02.09.2007 - 19:02 Uhr

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Unterwegs mit den digitalen Fahrkartenkontrolleuren

Text: dirk-vongehlen

Zu Besuch in Hamburg, wo die Musikindustrie eigenmächtig gegen Tauschbörsen-Nutzer vorgehen lässt - vielleicht nicht mehr lange

Eine Flasche Cola und ein Glas Milchkaffee – mehr Privates ist in dem schmucklosen Büro nicht zu finden. In der Mitte des kahlen Raumes sind mehrere schlichte Schreibtische zusammengeschoben worden, darauf stehen sechs Monitore. An einen Arbeitsplatz hat Gilles die Getränke neben den Bildschirm gestellt. Gemeinsam mit ihren fünf Kollegen – alle Mitte 20 – wird die blonde Frau in den nächsten Stunden hier in Online-Tauschbörsen nach Musik suchen und die Songs anschließend herunterladen. „Wir arbeiten in Schichten von vier oder acht Stunden, von morgens um sieben bis spät in die Nacht“, erklärt Frank Lüngen, während er hinter ihr stehen bleibt und beobachtet, wie sie den Song „Ohne Dich“ der Band Silbermond aus der Tauschbörse Bearshare lädt. Fahnder und Kopierer Gilles und ihre Kollegen surfen hier nicht zum Spaß. Der stämmige Frank Lüngen bezahlt sie dafür; wieviel will er allerdings nicht verraten. Er ist bei der proMedia zuständig für die so genannten Online-Ermittler, die im Auftrag der Musikindustrie tun sollen, was die staatlichen Ermittlungsbehörden vermeintlich nicht ausreichend erledigen: Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen aufspüren. Dazu laden die bezahlten Downloader Lieder aus dem Netz, an denen die Labels, die die proMedia beauftragen, ihnen die Rechte übertragen haben – um so Verstöße gegen das Urheberrecht zu dokumentieren.
Im Visier der Ermittler: Screenshot der Tauschbörse Bearshare Im Flur des Hamburger Büros hängen auf mehreren roten Pappen Fotos der rund 100 zumeist nebenberuflichen Mitarbeiter der proMedia, darauf sind gewöhnliche Menschen zu sehen, die Baseball-Caps tragen oder Haarreifen. Die meisten sind Mitte 20, sie sehen aus wie jene Menschen, für die die Musikindustrie die Bezeichnung „Raubkopierer“ oder „Online-Piraten“ erfunden hat. Wenn die Mitarbeiter der proMedia aber Songs aus dem Netz kopieren, dann ist das im Sinne der Phonowirtschaft. Stefan Michalk ist deren stellvertretender Geschäftsführer und Pressesprecher, er erklärt: „Nachdem verschiedene Aufklärungsaktionen wenig bewirkt haben, haben wir uns 2004 entschlossen, Urheberrechtsverletzungen auch in Tauschbörsen aktiv zu verfolgen.“ Wichtigstes Werkzeug dabei ist die „Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums“ wie die proMedia offiziell heißt. Deren Geschäftsführer ist der Hamburger Rechtsanwalt Clemens Rasch. Er ist Überzeugungstäter wie er selber sagt. Da er Musik studiert habe, sei ihm besonders am Schutz des geistigen Eigentums gelegen. „Die Menschen würden doch auch kein Fahrrad klauen“, erklärt er, „bei Musik denken sie aber das geht.“ Deshalb soll seine Firma mithelfen, den Wert geistigen Eigentums zu heben – durch Abschreckung. „Mein Ziel ist es“, sagt der Rechtsanwalt, der früher Justiziar bei den deutschen Phonoverbänden war, „dass jeder jemanden kennt, der einen kennt, der erwischt wurde.“ Abschreckung, so Pressesprecher Michalk, zählt zur 3-Säulen-Strategie, mit der die Musikindustrie auf die Herausforderungen der Digitalisierung reagieren will: Aufklärung und Schadensersatzforderungen sind die Säulen zwei und drei. So glauben die Verantwortlichen von Musikindustrie und proMedia angemessen auf die in allen Gesellschaftsgrupppen verbreitete Nutzung von Tauschbörsen zu reagieren. Zahnärzte laden aus Tauschbörsen genauso wie Hartz-IV-Empfänger, erzählt Rechtsanwalt Rasch: „Das sind keine Berufsverbrecher.“ Deshalb vergleicht er die Tätigkeit seiner Firma – für die er keinen polizeilichen Auftrag hat – mit der Arbeit von Fahrkarten-Kontrolleuren im Bus. Er will unter den digitalen Fahrgästen seine Botschaft verbreiten: Urheberrechts-Verletzungen sind kein Bagatelldelikt. Wer Musik auf einer CD oder digitale MP3s im Internet kauft, darf diese nur zu privaten Zwecken kopieren – etwa zur Sicherung oder weil er seine Lieblingslieder auch im Auto hören will. Es ist allerdings nicht legal, die Musik in Tauschbörsen allen Internet-Nutzern zugänglich zu machen, die sich die Dateien dann kostenlos kopieren können. Deshalb sind die digitalen Kontrolleure immer auf der Suche nach so genannten Uploadern, Nutzern also, die in hohem Maße Songs zum Download anbieten. Wer also – wie die Mitarbeiter der proMedia – in seinem Tauschbörsen-Programm den Zugriff auf die eigenen Dateien ausgeschaltet hat („nicht teilend“ heißt das bei Bearshare), fällt nicht in das Raster der Kontrolleure. „Wenn niemand mehr anbietet, gibt es auch keine Tauschbörsen mehr, weil sie dann austrocknen würden“, erklärt Rechtsanwalt Rasch. Auf der nächsten Seite: Wie Tauschbörsen-Nutzer darauf reagieren und warum ein Gericht in Offenburg anderer Meinung ist als Rechtsanwalt Rasch.
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