26.05.2012 - 10:08 Uhr

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Küssen verboten! Wie die Regierung unsere Sexualität regeln will

Text: roland-schulz  Foto: www.jerzymontag.de

Um Sex geht es diesen Donnerstag im Bundestag: Die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD will einen Gesetzesentwurf verabschieden, der das Sexualstrafrecht ausweitet - und dabei stark in die Sexualität junger Menschen eingreift: So werden sich Jugendliche künftig selbst des "sexuellen Missbrauchs" an anderen Jugendlichen strafbar machen können - unter Umständen nur, weil sie einen Gleichaltrigen ins Kino eingeladen haben, um dort mit ihm zu knutschen. jetzt.de sprach mit Jerzy Montag, Bundestagsabgeordneter der Grünen, über den Gesetzesentwurf, die Privatsphäre von Jugendlichen - und warum die "Bravo" künftig Probleme bekommen könnte.
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eisengrau
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Mag ich Mag ich nicht

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10.12.2007 - 19:05 Uhr
eisengrau

Ich will echt in der heutigen Zeit nicht mehr Jugendlicher sein. Wir durften echt alles wenigstens noch ausprobieren, ohne gleich mit einem Bein im Knast zu stehen, und kamen uns damals schon unfrei vor.

alcofribas
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Mag ich Mag ich nicht

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10.12.2007 - 19:10 Uhr
alcofribas

genau das habe ich heute gedacht, als ich das gelesen habe. danke meinen eltern für die frühe geburt.
wachschutz vor der schule, knutschen verboten, alkohol und rauchen sowieso..

belowlee
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Mag ich Mag ich nicht

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10.12.2007 - 19:29 Uhr
belowlee

Ich vermute mal, der Herr Montag ist kein Jurist und Roland auch nicht.
Ich würde gern mal den Gesetzestext lesen, um einige Ungereimtheiten zu klären.
So wird bspw. nicht wie behauptet, das "Opferalter auf 18 erhöht"; bestenfalls wird die Grenze des Opferalters bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs ausgedehnt, was etwas anderes ist. (Dieser Fehler kommt mehrfach vor, selbst wenn dannin den Beispielen "die 17jährige" erwähnt wird.
Zweitens geht es ja um die Ausnutzung eines Gefälles oder einer Zwangslage. Die muß es auch weiterhin geben für eine strafrechtliche Ahndung. Freiwilligkeit von zwei 17jährigen wird wohl nicht unter Strafe gestellt werden.
Ebensowenig wird die Aussage zu halten sein, daß der innige Kuss als "sexuelle Handlung" gewertet werden wird; die normalerweise vorgesehene Möglichkeit eines "strafbefreienden Rücktritts vom Versuch" hätte ich gern geklärt.
Un dwie die Gerichte die Unterscheidung vornehmen werden zwischen einem Versuch und der bloßen Vorbereitungshandlung, darüber scheint mir der Herr Montag auch nichts sagen zu können.
Den Unterschied zwischen Erwachsenen, die nach dem Strafrecht als Heranwachsende und damit nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden können und den Erwachsenen führt der Herr Montag auch ein, erklärt ihn aber nicht wirklich. Welche (individuellen Entwicklungs-)Voraussetzungen müssen vorliegen, damit auch ein Volljähriger nach den Bedingungen des Jugendstrafrechts verurteilt werden kann?

Scheint mir alles nicht sehr seriös zu sein, was da geplaudert wird.
Trotzdem ist inhaltlich natürlich zu sagen, daß der Ansatz der konservativen Parteien, für ausreichenden Jugendschutz zu sorgen, hier völlig überzogen ist.

alcofribas
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Mag ich Mag ich nicht

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10.12.2007 - 19:32 Uhr
alcofribas

"Ich vermute mal, der Herr Montag ist kein Jurist"

doch:

http://www.bundestag.de/mdb/bio/M/montaj...

erst mal recherchieren, dann reden.

belowlee
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10.12.2007 - 19:36 Uhr
belowlee

Lieber alcofribas: Du weißt, wie ich versuche, höflich zu bleiben, auch wenn der größte Unsinn erzählt wird. Soll ich sagen: wie kann einer Jurist sein, Strafrechtler noch dazu, und solch einen Unsinn erzählen? Das ist mir nicht zurückhaltend genug. Also schreibe ich "Ich vermute mal,...".
Aber daß die subtileren Töne, ironische besonders, hier nicht immer greifen, ist mir wohl auch schon aufgefallen.

k-shey
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10.12.2007 - 19:37 Uhr
k-shey

DCU?
ganz neue partei oder?
;-)

DagnyTaggart
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10.12.2007 - 19:42 Uhr
DagnyTaggart

Es ist NICHT die CDU, die hier den Mist verbockt, sondern die Frau Zypris, die eine EU-Richtlinie übererfüllen will, obwohl die EU für sowas eh nicht zuständig ist.

belowlee
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Mag ich Mag ich nicht

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10.12.2007 - 19:43 Uhr
belowlee

Ich halte ja auch nicht viel von der juristischen Subsumtions-Technik, aber hier werden die Grenzen der Logik gesprengt, und zwar in fast jeder Antwort.

alcofribas
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Mag ich Mag ich nicht

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10.12.2007 - 19:45 Uhr
alcofribas

also dann, wie erklärst du einem nicht-juristen wie mir, der davon überzeugt ist, daß das schwachsinn ist, daß es eben keiner ist?

belowlee
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Mag ich Mag ich nicht

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10.12.2007 - 19:47 Uhr
belowlee

Und da bspw. als direkter Ausfluß der Art 2 I und 1 I des GG die sexuelle Selbstbestimmung grundrechtlichen Schutz genießt, wird man 17jährigen mit dieser Verfassung jedenfalls nicht das Küssen verbieten können.



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roland-schulz offline

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