23.07.2006 - 19:00 Uhr

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Piratenschutz – Verbrechen versichern erlaubt?

Text: lea-hampel

Die Idee ist so gut wie einfach – eine Versicherung gegen das Raubkopieren. Tankafritt heißt die schwedische Versicherung, die Raubkopierer gegen die finanziellen Risiken ihrer Vergehen versichert. 15 Euro kostet die Anmeldung für ein Jahr. Wird man beim Filesharing erwischt, trägt die Kosten für Anwalt und Bußgeld die Versicherung. Entstanden ist Tankafritt aus der politischen Protestbewegung gegen die Verschärfung des Urheberrechts in Schweden letzten Sommer.
Verbrechen versichern, geht das? Man könnte ungestraft Schwarzfahren und Falschparken. Oder eben Raubkopieren. Höchhstwahrscheinlich würde man günstiger wegkommen, als alle drei Monate einen Strafzettel zu bezahlen. Aber wären solche Versicherungen in Deutschland auch erlaubt? jetzt.de hat nachgefragt.

Das sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der deutschen Versicherer: Gegen vorsätzliches Verhalten kann man sich grundsätzlich nicht versichern. Das hat auch keine Ähnlichkeit mit einer Rechtsschutzversicherung, weil die da ist, um individuelle Rechte zu sichern, und nicht, um Unrechte zu vertreten. Hier geht es um vorsätzliche Rechtsbrechung. Raubkopieren, Schwarz fahren und solche Dinge sind nicht erlaubt, eine solche Versicherung senkt die Hemmschwelle, geltendes Recht zu brechen, auf diese Idee sollten die Verbraucher nicht gebracht werden. Es ist moralisch verwerflich, sich einfach davon freizukaufen.
Das sagt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Sabine Feller: Eine Rechtsschutzversicherung, die bei einem Gerichtsverfahren wegen Filesharing Gerichtskosten oder Anwaltskosten sowie Schadensersatzforderungen übernehmen würden, wäre in Deutschland nicht denkbar, weil die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung nur dann Schutz gewähren, wenn nicht vorsätzlich gehandelt wurde. Bei den in Schweden versicherten Tatbeständen sollen jedoch mit Wissen und Wollen begangenen Taten umfasst werden. Auch grobe Fahrlässigkeit kann nicht versichert werden, da der Versicherungsnehmers wusste oder wissen musste, dass sein Verhalten geeignet war, den Eintritt des Versicherungsfalles oder die Vergrößerung des Schadens zu fördern. Eine Versicherungspolice für Raubkopierer und Schwarzfahrer halte ich daher in Deutschland für undenkbar. Das sagt die Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Urheberrecht, Antje Ferchland: Die Frage ist, ob eine solche Versicherung als Strafvereitlung bzw. Vollstreckungsvereitlung gilt. Ein ähnlicher Fall wäre, wenn ein Dritter eine Geldstrafe übernimmt, die einem anderen auferlegt wurde. Allerdings gab es einen Fall, bei dem der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Übernahme einer Geldstrafe durch einen Dritten auf keinen Fall als Vollstreckungsvereitlung gilt. Laut Versicherungsvertragsgesetz können die Vertragspartner die Bedingungen einer Versicherung, auch bezüglich der Kostenübernahme trotz Vorsätzlichkeit, ändern. Vorraussetzung ist, dass der versicherte Tatbestand nicht sittenwidrig ist, ansonsten wäre die Versicherung ungültig. Inwieweit Raubkopieren sittenwidrig ist, ist noch nicht definiert und hängt vom Einzelfall ab. Es gibt hierfür noch keine Gerichtsentscheidung in Deutschland. Ein solcher Versicherungsvertrag wie bei Tankafritt in Schweden könnte aber als sittenwidrig und damit ungültig angesehen werden, weil er einen zur Straftat, bedeutet. Das gesellschaftspolitische Ziel der Strafverfolgung von Raubkopieren, die Warn- und Straffunktion, wird ausgehebelt. Foto: dpa


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krupps
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Mag ich Mag ich nicht

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28.08.2008 - 13:28 Uhr
krupps

Hier geht es ein bisschen kunterbunt durcheinander oder?
Wo haben Sie eigentlich die Leute gefunden, die bereit waren auf _solche_ Fragen zu antworten?

1. Strafrecht, Zivilrecht ...?

Was genau soll mir "Kosten für Anwalt und Bußgeld" im Artikel jetzt sagen? Ordnungswidriektkeitsrecht? Ist das in Schweden so? Hust. Worum geht es denn überhaupt? Übernahme einer Geldstrafe? Versicherungsleistung im Falle einer Haftstrafe? Oder geht es doch nur darum, den Versicherten von zivilrechtlichen Schäden (gefordert vom Rechtinhaber) freizustellen, was ein ganz alter Hut ist?

2. Worum geht es denn nun?
Geht es nun darum, ob eine solche Versicherung in Deutschland auch erlaubt sei ... durch ein deutsches Unternehmen "anzubieten" oder ein ausländisches oder eine in Deutschland oder anderswo "abzuschließen", dafür zu werben?

MfG, krupps

nitmeare
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Mag ich Mag ich nicht

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29.08.2008 - 12:32 Uhr
nitmeare

Einige Sachen in diesem Artikel sind schlicht FALSCH

Filesharing ist erstens kein Verbrechen sondern wird lediglich Zivilrechtlich geahndet, das sollte man als Schreiberling schon wissen wenn man sich damit auseinandersetzt.

Zweitens kann man sich aber sehr wohl gegen unbeabsischtige Urheberrechtsverletzungen versichern.
Einmal im Internet bei Google einen falschen Link angeklickt und möglicherweise bekommt man schon post vom Anwalt, da könnte solch eine Versicherung durcaus Sinn machen.

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lea-hampel

ist jetzt-Mitarbeiterin und hat diesen Beitrag verfasst.