25.04.2006 - 18:28 Uhr

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Vokabeln lernen: Kulturflatrate

Text: dirk-vongehlen

Eine französische Studie gibt einer alten Ideen, das Urheberrecht zu vereinfachen Auftrieb

Die Idee gibt es schon länger, doch dank einer in diesen Tagen vorgestellten französischen Studie, ist das Modell einer Kulturflatrate plötzlich wieder auf der Tagesordnung. Seit mehreren Jahren bereits versuchen unterschiedliche Initiativen, das komplizierte Urherberrecht mit einem Pauschalmodell zu vereinfachen. Anfang des Jahres gelang es ihnen sogar, dass die wissenschaftlichen Dienste des Bundestages den Abgeordneten die Idee sogar als „aktuellen Begriff“ erklärten. In dem Papier war zu lesen: „Für eine monatliche Gebühr soll es im Gegenzug gestattet sein, legal Musik und andere digitale Inhalte aus dem Internet herunterzuladen. Musik wäre frei in so genannten Tauschbörsen erhältlich. Der Internetnutzer zahlt lediglich eine Gebühr von fünf oder zehn Euro im Monat an den Internetprovider.“
Illustration: dirk-schmidt
Die Idee sei einfach und gut argumentieren die Betreiber der Initiative fairsharing.de: „Mit der Kulturflatrate sind alle zufrieden: Urheber werden für das Tauschen ihrer Werke entlohnt, Mensch darf frei tauschen und die Gesellschaft kann die Vorteile von P2P-Netzwerken und Internet nutzen.“
Natürlich sind nicht alle mit der Idee zufrieden, Kritiker hielten dem Modell bisher entgegen, es sei unpraktikabel und mit zu hohem Verwaltungsaufwand verbunden. Diesen Vorwurf konnte die Initiative privatkopie.net jetzt entkräften. Auf ihrer Webseite stellte sie die Studie des französischen Urheberrechtsexperten André Lucas vor, die besagt: kollektive Rechteverwaltung im Netz sei „juristisch, technisch und ökonomisch machbar“. In einem Offenen Brief (PDF) an die zuständige Bundesjustizministerin Zypries schreiben die Macher deshalb (etwas kompliziert): „Die Frage lautet also nicht mehr, ob sie möglich ist, sondern was wir wollen: eine datenschutzfreundliche Pauschalvergütung oder eine hochgradig invasive Infrastruktur aus Rechtekontrolltechnologie zur privaten Verwaltung vormals öffentlich geregelter Urheberrechte? Freiheit oder digitalen Stacheldraht?“

Mehr zum Thema in der Übersicht Urheberrecht


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