23.07.2006 - 19:00 Uhr

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Piratenschutz – Verbrechen versichern erlaubt?

Text: lea-hampel

Die Idee ist so gut wie einfach – eine Versicherung gegen das Raubkopieren. Tankafritt heißt die schwedische Versicherung, die Raubkopierer gegen die finanziellen Risiken ihrer Vergehen versichert. 15 Euro kostet die Anmeldung für ein Jahr. Wird man beim Filesharing erwischt, trägt die Kosten für Anwalt und Bußgeld die Versicherung. Entstanden ist Tankafritt aus der politischen Protestbewegung gegen die Verschärfung des Urheberrechts in Schweden letzten Sommer.
Verbrechen versichern, geht das? Man könnte ungestraft Schwarzfahren und Falschparken. Oder eben Raubkopieren. Höchhstwahrscheinlich würde man günstiger wegkommen, als alle drei Monate einen Strafzettel zu bezahlen. Aber wären solche Versicherungen in Deutschland auch erlaubt? jetzt.de hat nachgefragt.

Das sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der deutschen Versicherer: Gegen vorsätzliches Verhalten kann man sich grundsätzlich nicht versichern. Das hat auch keine Ähnlichkeit mit einer Rechtsschutzversicherung, weil die da ist, um individuelle Rechte zu sichern, und nicht, um Unrechte zu vertreten. Hier geht es um vorsätzliche Rechtsbrechung. Raubkopieren, Schwarz fahren und solche Dinge sind nicht erlaubt, eine solche Versicherung senkt die Hemmschwelle, geltendes Recht zu brechen, auf diese Idee sollten die Verbraucher nicht gebracht werden. Es ist moralisch verwerflich, sich einfach davon freizukaufen.
Das sagt die Fachanwältin für Versicherungsrecht, Sabine Feller: Eine Rechtsschutzversicherung, die bei einem Gerichtsverfahren wegen Filesharing Gerichtskosten oder Anwaltskosten sowie Schadensersatzforderungen übernehmen würden, wäre in Deutschland nicht denkbar, weil die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung nur dann Schutz gewähren, wenn nicht vorsätzlich gehandelt wurde. Bei den in Schweden versicherten Tatbeständen sollen jedoch mit Wissen und Wollen begangenen Taten umfasst werden. Auch grobe Fahrlässigkeit kann nicht versichert werden, da der Versicherungsnehmers wusste oder wissen musste, dass sein Verhalten geeignet war, den Eintritt des Versicherungsfalles oder die Vergrößerung des Schadens zu fördern. Eine Versicherungspolice für Raubkopierer und Schwarzfahrer halte ich daher in Deutschland für undenkbar. Das sagt die Rechtsanwältin mit Schwerpunkt Urheberrecht, Antje Ferchland: Die Frage ist, ob eine solche Versicherung als Strafvereitlung bzw. Vollstreckungsvereitlung gilt. Ein ähnlicher Fall wäre, wenn ein Dritter eine Geldstrafe übernimmt, die einem anderen auferlegt wurde. Allerdings gab es einen Fall, bei dem der Bundesgerichtshof entschieden hat, dass die Übernahme einer Geldstrafe durch einen Dritten auf keinen Fall als Vollstreckungsvereitlung gilt. Laut Versicherungsvertragsgesetz können die Vertragspartner die Bedingungen einer Versicherung, auch bezüglich der Kostenübernahme trotz Vorsätzlichkeit, ändern. Vorraussetzung ist, dass der versicherte Tatbestand nicht sittenwidrig ist, ansonsten wäre die Versicherung ungültig. Inwieweit Raubkopieren sittenwidrig ist, ist noch nicht definiert und hängt vom Einzelfall ab. Es gibt hierfür noch keine Gerichtsentscheidung in Deutschland. Ein solcher Versicherungsvertrag wie bei Tankafritt in Schweden könnte aber als sittenwidrig und damit ungültig angesehen werden, weil er einen zur Straftat, bedeutet. Das gesellschaftspolitische Ziel der Strafverfolgung von Raubkopieren, die Warn- und Straffunktion, wird ausgehebelt. Foto: dpa


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Azaki
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Mag ich Mag ich nicht

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23.07.2006 - 22:44 Uhr
Azaki

"Vielleicht sollte man"? Hallo?

prome
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Mag ich Mag ich nicht

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23.07.2006 - 23:16 Uhr
prome

kptkohle:
1. ich weiss nicht woher du die info hast, dass das erste statement von einem anwalt ist. und die moral wird dann erheblich, wenn es um kategorien wie sittenwidrigkeit geht.
2. natürlich kann die anwältin nur sagen, dass es nicht denkbar ist. es gibt keine gerichtsurteile dazu und die gesetzeslage ist nicht komplett eindeutig. die anwältin kann auch in eindeutigeren fällen nur prognosen abliefern, sie ist weder gericht noch gesetzgeber und kann irgendwas für verboten erklären, das wäre unseriös.

