ausschließlich eine Sache der "Romantik" soll nur machen. Die Rechtsanwaltszunft ist dürfte nicht böse drum sein.

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