18.03.2007 - 19:00 Uhr

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"Nutzer von Tauschbörsen werden kriminalisiert"

Text: dirk-vongehlen

Bei der Webseite iRights.info kümmert sich er sich um juristische Fragen im digitalen Zeitalter: Dr. Till Kreutzer arbeitet als Rechtsanwalt in Hamburg. Im Rahmen der Novellierung des Urheberrechts wurde er als Experte im Bundestag gehört.

Dieses Gespräch gehört in die Reihe der Interviews auf der jetzt.de-Zeitungsseite zum Thema "Digitale Musik". Auf der Seite, die am Montag in der Süddeutschen Zeitung erscheint, kommt außer Till Kreutzer der Harvard-Professor Felix Oberholzer-Gee zu Wort, der die Wirkung von Tauschbörsen auf die Musikindustrie untersucht hat. Gunther Buskies von tapete-records beschreibt den Weg, den sein Label gehen wird. Und Jochen Strube von der TU Darmstadt erklärt, warum 99 Cent für einen Song im Netz zu teuer sind.

Ich habe mir online ein Lied gekauft, das ich jetzt meiner Freundin auf eine Mix-CD brennen möchte. Darf ich das? Die Frage, ob man das darf oder ob man das nicht darf, ist gar nicht so sehr vom Urheberrecht her zu beantworten, sondern vielmehr von den Nutzungsbedingungen dieser Dienste . . . . . . weil itunes z.B. nur eine beschränkte Nutzung des Songs gestattet. Aber wie ist die rechtliche Lage? Man darf für den privaten Gebrauch Kopien von Originalen und von Nicht-Originalen anfertigen und darf diese dann auch im Freundeskreis weitergeben. Das trifft also auch auf den Song zu, den Du Deiner Freundin brennen möchtest.
Rechtsberatung mit Links: Till Kreutzer, Foto: Martin Hufner Ich bin also kein Raubkopierer, wenn ich ihr eine CD brenne? Überhaupt nicht. Erstens gibt es diesen Begriff im Urheberrecht gar nicht und zweitens ist er auch völlig schief. „Raub“ als strafrechtliche Formulierung hat immer etwas mit Gewalt zu tun, und das trifft in Deinem Fall nun absolut nicht zu. Wer ist denn dann ein Raubkopierer? Das ist ein Begriff, der von der Musikindustrie aufgebracht wurde. Damit soll beschrieben werden, dass jemand Kopien anfertigt, ohne dazu berechtigt zu sein – in Deinem Fall gibt es aber die so genannte Privatkopie-Regelung, die ermöglicht die Kopie zum privaten Gebrauch. Man darf sich beispielsweise eine CD brennen, um sie im Auto zu hören. Ich darf sie aber auch an Dritte, die mit mir verbunden sind, weitergeben. Und wie ist es, wenn ich eine Tauschbörse im Internet nutze? Auch das ist nicht per se verboten. Dabei muss man aber differenzieren: Es gibt Inhalte, die berechtigt in diese Tauschbörse hineingekommen sind. Meist wird es so dargestellt, als kursierten dort nur illegale Kopien, das stimmt aber nicht. Es gibt ja viele Künstler, die aus eigenem Entschluss Songs in eine Tauschbörse stellen, um damit ihr Publikum zu erreichen. Wenn ich mir das runter lade, ist das natürlich nicht verboten. Ich darf es sogar wieder zum Download anbieten. Auf der nächsten Seite erklärt Till Kreutzer, wie die rechtliche Lage bei Songs ist, die noch gar nicht erschienen sind. Außerdem geht es um Festplattenrekorder und mögliche Änderungen des Urheberrechts.
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