OhDaeSu
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24.07.2006 - 02:37 Uhr
OhDaeSu

super Idee, das mit der Versicherung

elias_b
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24.07.2006 - 09:01 Uhr
elias_b

so schwammig wie argumentiert wird, sollte dies beinahe eine lücke im gesetz darstellen.
die idee find ich genial.

kharmapolizei
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24.07.2006 - 11:31 Uhr
kharmapolizei

ich will französisches urheberrecht. punkt.

hilarious
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24.07.2006 - 18:12 Uhr
hilarious

Die Kriminalisierung des P2P-sharings erinnert nicht zu Unrecht an die Prohibition in den USA, Anfang des 20. Jhd. Nur weil die momentane Gesetzgeberschaft keine Ahnung hat was sie da eigentlich regelt und "fit für die Zukunft" macht (oder einfach größenwahnsinnig ist), ist sie der naiven Meinung P2P ließe sich einfach unterdrücken.
Dabei gibt es nur einen, dafür klaren Lösungsansatz: Die Plattenindustrie muss anspruchsvolle Produkte (was in der Industrie offenbar total aus der Mode gekommen ist) zu Preisen verkaufen, welche zumindest halbwegs auf dem Teppich bleiben und sich an den Gedanken gewöhnen, dass man ohne richtige Arbeit keine Rekordgewinne mehr einfahren kann.

der_onkel
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25.07.2006 - 00:01 Uhr
der_onkel

vielleicht sollten sich die sharer auch einfach an den gedanken gewöhnen, dass sie nur etwas bekommen, wenn sie dafür zahlen. andernfalls gibts das einfac nicht?

rambazambamamba
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25.07.2006 - 00:03 Uhr
rambazambamamba

"weil er einen zur Straftat, bedeutet." fehlt da was?

da fehlt was.

dastobilein
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26.07.2006 - 16:41 Uhr
dastobilein

ich bin gelangweilt !

samsemi
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04.09.2006 - 11:12 Uhr
samsemi

zitat:
"der_onkel 25.07.2006 | 00:01
vielleicht sollten sich die sharer auch einfach an den gedanken gewöhnen, dass sie nur etwas bekommen, wenn sie dafür zahlen. andernfalls gibts das einfac nicht?"
denkst du alle denke in so einem kleinen rahmen wie du?
die filesharer (wie du sie bezeichnest) wären mit vielen alternativen einverstanden z.B. kulturflatrate oder ähnliches... aber es kann ncihtmehr funktionieren informationen auf einer plastikscheibe zu verkaufen! und das dann noch zu diesen preisen...
es kann nciht sein das der nromale bürger kriminalisiert wird nur weil die musikindustrie den einstieg ins digitale zeitalter verpasst hat!

krupps
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28.08.2008 - 13:28 Uhr
krupps

Hier geht es ein bisschen kunterbunt durcheinander oder?
Wo haben Sie eigentlich die Leute gefunden, die bereit waren auf _solche_ Fragen zu antworten?

1. Strafrecht, Zivilrecht ...?

Was genau soll mir "Kosten für Anwalt und Bußgeld" im Artikel jetzt sagen? Ordnungswidriektkeitsrecht? Ist das in Schweden so? Hust. Worum geht es denn überhaupt? Übernahme einer Geldstrafe? Versicherungsleistung im Falle einer Haftstrafe? Oder geht es doch nur darum, den Versicherten von zivilrechtlichen Schäden (gefordert vom Rechtinhaber) freizustellen, was ein ganz alter Hut ist?

2. Worum geht es denn nun?
Geht es nun darum, ob eine solche Versicherung in Deutschland auch erlaubt sei ... durch ein deutsches Unternehmen "anzubieten" oder ein ausländisches oder eine in Deutschland oder anderswo "abzuschließen", dafür zu werben?

MfG, krupps

nitmeare
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Mag ich Mag ich nicht

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29.08.2008 - 12:32 Uhr
nitmeare

Einige Sachen in diesem Artikel sind schlicht FALSCH

Filesharing ist erstens kein Verbrechen sondern wird lediglich Zivilrechtlich geahndet, das sollte man als Schreiberling schon wissen wenn man sich damit auseinandersetzt.

Zweitens kann man sich aber sehr wohl gegen unbeabsischtige Urheberrechtsverletzungen versichern.
Einmal im Internet bei Google einen falschen Link angeklickt und möglicherweise bekommt man schon post vom Anwalt, da könnte solch eine Versicherung durcaus Sinn machen.


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lea-hampel unbekannt

lea-hampel

ist jetzt-Mitarbeiterin und hat diesen Beitrag verfasst.