wachschutz vor der schule, knutschen verboten, alkohol und rauchen sowieso..
Ich würde gern mal den Gesetzestext lesen, um einige Ungereimtheiten zu klären.
So wird bspw. nicht wie behauptet, das "Opferalter auf 18 erhöht"; bestenfalls wird die Grenze des Opferalters bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs ausgedehnt, was etwas anderes ist. (Dieser Fehler kommt mehrfach vor, selbst wenn dannin den Beispielen "die 17jährige" erwähnt wird.
Zweitens geht es ja um die Ausnutzung eines Gefälles oder einer Zwangslage. Die muß es auch weiterhin geben für eine strafrechtliche Ahndung. Freiwilligkeit von zwei 17jährigen wird wohl nicht unter Strafe gestellt werden.
Ebensowenig wird die Aussage zu halten sein, daß der innige Kuss als "sexuelle Handlung" gewertet werden wird; die normalerweise vorgesehene Möglichkeit eines "strafbefreienden Rücktritts vom Versuch" hätte ich gern geklärt.
Un dwie die Gerichte die Unterscheidung vornehmen werden zwischen einem Versuch und der bloßen Vorbereitungshandlung, darüber scheint mir der Herr Montag auch nichts sagen zu können.
Den Unterschied zwischen Erwachsenen, die nach dem Strafrecht als Heranwachsende und damit nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können und den Erwachsenen führt der Herr Montag auch ein, erklärt ihn aber nicht wirklich. Welche (individuellen Entwicklungs-)Voraussetzungen müssen vorliegen, damit auch ein Volljähriger nach den Bedingungen des Jugendstrafrechts verurteilt werden kann?
Scheint mir alles nicht sehr seriös zu sein, was da geplaudert wird.
Trotzdem ist inhaltlich natürlich zu sagen, daß der Ansatz der konservativen Parteien, für ausreichenden Jugendschutz zu sorgen, hier völlig überzogen ist.
doch:
http://www.bundestag.de/mdb/bio/M/montaj...
erst mal recherchieren, dann reden.
Aber daß die subtileren Töne, ironische besonders, hier nicht immer greifen, ist mir wohl auch schon aufgefallen.
ganz neue partei oder?
;-)







0
10.12.2007 - 19:05 Uhr
eisengrau