07.02.2008 - 19:00 Uhr

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Ausgezogen bis aufs letzte Hemd

Vor gut drei Jahren, am ersten Januar 2005, wurde in den meisten Bundesländern eine neue Professorenbesoldung eingeführt. In drei Ländern bestand sie schon seit 2002, das letzte Land zog Mitte 2005 nach. Die neue Besoldungsordnung trug den Namen "W" und löste die Besoldungsordnung C ab. Statt auf C3-Professuren wird seitdem nur noch auf W2-Professuren berufen; statt auf C4-Professuren nur noch auf W3-Professuren. Das W1-Amt, die Juniorprofessur, wurde neu geschaffen.

Diesen Text aus der Süddeutschen Zeitung kannst du hier leider nicht mehr lesen, er ist aber noch im Archiv der Süddeutschen Zeitung zu finden.


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soeren_preibusch
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Mag ich Mag ich nicht

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08.02.2008 - 16:19 Uhr
soeren_preibusch

Im Gegensatz zu hochschulpolitischen Entwicklungen wie der Exzellenzinitiative oder der Einführung des Bachelorstudiums ist über die neue Professorenbesoldung in der Öffentlichkeit so gut wie nichts bekannt. Man muss sich nur unter Bekannten mit Universitätsabschluss umhören: Wer nicht gerade eine wissenschaftliche Karriere verfolgt, hat meistens nicht einmal davon gehört.

Die grundlegende Neuregelung durch die Professorenbesoldungsreform ist schnell beschrieben: Es gibt keinen altersabhängigen Gehaltsanstieg mehr. Stattdessen setzt sich in der W-Besoldung ein Professorengehalt aus zwei Komponenten zusammen: einem konstanten Grundgehalt und leistungsabhängigen Zulagen. Das Grundgehalt des W-Professors ist vom Bund vorgegeben und liegt deutlich unter vergleichbaren C-Gehältern. Ob leistungsabhängige Zulagen gezahlt werden, in welcher Höhe, und ob sie einmalig, befristet oder unbefristet gewährt werden - das alles liegt in der Hand der Hochschulen. In der Regel stocken nur unbefristete Zulagen die Pension eines Professors auf. Das Grundgehalt für einen W2-Professor beträgt 3890 Euro im Monat, für einen W3-Professor 4723 Euro. (Für das seltenere W1-Amt des Juniorprofessors sind es 3405 Euro; hier sind im engeren Sinne nicht einmal Leistungszulagen möglich.) Dies sind West-Gehälter. Wer in den neuen Bundesländern erstmals auf eine W-Professur gelangt, bekommt jeweils noch ein paar hundert Euro weniger.

Drei Kategorien von Leistungszulagen sieht das Bundesbesoldungsgesetz für Professoren vor: erstens die Berufungs- und Bleibezulagen; zweitens die Zulagen für "besondere Leistungen"; drittens die Funktionszulagen. Beim dritten Typ handelt es sich um befristetete Zulagen für administrative Funktionen wie die eines Dekans oder Studiendekans. Mit wissenschaftlichen Leistungen haben nur die ersten beiden Zulagentypen zu tun, und die eigentliche finanzielle Musik spielt dabei in der ersten Kategorie: Ein Professor kann mit dem Rektorat einer neuen Universität eine Zulage dafür aushandeln, dass er ihren Ruf überhaupt annimmt (die Berufungszulage); umgekehrt kann er bei seiner Heimuniversität eine Zulage dafür aushandeln, dass er trotz auswärtiger Angebote nicht weggeht (die Bleibezulage). Die Zulagen für besondere Leistungen in der Forschung, Lehre oder Nachwuchsförderung sind eine andere Angelegenheit; vielerorts werden in dieser Kategorie nur symbolische Beträge ausgeschüttet. Zum einen ist es in der Praxis schwierig, zu entscheiden, was als besondere Leistung zu gelten hat und was nicht. Vor allem aber hat ein Professor nur dann ein Druckmittel für Gehaltsverhandlungen in der Hand, wenn er auf gut dotierte anderweitige Angebote verweisen kann.

Es ist nahezu unmöglich, genaue Zahlen darüber zu erhalten, wieviel Prozent der W-Professoren in Deutschland derzeit nackte Grundgehälter beziehen und vor allem wie dieser Anteil von Fächergruppe zu Fächergruppe aussieht. Klar ist aber, dass nackte Grundgehälter keine Randerscheinung sind. Alleine schon deshalb, weil erstmals auf eine Professur berufene Wissenschaftler im Normalfall keine Chance auf eine Berufungszulage haben.

Gescheiterte Existenz mit 40

Was Bleibezulagen betrifft, sind - abgesehen von ausgewiesenen Spitzenforschern - Angehörige derjeniger Fächer im Vorteil, die auf hoch dotierte Angebote von außerhalb des akademischen Sektors verweisen können: vor allem Ingenieurwissenschaftler und anwendungsnahe Naturwissenschaftler, nicht selten Wirtschaftswissenschaftler oder Juristen. Soll das Institut für Informatik an einer Universität nicht zu einem Sammelbecken derer werden, die es in der freien Wirtschaft nicht geschafft haben, dann muss sich die Universität das etwas kosten lassen.

