Staatsanwaltschaft Wuppertal nimmt Stellung zum Thema IP-Adressen
In der vergangenen Woche sorgte eine Meldung aus Wuppertal für Aufregung. Die dortige Staatsanwaltschaft kündigte an, künftig die Aufnahme von Ermittlungen abzulehnen, wenn die Musik- oder Pornoindustrie diese wegen illigaler Datenübertragung beantragte. Diese Verfahren wendet beispielsweise die Musikindustrie an, um gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Im Text Unterwegs mit den digitalen Fahrkartenkontrolleuren wird das Verfahren ausführlich beschrieben.
Sollte sich die Staatsanwaltschaft Wuppertal mit ihrer Ansicht durchsetzen, könnte das das Ende der Anzeigenflut gegen Tauschbörsennutzer bedeuten. jetzt.de hat in Wuppertal nachgefragt, warum man sich dort so entschieden hat. Hier die Stellungnahme von Staatsanwalt Wolf Baumert, der auch Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Wuppertal ist: "Seit geraumer Zeit gehen bei den Staatsanwaltschaften massenweise Strafanzeigen der Musik- und Pornoindustrie wegen illegaler Datenübertragungen ein, die vor allem in sog. Tauschbörsen stattfinden. Die Anzeigenerstatter übermitteln die IP-Adressen der mutmaßlich genutzten Rechner und begehren die Ermittlung der Anschlussinhaber. Werden Ermittlungen aufgenommen und die IP-Adressen bei den Providern nachgefragt, so entstehen hierfür Bearbeitungsgebühren in Höhe von mindestens circa 20 Euro bis 50 Euro pro überprüfter IP-Adresse, die durch die Justiz bezahlt werden müssen. Die weiteren Ermittlungen führen dann in der Regel nie zu einer Anklage, weil jedenfalls die Schuld gering wäre, wenn die Personalien der Person, die den Rechner bei der konkreten Datenübertragung genutzt hat, angesichts der Vielzahl der legalen und illegalen Zugriffsmöglichkeiten (Familienangehörige, Nutzen des Gerätes durch Hacker pp.) überhaupt zu ermitteln ist. Die Verfahren sind deshalb regelmäßig einzustellen. Die Musik- bzw. Pornoindustrie ist selbst auch durchweg an einer strafrechtlichen Verfolgung nicht interessiert. Sie macht vielmehr gegen die Inhaber der IP-Adressen Schadensersatzansprüche geltend oder erteilt den Inhabern der IP-Adressen in der Regel Abmahnungen, wobei sie hierbei regelmäßig Beträge von 200,- bis 300,-€ verlangt.
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31.03.2008 - 14:52 Uhr
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Wenn ja, würde ich gleich eine Klage wegen dem Virus dass sich "Kopierschutz" nennt einreichen. Wenn ein lagaler Käufer seine CD/DVD nicht abspielen kann wegen dem drakonischen und grottenschlecht umgesetzten Kopierschutz, ist es Zeit sich ein paar Gedanken zu machen.