06.11.2007 - 10:09 Uhr

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Zeigt her eure Fressen

Text: roland-schulz

Ob Mark Zuckerberg das gewollt hat? Der Gründer von "Facebook", der 2.0-Version des Steckbriefs aus dem Wilden Westen, hat das Gesicht wieder in die - räusper, räusper - Mitte der Gesellschaft gerückt. Und schon tritt allewelt und zuvorderst die Prominenz an, ihre Gesichter ins Blitzlicht der Fotografen zu halten - jüngstes Beispiel: Tutenchamun, der Dieter Bohlen der 18. Dynastie:
Tutenchamun auf seinem Facebook-Profil Bild: dpa Die Gier nach Gesichtern greift um sich: Inzwischen kann sich jedermann Bilder von öffentlichen Überwachungskameras auf seinen Screensaver legen lassen oder, für die Landsleute aus dem Saarland, auch einfach auf gesichterparty.de gehen, eine Website, die so aussieht, wie ihr Name klingt. Paranoide Verschwörungstheoretiker dagegen verfälschen ihr Facebook-Gesicht mit dem hauseigenen Phantombildapparat, wie der Autor dieses Bonsai-Textes:
Unbekannter Verdächtiger Bild: oh Bleibt die Frage: Sollen Gesichter eine noch größere Rolle spielen?


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lea2
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Mag ich Mag ich nicht

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06.11.2007 - 18:21 Uhr
lea2

das is gemacht für wenn frauen von ihren männern verkloppt werden usw. stalking gehört da auch dazu. aber wo es zu finden is kann ich dir nicht sagen, wahrscheinlich bgb

eisengrau
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Mag ich Mag ich nicht

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06.11.2007 - 18:25 Uhr
eisengrau

Ach so? Ich dachte immer, das wären alles einzelne StGB- Paragraphen, ohne Zusammenhang.

Guenther_Maria_Juana
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Mag ich Mag ich nicht

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06.11.2007 - 19:31 Uhr
Guenther_Maria_Juana

Gewaltschutzgesetz? - Ist Gewalt denn gefährdet, dass sie geschützt werden muss? Analog zum Tierschutzgesetz? :->

belowlee
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Mag ich Mag ich nicht

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06.11.2007 - 20:17 Uhr
belowlee

§ 238 ff StGB, heißt hier Nachstellung; einfache Nachstellung wird aber nur auf Antrag hin verfolgt (wie Hausfriedensbruch z.B.), nicht ex officio, ist also kein Offizialdelikt.

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