Ich verstehe sowas nicht
fraeuleiningeborg sagte:
@chippyQ: Es gibt einen Graffitiparagraphen?
naja, keinen eigenen. was ich meinte, war, dass vor einigermaßen kurzer zeit der paragraph zur sachbeschädigung so geändert wurde, dass jetzt auch darunter fällt, wenn nur das erscheinungsbild einer sache einigermaßen nachhaltig geändert wird (also keine "beschädigung" im landläufigen sinne von "kaputthauen" vorliegt). meines wissens war das ziel der änderung, dass graffiti auch als sachbeschädigung, d. h. als straftat gewertet wird.
10.08.2008 - 22:25 Uhr
chippyq
EvilLynne sagte:
der clip ist wahsinning traurig.. warum etwas wegmachen, was.. ja.. schön ist, niemanden weh tut und im Laufe der Zeit von ganz alleine verblasst (äääh...verdreckt) wäre? Ich verstehe sowas nicht
weil solche künstlerischen eingriffe ein zeichen von kontingenz sind und stadtverwaltungen alles mögen, nur keine kontingenz.







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10.08.2008 - 19:44 Uhr
chippyq