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"Home Taping is Killing Music" - so lautete der Slogan einer Kampagne der britischen Musikindustrie in den 80er Jahren, also: das Mixtape fürs Kassettenmädchen bringt die Musik um. Aber nicht nur das: "And it's illegal", stand auf dem martialischen Sticker, der eine Musikkassette zeigt, die wie ein Totenschädel anmutet, inklusive darunter gekreuzter Knochen. Wie wir wissen, stimmt das nicht. Heimaufnahmen haben die Musikindustrie nicht umgebracht; die Branche bevorzugt den Suizid. Und: In Deutschland war das Mixtape auch nie illegal. Zumindest nicht, wenn die selbst gemischte Kassette an eine Freundin oder den kleinen Bruder weiter gegeben wurde.

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„Meist schweißt es die Partner eher zusammen, wenn sie gemeinsam die Depression überstehen”, sagt Dr. Gabriele Pitschel-Walz.

Illustration: Julia Schubert

Denn hierzulande gilt: "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern", mit der Einschränkung: "sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird." Was diese elegante Gesetzesprosa bedeutet? Dass man CDs, LPs, Kassetten und was auch immer kopieren darf, wenn als Original eine legale Aufnahme vorliegt und man die Kopie anschließend nicht verkauft. Und: wenn man die Kopien nur an Menschen aus dem privaten Umfeld verteilt. Wie viele, hängt vom Einzelfall ab. Zwar hat der Bundesgerichtshof einmal entschieden, dass es sieben sein dürfen. Doch diese Zahl galt eben nur für den verhandelten Fall. Es können also mehr oder weniger erlaubt sein, je nach Situation. Die legale Vorlage muss übrigens nicht unbedingt ein Original sein; es darf auch eine andere Privatkopie sein. 2003 wurde das Urheberrecht geändert; seitdem ist das Kopieren entscheidend eingeschränkt: wenn das Original einen wirksamen Kopierschutz hat, darf dieser nicht umgangen werden. Weigert sich also das Brennprogramm, die CD zu kopieren, ist es nicht erlaubt, sich aus dem Internet einen der zahlreich angebotenen Kopierschutzknacker herunter zu laden und nachzuhelfen. Das bedeutet aber auch: wenn mein Standard-Brennprogramm keinen Kopierschutz bemerkt, kann er nicht als wirksam gelten - selbst wenn auf der CD ein Kopierschutz-Logo prangt. Und wie sieht es mit Musikdownloads aus - sind die nicht alle mit einem Kopierschutz ausgerüstet? Bei den großen Anbietern wie iTunes oder Musicload ist das so; sie nennen das Digital Rights Management (DRM). Kritiker sprechen lieber von Digitaler Rechte-Minimierung. Wobei Apple gerade begonnen hat, Songs von EMI auch ohne DRM anzubieten, die dann allerdings teurer sind als der Rest. Doch zum einen gibt es Alternativen, etwa Finetunes oder eMusic, die Musik ohne Verkrüppelung anbieten. Zum anderen kann man immer noch den Weg gehen, den die großen Musikfirmen zum Teil selber vorschlagen: die gewünschten Songs als Audio-CD brennen und anschließend wieder als MP3s in den PC rippen. Schon hat man ungeschützte Exemplare, ganz legal. Viel aufwändiger, als es sein müsste. Aber Deine Freundin kann aufatmen. Mehr zum Thema auf iRights.info

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