Raubkopieren ist in Deutschland kein Verbrechen!!!!
Es ist ein Vergehen, wie im Park an den Baum pinkeln oder bei Spar ne Tüte Bonsche klaun!!!
Da es "nur" eine Höchststrafe von fünf Jahren gibt und keine, aber wirklich keine Mindeststrafe (eine Mindeststrafe von einem Jahr gefängnis ist Voraussetzung für ein Verbrechen!!) gibt, sind die Spots im Kino eher nette Unterhaltung!!
Eine Strafe für Raubkopieren und Copyright-verstöße könnte somit auch mit 5 € Geldstrafe bestraft werden!!
Widerstand ist Trotz allem geboten und immer gut!
Nur mal zur erläuterung des Rechtsbegriffs "Verbrechen"!
Also nicht kirre machen lassen...
Das preigekrönte Blog von Harvard Law School Prof. Lawrence Lessig
http://www.lessig.org/blog/
Munsay







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12.01.2006 - 08:50 Uhr
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