Im Nachteil ist, jedenfalls was die Mehrheit der Professorenschaft betrifft, vor allem die breite Fächergruppe der Geisteswissenschaften. Und derzeit gilt dabei sogar noch, dass ein einziges international konkurrenzfähiges Gehalt für einen Spitzenwissenschaftler oder ein einziges außeruniversitär konkurrenzfähiges Gehalt für einen Ingenieurwissenschaftler nur dadurch gegenfinanziert werden kann, dass einer Handvoll W-Professoren dafür das Grundgehalt nicht aufgestockt wird.

Nun ist aber vor allem das Grundgehalt der W2-Professur abwegig niedrig. Man muss sich das einmal vorstellen: Ein W2-Professor mit unaufgestocktem Grundgehalt verdient dasselbe wie ein Realschullehrer mit Mitte, Ende 40 (Besoldungsgruppe A13, Dienstaltersstufe 11). Ein Oberstudienrat gar - ein Gymnasiallehrer, der nach einigen Jahren als Studienrat routinemäßig befördert worden ist - verdient mit Anfang 40 bereits mehr als das W2-Standardgehalt.

Und hier ist erst recht zu betonen: Es geht bei W2 um keine Randerscheinung innerhalb der Professorenschaft, im Gegenteil. W2-Professoren bilden selbst bei Mitberücksichtigung der Juniorprofessoren eine absolute Mehrheit unter der W-besoldeten Professorenschaft. Nach dem letzten Stand stehen insgesamt 1845 W3-Professoren in Deutschland 3002 W2-Professoren gegenüber.

Derzeit ist ein Wissenschaftler in Deutschland bei der Erstberufung noch durchschnittlich gut 40 Jahre alt. Bis dahin hat solch ein Wissenschaftler 20 Jahre der Qualifikation und der wissenschaftlichen Weiterentwicklung auf befristeten Stellen hinter sich gebracht. Nimmt man einmal gerade den durchschnittlichen Fall eines Geisteswissenschaftlers in dieser Situation, dann haben wir es mit einem Menschen zu tun, der bislang mit keiner lebensplanerischen Gewissheit außer derjenigen leben konnte, dass etliche seiner Weggenossen am Ende ohne Professur dastehen werden und mit Ende 40 als mehr oder weniger gescheiterte Existenzen stranden.

Dieser Wissenschaftler also hat es schließlich geschafft, aus einer riesengroßen Alterskohorte interessierter und forschungswilliger junger Studenten am Ende als einer der wenigen übrigzubleiben, die eine Professur für sein Fach in Deutschland erlangt haben. Und nachdem er das endlich erreicht hat und mit der Professur seine erste unbefristete Stelle im Leben antritt, darf er feststellen, dass mancher Altersgenosse, der mittelmäßig aber unfallfrei ein Lehramtsstudium mit Referendariat über die Bühne gebracht hat, als Schullehrer bereits mehr verdient als er auf seiner Professur. Ganz zu schweigen davon, dass der Schullehrer seit gut einem Jahrzehnt bereits mehr für seine Altersvorsorge tun konnte.

Wolfgang Frühwald, emeritierter Germanist und nebst anderem ehemaliger DFG-Präsident, bemerkte vergangenen Dezember in der Deutschen Universitätszeitung, er könne "noch immer nicht verstehen, warum es bislang gegen die W-Besoldung noch keine Verfassungsklage gegeben hat". Bemerkenswert daran ist nicht das Kopfschütteln über die Unangemessenheit gerade des W2-Grundgehalts - denn dass dies als skandalös zu bewerten ist, ist gängige Auffassung unter Professoren und Wissenschaftsorganisatoren. Etwas kurios daran ist vielmehr die Tatsache, dass diese Bemerkung unkommentiert übernommen wurde, obgleich solch eine Verfassungsklage längst anhängig ist. Möglicherweise ist diese Klage seit derart langer Zeit anhängig, dass sie selbst unter Fachleuten teilweise schon wieder in Vergessenheit geraten ist. Im Dezember 2005 reichte der Bayerische Landesverband des Deutschen Hochschulverbandes - die Berufsvertretung der Wissenschaftler - zusammen mit zwei Hochschullehrern beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eine Klage gegen die niedrigen Grundgehälter der W-Besoldung ein. Dort ist immer noch kein Gerichtstermin in dieser Sache festgesetzt worden.

diedrossel
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Mag ich Mag ich nicht

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10.02.2008 - 07:06 Uhr
diedrossel

deutschland, das land der dichter und denker. hahahahahahahaha

EME
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Mag ich Mag ich nicht

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19.10.2008 - 23:13 Uhr
EME

W2 wird dazu führen, dass industrieerfahrene Ingenieure und Naturwissenschaftler nicht mehr für eine FH-Professur zu gewinnen sind. Viele Berufungsverfahren werden eingestellt, weil für die ausgeschriebene Professur mit W2-Dotierung keine passende Bewerbung eingeht.
Deutschland vernachlässigt bereits seit vielen Jahren sträflich jede Investition in Bildung.
Die Folgen zeichnen sich bereits jetzt sichtbar ab und werden sich in den nächsten Jahren verstärken.
Da hilft nur eines: Auswandern!!


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