Nach dem Bundestags-Beschluss: Was ändert sich für Downloader?
In der Kölner Kanzlei Wilde & Beuger vertritt Otto Grote Menschen, die wegen Urheberrechtsverletzungen von der Musikindustrie verklagt werden. Wir sprachen mit dem Rechtsanwalt über seine Arbeit und über die Frage, wie das Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums, das der Bundestag in der vergangenen Woche beschlossen hat, die Rechtssituation ändert.
Aus der Perspektive desjenigen, der abgemahnt wird, klingt das aber nicht gut. Denn der muss ja womöglich die höheren Kosten tragen. Das kann durchaus sein. Ich würde aber prognostizieren, dass die Musikindustrie erstmal versuchen wird, den Weg über die Staatsanwaltschaften zu gehen. Es gibt aber heute schon einige Staatsanwaltschaften, die das nicht mehr mittragen. Und sobald es einen zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gibt, werden die Staatsanwaltschaften vermutlich auch zunehmend darauf verweisen. Der zweite Teil des Gesetzes deckelt die so genannten Abmahngebühren. Ist das eine Verbesserung für Menschen, die abgemahnt werden? Grundsätzlich ja. Denn in einfach gelagerten Fällen darf die erste Abmahnung keine höhere Kosten erheben als 100 Euro. Was heißt „in einfach gelagerten Fällen“? Das ist genau die entscheidende Frage. Das werden die Gerichte in Zukunft mit Leben füllen müssen. Ein Kriterium könnte die Menge der Lieder sein. Wir beobachten in den vergangenen Wochen, dass bestimmte Kanzleien vermehrt kleine Mengen von Liedern abmahnen. Das sind Urheberrechtsverletzungen, die zum Teil schon über zwei Jahre zurückliegen. Und ich erkläre mir das so, dass diese Kanzleien damit rechnen, dass sie solche geringen Mengen nur noch billig werden abmahnen können, wenn das neue Gesetz in Kraft tritt. Was heißt das? Das heißt, dass sie diese Fälle jetzt für 500 Euro abmahnen und in Zukunft nur noch für 100 Euro abmahnen können. Bringt das Gesetz für Ihre tägliche Arbeit eine Verbesserung oder eine Verschlechterung? Abhängig von der derzeitigen Abmahnsituation dürfte es schon besser werden. Denn im Augenblick werden von einzelnen Kanzleien auch einzelne Dateien abgemahnt. Solche Abmahnungen dürften vermutlich in Zukunft stark zurückgehen. Eine Verschlechterung könnte es bedeuten, wenn die Kanzleien vermehrt auf Leute zurückgreifen, die mehr als fünfzehn oder zwanzig Lieder anbieten. Zum Abschluss noch die Bitte nach einem Ratschlag: Wie vermeidet man es am ehesten, in rechtliche Probleme zu kommen? Es gibt Alternativen zur Benutzung von Tauschbörsen. Man kann durch die Nutzung der analogen Aufnahmenlücke auch an Musik aus dem Internet kommen. Das müssen Sie erklären. Es gibt Programme, mit denen man Internet-Radio aufnehmen kann - und zwar so, dass die Lieder auch schon zurechtgeschnitten werden. Das ist auch keine Urheberrechtsverletzung. Das ist eine ganz legale Variante. Und wer trotz unserer Empfehlung nicht die Finger von Tauschbörsen lassen kann und sich dort in verbotener Weise betätigt, der verringert das Risiko, erwischt zu werden, wenn er keine Uploads freigibt, also keine Lieder zur Verfügung stellt. Wie ermittelt die Musikindustrie Urheberrechtsverletzungen? Welche Rechte habe ich als Nutzer? Antworten auf die Fragen gibt es im Themenschwerpunkt Urheberrecht auf jetzt.de- Der Panda in mir 25.05.2012
- „Es muss eine klare Zuordnung geben“ 25.05.2012
- "Ich würde ihr keinen Rassismus bescheinigen" 24.05.2012
- "Seit Aristoteles wird geklagt, die Jugend sei nicht leistungsfähig" 22.05.2012
- „Ein bisschen geil“ 20.05.2012
Mehr Texte von jetzt.de liest Du jeden Montag in der Süddeutschen Zeitung - außerdem dienstags im Lokalteil der SZ. Du kannst die SZ zwei Wochen kostenlos testen - du musst nicht einmal kündigen!






